Vorratsdatenspeicherung wird trotz BverfG-Urteil illegal fortgesetzt.

Bitte zeichnen Sie die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung mit.
Es dauert nur wenige Minuten: www.zeichnemit.de

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 07.09.2011:

+++ Telekommunikationsanbieter und Mobilfunkbetreiber speichern illegal eingehende Telefonverbindungen und den Aufenthaltsort von Handynutzern +++ Internes Dokument der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht +++

Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, setzen fast alle Telekommunikationsanbieter die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten illegal fort. Dies enthüllt ein geheimer „Leitfaden zum Datenzugriff“ der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011, der heute auszugsweise im Internet veröffentlicht worden ist.[1]

Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter „für die Abrechnung nicht erforderliche Daten […] unverzüglich zu löschen“. Tatsächlich aber protokollieren Telekommunikationsanbieter bis zu sechs Monate lang, von wem ihre Kunden angerufen wurden, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist (BT: 180 Tage lang, Hansenet: 180 Tage, Vodafone/Arcor: 92 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Telefónica o2: 30 Tage, Vodafone D2: 7 Tage, Deutsche Telekom: keine Speicherung), so der als „Verschlusssache“ eingestufte „Leitfaden“ der Generalstaatsanwaltschaft. Zudem zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber illegal die Position aller Handynutzer auf: Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat (Telefónica o2: 7-182 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Vodafone D2: 7-30 Tage). Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt (IMEI-Nummer), wird teilweise gespeichert. Nur bei Prepaidkarten werden dem Dokument zufolge „bis auf wenige Ausnahmen keine Verkehrsdaten gespeichert“.

„Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist skandalös“, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die illegale Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung der deutschen Telekommunikationsbranche bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben – das mussten erst vor wenigen Wochen 1 Mio. Menschen in Dresden erleben.[2] Die Datenberge schaffen auch die permanente Gefahr von Datenpannen und Datenverkauf, wie bei T-Mobile bereits geschehen,[3] und einer Aufdeckung der Quellen von Journalisten, wie bei der Deutschen Telekom geschehen[4]. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten!“

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Verantwortlichen auf, unverzüglich gegen die skandalösen Rechtsverstöße einzuschreiten:

  1. Die Telekommunikationsbranche muss die Aufzeichnung unserer Bewegungen und entgegengenommener Anrufe sofort stoppen! Die bei Prepaidkarten mögliche sofortige Abrechnung und Verbindungsdatenlöschung muss auch allen anderen Kunden angeboten werden, die keinen Einzelverbindungsnachweis wünschen.
  2. Der Bundesdatenschutzbeauftragte muss Bußgelder gegen alle Unternehmen verhängen, die die vom Gesetz geforderte „unverzügliche“ Löschung abrechnungsirrelevanter Daten erst nach Tagen, Wochen oder gar Monaten vornehmen.
  3. Der Deutsche Bundestag muss bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes eindeutig festschreiben, dass abrechnungsirrelevante Telekommunikationsdaten spätestens mit Ablauf des nächsten Tages zu löschen sind. Außerdem muss jeder Bürger das Recht erhalten, von seinem Anbieter eine sofortige Gebührenabrechnung und Datenlöschung mit Verbindungsende zu verlangen. Einen entsprechenden Formulierungsvorschlag hat der AK Vorrat schon im Mai vorgelegt.[5]

Besorgten Bürgern und Unternehmen empfehlen wir, zu einem Telefon-, Handy- und Internetanbieter zu wechseln, der seine Kunden möglichst wenig ausspioniert (Festnetz: Deutsche Telekom, Mobilfunk und UMTS: Prepaidkarten aller Anbieter, DSL-Internetzugang: Hansenet/Alice oder Vodafone DSL). Auf unserer Internetseite http://akvorrat.de/s/Anbieter findet sich eine Übersicht über die Speicherdauer von 25 Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetanbietern. Außerdem sollte man von seinen Telekommunikationsanbietern schriftlich eine sofortige Verbindungsdatenlöschung mit Verbindungsende oder mit Rechnungsversand verlangen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle besorgten Bürger dazu auf, seine Petition „Verbot der Vorratsdatenspeicherung“ auf der Internetseite des Deutschen Bundestags zu unterzeichnen (http://akvorrat.de/s/petition). Bis zum 14. September brauchen wir noch 31.000 Unterstützer der Petition, um unsere Sorgen über und Einwände gegen eine Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten den Volksvertretern persönlich vortragen zu dürfen.

