Änderungsflut zur Datenschutzgrundverordnung

Rekordverdächtig bleibt die Gesetzesinitiative zur Datenschutzgrundverordnung im Europaparlament. Schon der Berichtsentwurf des Berichterstatters Jan-Philipp Albrecht (Grüne/EFA) im Bürgerrechtsausschuss setzte mit 350 Änderungsanträgen zum Vorschlag der Europäischen Kommission neue Maßstäbe. Jetzt endlich liegen die 3133 eingebrachten Änderungsanträge von Mitgliedern aus dem zuständigen Ausschuss für Bürgerrechte vor.

Hinzu kommen die angenommenen Anträge aus den beratenden Ausschüssen (Beschäftigung (27 Änderungen), Verbraucherschutz (226 Änderungen), Industrie, Recht). Geplant ist die Abstimmung im Bürgerrechtsausschuss nach dem bislang strikt eingehaltenen Zeitplan schon während der Sitzung am 24./25. April 2013.

Bei der Masse von Anträgen besteht die Gefahr im Ausschuss, dass viele Abgeordnete sich überhaupt nicht in der Sache mit allen Vorschlägen befassen können, sondern einfach nach Parteilagern abstimmen. Um so wichtiger ist die Debatte und Analyse der Vorschläge. Viel diskutierte Schlupflöcher sind das „berechtigte Interesse“ („legitimate interest“) Dritter als Alternative zu einer Zustimmung des Betroffenen („consent) und besondere pauschale Vereinfachungen für pseudonymisiert vorliegende Daten. Wie das Konzept „Pseudonymisierung“ die EU-Datenschutzgrundverordnung schwächen soll, das beschreibt ein gerissener EU-Lobbyplan der kalifornischen Internet-Firma YAHOO!. Das Übermitteln unserer personenbezogenen Daten in Staaten außerhalb Europas, das „Profiling“ und das „Recht auf Vergessenwerden“ bleiben strittige Diskussionspunkte. Bei der Herkulesaufgabe der genauen Bewertung und Durchsicht der Anträge helfen die vielen Beobachter.

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2 Ergänzungen

  1. Echtes Crowdsourcing also! Warum soll es der EU besser gehen als den anderen, die Crowdsourcing einsetzen :-) Da dürfen wir gespannt sein was aus Crowd-Wisdom raus kommt.

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