Das Berufungsverfahren von Julian Assange vor dem Obersten Gerichtshof in London wurde mit zwei zu fünf Stimmen abgewiesen. Er wird nun nach Schweden ausgeliefert, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen mit einer anderen Argumentation vor Gericht geht.
Der Gerichtspräsident Nicholas Phillips sagte, das Gericht habe mit einer Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen entschieden. Es sei bei der Entscheidung allein um die Frage gegangen, ob ein Staatsanwalt auch eine richterliche Instanz im Sinne des britischen Rechts ist. Dies bejahte das Gericht, der Begriff „judicial authority“ im britischen Gesetz sei dem Französischen entlehnt, dort umfasse der Begriff auch Staatsanwälte. Das Gericht billigt der Verteidigung Assanges eine Frist zwei Wochen zu, um einen Antrag auf eine Neuaufnahme des Falls einzureichen. In dieser Frist wird Assange nicht Schweden ausgeliefert werden.
Spannend wird sein, ob er dort nur sein Verfahren wegen möglicher sexueller Belästigung erhält oder tatsächlich die USA seine Auslieferung beantragen werden. Diese haben wohl immer noch ein Interesse an ihm und an Unterstützern. Erst in den vergangenen Wochen wurden Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net und der isländische Aktivist Smari McCarthy bei ihren Einreisen in die USA lange verhört und nach Assange und ihren Verbindungen zu Wikileaks ausgefragt.