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45 Ergänzungen

  1. „Hochverrat ist das Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören.“

    Alle Verantwortlichen wegen Hochverrat vor Gericht bringen!

    1. Wenn man das jetzt nicht macht, wird die Bundesregierung in Zukunft auf das Verfassungsgericht scheißen, und damit ist die sowieso schon schwache Gewaltenteilung das Papier nicht mehr wert.

      PS: Verfassungsgericht, nicht BGH!

  2. Nicht das ich dem Folgenen zustimme, aber
    Man könnte aus §96 extrahieren: … oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist.

  3. warum wundert mich das überhaupt nicht?
    da sind noch viel mehr faule eier verborgen. onlinedurchsuchungen etc. besonders in bayern hat man es nicht so mit karlsruher urteilen.

    1. Hmm, hier fehlt das Zitat:

      Hier wird die Frage der (datenschutzrechtlichen) Zulässigkeit einer Speicherung durch die Provider für eigene betriebliche Zwecke mit einer Speicherverpflichtung durch Einführung einer Vorratsdatenspeicherung vermengt bzw. verwechselt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

      Würde man im Wege einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung z.B. eine nur noch kurzzeitige Speicherpflicht für bestimmte Verkehrsdaten einführen, so bedeutet dies nicht, dass der Provider nicht für eigene Zwecke länger speichern darf. Die Vorratsdatenspeicherung begründet eine staatliche Speicherpflicht, aber kein Verbot über diese Mindestspeicherfristen hinaus aus anderen Gründen länger zu speichern.

      (Mit Vorschau wär das nicht passiert.)

      1. Kann die Kritik in diesem Punkt nicht ganz nachvollziehen. Denn die kritische Frage dabei ist ja nicht der primäre Zweck für den die Daten gespeichert werden, sondern vielmehr ob sie darüber hinaus so leicht zweckentfremden lassen, um etwa polizeiliche Ermittlungen zu unterstützen, wie Alvar es beschreibt:

        Hier besteht derzeit keinerlei Hürde für die Ermittlungsbehörden, auf diese Daten zuzugreifen: ein Anruf beim Provider reicht.

  4. Bitte nicht selektiv zitieren:

    „Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. Diese Daten dürfen bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden.“

    Sprich: Unter gewissen sehr unscharf formulierten Voraussetzungen dürfen die Anbieter ein halbes Jahr speichern. Das hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung oder dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu tun.

    Inwieweit diese Speicherung rechtmäßig ist, müsste erst wieder ein Gericht entscheiden. Holger Voss ist im Fall der IP-Speicherung bei Flatrates bis vor den BGH gegangen und hat gewonnen.

  5. Geht auf die Straße, Empört Euch !

    Stürtzt diese Regierung, diese Regierung diese Parteien sehen das Volk als Feind an warum sollten sie es sonst komplett überwachen lassen. Die Zeit für massiven Widerstand unter ausnutzung ALLER möglichkeiten sollte jetzt beginnen.

  6. Finde die Einordnung ja teilweise etwas verwirrend … z.B. hat es durchaus Vorteile wenn man nicht dauernd ne neue IP bekommt und an sich ist es ja auch keine ‚Vorratsdatenspeicherung‘, also warum wird es damit gleichgesetzt?

  7. Viel empörender finde ich, dass die StA davon weis und anstatt dagegen vorzugehen es auch noch ausnutzt. Die objektivste Behörde der Welt my Ass.

