In einem Streit mit Microsoft um die Herausgabe von Nutzerdaten, die auf einem Server in Irland gespeichert sind, ließ die US-Regierung jetzt verlauten, online gespeicherte Daten fielen nicht unter den Schutz des 4. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten, dem Fourth Amendment. Dieser regelt den Schutz amerikanischer Bürger und deren Eigentum vor staatlichen Übergriffen.
Microsoft hatte sich unter Berufung auf diesen Zusatzartikel gegen die geforderte Herausgabe zur Wehr gesetzt: Der Schutz für physisches Gut solle auf digitale Inhalte ausgedehnt werden. Engadget zitiert nun die Reaktion der US-Regierung:
Im Ausland gespeicherte Daten müssen im Inland offengelegt werden, wenn eine gültige Vorladung, Ordnung oder Options dies erzwingt. Die Offenlegung von Datensätzen unter solchen Umständen wurde noch nie gleichbedeutend mit einer physischen Durchsuchung im Sinne des 4th Amendment betrachtet, und Microsoft hat Unrecht damit, der SCA (Stored Communication Act) würde hier für eine ausländische Durchsuchung greifen. Da es keine ausländische Durchsuchung oder Beschlagnahme gibt, liegt Microsoft mit dem Vertrauen auf Prinzipien der Exterritorialität und Höflichkeit weit daneben.
Es sei also, mit anderen Worten, schlicht keine Durchsuchung oder Beschlagnahme, einfach online gespeicherte Daten zu kopieren.
Sowohl Microsoft als auch andere Firmen wie Verizon, Apple und Cisco halten dies für eine Gefährdung internationaler Beziehungen, da eine solche Interpretation mit nationalen Datenschutzbestimmungen kollidieren wird.