DRadio Wissen hat einige Stimmen aus dem Netz zur Bestandsdatenauskunft (BDA) gesammelt. Deutsche Behörden sollen mithilfe der BDA zukünftig die Inhaber von Telefonnummern und IP-Adressen vollautomatisiert und ohne Überprüfung abfragen können – auch für Ordnungswidrigkeiten. Der Bundesrat muss dem vor kurzem im Bundestag abgestimmten Gesetz noch zustimmen.
Konkrete Verbindungsdaten zählen nicht zu den Bestandsdaten: Es wird zwar festgehalten, wann man wen angerufen hat, aber der konkrete Inhalt eines Gesprächs oder einer SMS wird nicht weitergegeben. Schon eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken oder Ruhestörung kann Grund dafür bieten, dass eine Behörde die persönlichen Daten anfordert. Für Jakob Dörre vom Blog Addliss verstößt diese Vorgehensweise gegen die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Ab Minute 5:01 geht es um die BDA, zuvor um die Bombenexplosionen in Boston.
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