  8. Das „interne“ Dokument der Staatsanwaltschaft München scheint etwas angestaubt zu sein. HanseNet gibt es schon seit dem 1. April 2011 nicht mehr. Hat mal jemand verifiziert, dass es sich nicht um eine Fälschung oder irgendwas nicht mehr gültiges handelt?
    Das PDF selbst wurde am heute am 7.9. erstellt:
    :CreateDate=’2011-09-07′>GPL Ghostscript 8.54 PDF Writer

  9. Die Anbieter reagieren verdächtig schnell mit einem Dementi:

    „Der Vorwurf ist unsererseits nicht nachvollziehbar“

    „Die Speicherpraxis sei nach Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten gestaltet.“

    „nur zweckgebunden etwa für technische Erfordernisse oder die Abrechnung gespeichert würden“

    Also das 6 bis zu monatige speichern wann wer aus welcher Funkzelle wie lange mit wem telefoniert hat ist abrechnungstechnisch zweckgebunden?

    Wir leben in einem Unrechts/Willkür-Staat in dem die großen Konzerne und Banken sowie der Staat mit dem Mob dort unten anstellen können was sie wollen. Die Polizei dazwischen erledigt gegebenenfalls die Schmutzarbeit und wird dann von den politisch weisungsgebundenen Staatsanwälten gedeckt. Schöne neue Stasi Welt! Danke Angie (IM Erika) , haste toll gemacht!

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,784883,00.html

    1. @TheRuppert: Nein, das ist ok. Man hat 3 Wochen nach Veröffentlichung einer Petition Zeit, um 50.000 Mitzeichner zu finden, um im Petitionsausschuss sprechen zu können. Die Petition läuft aber sechs Wochen. Warumd as so ist, weiß nur der Bundestag. Und für Nutzer ist das sehr verwirrend, weil alle nur das Enddatum sehen und nicht das Kleingedruckte lesen.

    1. Außerordentliches Kündigungsrecht wäre natürlich der Hammer. Ansonsten hat man kaum eine Chance seinen Provider unter Druck zu setzten…

      1. können die betroffenen nicht auch eine sammelklage anstreben, auch wenn die staatsanwaltschaft selbst keinen handlungsbedarf (aus welchen gründen auch immer) sieht? das solte doch, wenn möglich, einen recht großen druck auf die Telekommunikationsbetreiber aufbauen. Unabhängig bzw. zusätzlich zu der durchaus unterstützenswerten pedition

    2. das würde mich jetzt aber auch mal interessieren. Ich meine immerhin ist mein Vertrauensverhältnis erstmal ordentlich getrübt. Ich denke schon, dass außerordentliches Kündigungsrecht gegeben seien sollte immerhin wird hier illegal gehandelt und man ist davon indirekt ja auch betroffen.

      1. „Speichert ein Anbieter auf Vorrat oder teilt er nicht klar mit, dass er dies unterlässt, kann man ordentlich kündigen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur unter den Voraussetzungen des § 314 BGB zulässig und setzt einen wichtigen Grund voraus, dessentwegen dem Kunden die weitere Nutzung des Dienstes nicht mehr zumutbar ist. Wer beispielsweise bisher die Löschung seiner Daten mit Rechnungsversand gewählt hat, weil er vertrauliche Telefonate mit Beratungsstellen o.ä. führt oder sogar selbst Berufsgeheimnisträger ist, wird dies begründen können. “
        http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Rechtslage_K.C3.BCndigungsrecht

  10. Wie verhält es sich denn mit Kabel Deutschland, hat jemand hierzu Informationen, die die Situation dahingehend beleuchten könnten?

  11. ich freu mich sehr auf die „Freiheit statt Angst“ Demo. Hat vielleicht noch jemand ne Couch übrig zum übernachten?

