Einfach mal die Blogosphäre schützen?

CC-BY-SA Litogra

Die Computerwoche verweist auf Twitter auf eine nicht namentliche genannte Print-Publikation eine Anzeige im Medienmagazin Journalist, in der sich der Verlag Rommerskirchen den Titelschutz am Begriff Blogosphäre sichern will. Blogosphäre beschreibt als Gesamtheit die Vernetzung von Blogs untereinander, der Begriff ist etwas in Vergessenheit geraten, weil sich neben Blogs zahlreiche andere soziale Medien und Vernetzungen entwickelt haben. So dass man jetzt eher von vernetzte Öffentlichkeiten spricht. Den Begriff Blogosphäre als Titel schützen zu lassen ist trotzdem absurd, weil der Begriff generisch ist und seit vielen Jahren von vielen Menschen verwendet wird.

Der Verlag Rommerskirchen gibt u.a. das Medienmagazin Journalist raus. Vor ein paar Monaten war ich mal zu einem Blog-Seminar von Rommerskirchen als Referent eingeladen, was für mich in der Einladung wie ein klassisches Journalisten-Weiterbildungsseminar aussah. Vor Ort bekam ich dann die Information mitgeteilt, dass Volkswagen das Seminar finanziert hatte, um Journalisten sponsored by Volkswagen Blogs näher zu bringen. Solche Seminare könnten der Hintergrund für die Titelanmeldung sein, die hoffentlich nicht Bestand haben wird.

https://twitter.com/COMPUTERWOCHE/status/529330338972315648/

(Update: Zuerst hatte ich von Markenrecht geschrieben. Es handelt sich aber um Titelschutz.

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16 Ergänzungen

  1. Also Markenschutz werden sie mit der Titelschutzanzeige wohl kaum beantragen wollen, eher einen Titelschutz beanspruchen. Das ist etwas anderes. Einen Markenschutz gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt nach entsprechend vorausgehender Prüfung. Titelschutz beanspruchen kann im Prinzip jeder, der eine Zeitungsanzeige bezahlen kann (und dann die passenden Eier aus Stahl hat, den Titelschutz auch entsprechend durchzusetzen).

    Ich stimme aber soweit zu, dass die abgebildete Annonce kaum ihr Geld wert ist. Der Urheber ist da wohl erst gestern vom Baum gestiegen.

  2. Ich habe gerade recherchiert. Beim DPMA Register ist nichts angemeldet bzw. beantragt. Ob es da durch käme bleibt fraglich. Ich denke da hat wohl Jemand schlecht geschlafen.

  3. Die Wikipedia meint:
    „Der Titelschutz hat seine gesetzliche Grundlage in Deutschland seit dem 1. Januar 1995 in § 5 und § 15 Markengesetz (MarkenG). Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Tonträger, Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf.“

    Welches Werk haben die Herren denn erschaffen?

    Es gibt sogar ein „Spezialmedium für Titelschutz“ http://www.titelschutzanzeiger.de

    Kommt wa wohl nun ein Buch über Blogs und die Spähre?

    1. Einen Titelschutz vorab zu beanspruchen, ist bei Werken üblich, die in Vorbereitung sind, also zum Beispiel eben Bücher, Filmproduktionen etc. Das soll dann nach der Devise laufen: „So, Leute, wir haben es jetzt gesagt, dass da bald etwas kommt!“ (aber auch nicht unbedingt kommen muss).

      Einen Titelschutz für einen einzelnen generischen und schon jahrelang im Sprachgebrauch befindlichen Begriff zu beanspruchen, ist relativ sinnlos, denn einen Titelschutz muss man eben im Zweifelsfall auch sinnvoll verteidigen können. Das wird beim Wort „Blogosphäre“ mit aktuell 300.000 Google-Einträgen, einem eigenen Wikipedia-Artikel und gar einem Eintrag im Rechtschreib-Duden aus dem Jahre 2009 mit ziemlicher Sicherheit fehlschlagen.

  4. Das wird lustig. Wird sich nicht durchsetzen lassen, da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher. Wobei Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland ja gerade was Internet-Sachen betrifft auch ein lustiges – aber ein komplett anderes – Thema. Eventuell will man hiermit aber auch nur Aufmerksamkeit erreichen? Das hätte ja geklappt.

  5. Hallo Markus,

    die Anzeige des Titelschutzes ist just in der Zeitschrift „journalist“ erschienen, die Du erwähnt hast und die Rommerskirchen selbst herausgibt. Nur so am Rande, ging ja aus dem Foto (das war von mir, @COMPUTERWOCHE ist meine berufliche Twitter-Spielwiese) so nicht hervor…

  6. So, ich ergänze noch ein bisschen was. Besim hat schon einiges Gutes dazu geschrieben!

    Wenn ein Werk erscheint und einen kennzeichnungskräftiger Titel trägt, dann entsteht für diesen Titel Schutz. Die Priorität dieses Schutzes ist das Datum des Erscheinen dieses Werks. Um aber – aus Sicht des Verlags – ein bisschen höhere Sicherheit zu bekommen gibt es die Möglichkeit, den Zeitpunkt der Schutzentstehung vorzuverlegen, indem in einem üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise eine Schutz für den Titel begehrt wird. Dann muss das Werk aber auch in nicht zu ferner Zukunft auf den Markt kommen. Wenn das der Fall ist, wird die Schutzentstehung auf den Moment der Anzeige vorfingiert.

    Die Schutzanzeige kann nur für die Bestimmung der Priorität eine Bedeutung haben.

  7. lieber markus,

    es wundert mich ein wenig, dass du im vorfeld nicht mitbekommen hattest, dass unser blogcamp im sommer in hannover von volkswagen gesponsert wurde. auf jeder anzeige, auf der homepage und eigentlich auch bei der referentenanfrage wurde immer darauf hingewiesen, wir haben keinerlei grund, das zu verstecken und es war nie unsere absicht. sollte das in der referentenanfrage, die ich selbst nicht getaetig habe (wir hatten ja „nur“ das honorar verhandelt) unterlassen worden sein,war das sicher keine absicht. ich weiss, dass es bei den anderen anfragen ueberall dabeistand.

    beste gruesse

    katharina skibowski

    1. In der ersten Anfrage stand das im Nebensatz drin. Vielleicht war alles nur ein Missverständnis. Ich ging naiverweise davon aus, dass es ein normales Weiterbildungsseminar ist, das auch einen Sponsor hat, war aber vor Ort verwundert, in einem Corporate-PR-Event einer großen Marke gelandet zu sein. Das hätte so besser rausgestellt werden können, Anzeigen lese ich in der Regel nicht.

  8. Hat mal jemand die Webseite von denen angeschaut?

    Naja, jemand, dessen Webseite so aussieht wie die von der Firma Rommerskirchen, auf den fällt Lächerlichkeit zurück, wenn er für sich so einen Allgemeinbegriff wie Blogosphäre beanspruchen will.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.