Europäische Datenschutzbehörden ergreifen Maßnahmen gegen Googles Datenschutzbestimmungen

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes, hatte von März bis Oktober 2012 Googles neue Datenschutzbestimmungen daraufhin geprüft, ob sie die Anforderungen der europäischen Datenschutz-Richtlinie (95/46/EG) erfüllen. Unter der Federführung französischen Datenschutzaufsichtsbehörde Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL) erarbeiteten Vertreter der europäischen Datenschutzbehörden einen Bericht, in dem sie Google u.a. dazu auffordern, den Anwendern mehr Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten durch die verschiedenen Google-Dienste zu gewähren. Weiterhin forderten die Datenschutzbehörden das Unternehmen dazu auf, ihren Empfehlungen innerhalb von 4 Monaten nachzukommen.

Heute veröffentlichte das CNIL eine Pressemitteilung, aus der hervorgeht, dass Google keine nennenswerten Maßnahmen unternommen hat, um dem nachzukommen. Am 19. März hatten sich Vertreter der Datenschutzbehörden aus Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Großbritannien und den Niederlanden mit Google Vetretern getroffen, doch auch nach diesem Treffen sei weiter nichts geschehen.

Da die Analyse der Artikel-29-Datenschutzgruppe nun abgeschlossen ist, liegt es nun an den einzelnen nationalen Datenschutzbehörden, Maßnahmen zu ergreifen.

Consequently, all the authorities composing the taskforce have launched actions on 2 April 2013 on the basis of the provisions laid down in their respective national legislation (investigations, inspections, etc.). In particular, the CNIL notified Google of the initiation of an inspection procedure and that it had set up an international administrative cooperation procedure with its counterparts in the taskforce.

Gegenüber The Verge kommentierte Google:

Our privacy policy respects European law and allows us to create simpler, more effective services. We have engaged fully with the [Data Protection Authorities] involved throughout this process, and we’ll continue to do so going forward.

3 Ergänzungen

  1. Es geht wohl hauptsächlich um die Produktgestaltungswünsche, die CNIL geäussert hat, oder?:
    http://www.cnil.fr/english/news-and-events/news/article/googles-new-privacy-policy-incomplete-information-and-uncontrolled-combination-of-data-across-ser/

    Google soll die einzelne Module nicht aus einem Guss anbieten, sagt CNIL. Ich finde das immer spannend, wenn Beamte Vorgaben zu Produkten machen, die sie in ihren Ländern selbst nicht haben. Wird SAP jetzt den Zugriff zu den einzelnen Modulen wegen Datenschutz jetzt auch trennen müssen?

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