In der Süddeutschen schrieben Dara Hallinan, Philip Schütz, Michael Friedewald und Paul de Hert in ihrem Beitrag „Grundrecht gegen das Gedankenlesen“ über die Kehrseite der technischen Entwicklung zur Verarbeitung von neuronalen Daten und die Problematiken, die sich daraus für eine moderne Datenschutzverordnung ergeben. Das derzeitige Datenschutzrecht beinhaltet relativ hohe Hürden, um sensible personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Die Liste der sensiblen Daten ist jedoch sehr exklusiv, und Neurodaten gehören bislang noch nicht dazu. Nach derzeit geltendem Recht unterlägen Neurodaten den gleichen Vorschriften wie Schuhgrößenmessungen.
Neuronale Daten sollten jedoch bedingungslos geschützt bleiben und das Datenschutzrecht auf künftige Angriffe auf die Privatsphäre vorbereitet werden.
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4 Kommentare zu „Analyse von Neurodaten als Herausforderung für den Datenschutz“
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[…] Dara Hallinan, Philip Schütz, Michael Friedewald und Paul de Hert in der Süddeutschen über ein „Grundrecht gegen das Gedankenlesen“: „Das ist bald keine Science-Fiction mehr: Staaten und Firmen sammeln Neurodaten und kontrollieren so unsere Gedanken und Gefühle. Der Datenschutz ist diesem Angriff auf die Privatsphäre bisher nicht gewachsen.“ (via Netzpolitik) […]
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Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.
Ich denke, was ich will,
und was mich beglücket,
doch alles in der Still,
und wie es sich schicket.
Mein Wunsch und Begehren
kann niemand verwehren,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.
Ich liebe den Wein,
mein Mädchen vor allen,
sie tut mir allein
am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine
bei meinem Glas Weine,
mein Mädchen dabei:
die Gedanken sind frei.
Und sperrt man mich ein
im finsteren Kerker,
das alles sind rein
vergebliche Werke;
denn meine Gedanken
zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei:
die Gedanken sind frei.
Drum will ich auf immer
den Sorgen entsagen
und will mich auch nimmer
mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen
stets lachen und scherzen
und denken dabei:
die Gedanken sind frei.
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“Grundrecht gegen das Gedankenlesen”? Ist den Autoren nicht klar, dass Facebook auch ohne „coming out“ die sexuelle Ausrichtung seiner Kunden erkennen kann? Das Facebook „Dich besser kennt als Deine Freunde“? Das Kommunikationsverhalten, Metadaten ebenfalls die ach so „freien Gedanken“ verraten? Unser ganzes Verhalten spiegelt nur Neurodaten.
Mir soll es recht sein. Mit einem wirksamen „Schutz für Neurodaten“ dürfte es aus sein mit der Schnüffelei. Ganz genau so, wie es den Osterhasen gibt…
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[…] Analyse von Neurodaten als Herausforderung für den Datenschutz. Felix Aust auf Netzpolitik.org… […]
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