  12. hm… ak vorrat und netzpolitik.org regen sich immer schön darüber auf, dass politiker die internet-debatten durch lügen und die falsche auslegung von zahlen in die von ihnen gewünschte richtung lenken. und dann wird hier der ak vorrat zitiert, wie er dreist erzählt, dass in dresden 1 mio menschen überwacht wurden. was für ein schwachsinn! in dresden wohnen etwas mehr als 500.000 menschen – zur demo im februar waren in dresden also weitere 500.000 menschen zu besuch? das hätte ich wohl gemerkt. die rede war von 1 mio datensätzen. wie man da 1 mio menschen draus machen kann, ist mir schleierhaft.
    was ich sagen will: dasselbe verhalten, welches man der politik anlastet, legt man selbst an den tag. wie blamabel!
    (ich teile durchaus die ansicht des ak vorrats, aber diese polemik bringt nichts – im gegenteil)

    1. in Frankfurt „leben“ auch nur 600.000 Menschen. Das sind die Einwohner, deren Wohnsitz in der Stadt liegt. Tagsüber liegt die „Menschenmasse“ innerhalb des Stadtgebiets aber bei 1,2 – 1,4 Millionen durch Besucher, aber vor allem durch Leute, die in der Stadt arbeiten. Dresden wird als Großstadt da nicht viel anders sein ;)

      1. Jetzt aber endgültig richtig. Mail vom AK:
        Hintergrund ist, dass der Petitionsausschuss folgende Verfahrensregel
        hat: die Entscheidung, ob ein Petent in den Ausschuss geladen wird, um
        sein Anliegen persönlich vorzutragen, ist nicht von der Anzahl der
        Mitzeichnungen nach Ende der 6-Wochen-Frist abhängig. Ausschlaggebend
        ist, ob innerhalb der erste Hälfte des Mitzeichnungszeitraums, also in
        den ersten drei Wochen, die Zahl von 50.000 Unterstützern erreicht wird.

        Deswegen ist es so wichtig, dass bis zum 14.September möglichst viele
        Menschen die Petition mitzeichnen.

      2. Nur mal so bemerkt: das captcha auf den Registrierunsgseiten von epetitionen.bundestag.de ändert sich nicht, wenn man ein PW mit nicht erlaubten Sonderzeichen verwendet. Dito wenn man die Datenschutzbestimmungen versehentlich nicht akzeptiert hat. Dito wenn sonst irgendwas nicht stimmt, wie ich mich erinnern kann.

  13. Hab gestern bei nem Kumpel gesehen, dass O2 gerade nachträglich Einverständnisserklärungen an seine Kunden rausschickt, um sich für die „erweiterte Verwendung“ der anfallenden Daten abzusichern. Scheint daher so, als hätte die Geschichte für die Telcos durchaus ein gewisses juristisches Drohpotential.

  14. Mal ehrlich:
    Wen verwundert das?
    Ich meine: Wir haben nach wie vor Massenabmahnungen sogenannter Urheberrechtsverletzungen, wo letzten Endes schleierhaft war, wo die Verbindungsdaten überhaupt herkommen, die angeblich nicht gespeichert werden (dürfen).
    Alleine von der Seite her war mir längst klar, dass die Unternehmen natürlich weiter fleißig Daten sammeln.
    Das Problem ist: Es bleibt ohne Konsequenzen für die jeweiligen Unternehmen, und es wird wie fast immer „keine Sau“ interessieren.
    Meiner Ansicht nach sollten die Unternehmen zu extrem schmerzhaften Schadensersatz verdonnert werden, die Erstattung sämtlicher Telefon- und Internet- und Grundgebühren aller Kunden seit dem Richterspruch gegen die damalige VDS.
    Wenn dabei einige Unternehmen den Bach runtergehen, sei es drum. Weg mit ihnen, es ist kein Verlust.
    Neue Unternehmen auf dem Markt werden es sich dann überlegen, ob sie ihre Kunden derart zum Narren halten oder sich tatsächlich mal an Regeln und Gesetze halten.
    Wer sich SO rechtsbrechend verhält, dem gehört es nicht anders.
    … und da bin ich auch schon wieder aus meinen Träumen erwacht…

  15. Moin, moin,
    wäre vielleicht sinnvoll, es für Computer-Normalos ein wenig leichter zu machen, die Petition zu finden. Unter dem 14.9. ist sie nicht zu finden, also sucht man nach „Vorratsdatenspeicherung“ aber da gibt es das auch nicht. Liest mal also also alle Kommentare hier, stösst auf den 6.10. und da dann auch auf den richtigen Titel „Strafprozessordnung…“. Einfach für die Leute ein wenig einfacher machen….Danke…

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