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Bundesgerichtshof urteilt über Beleidigungen in Blogs

Der Bundesgerichtshof hat heute über „Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag“ geurteilt. Dazu gibt es bisher eine Pressemitteilung, das Urteil selbst folgt wohl noch. Eindeutig geklärt ist jetzt: Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen…

  • Markus Beckedahl

Der Bundesgerichtshof hat heute über „Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag“ geurteilt. Dazu gibt es bisher eine Pressemitteilung, das Urteil selbst folgt wohl noch.

Eindeutig geklärt ist jetzt:

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann.

Diese Klarstellung ist zu begrüssen. Problematisch ist, dass Hostprovider immer noch als Richter agieren müssen, selbst wenn die Hürden dafür vom BGH hoch gehoben wurden.

Die Tagesschau hat ein Kurzfassung des Urteils:

Demnach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter in Karlsruhe.

Das Verfahren geht jetzt zurück an das Berufungsgericht OLG Hamburg.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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12 Kommentare zu „Bundesgerichtshof urteilt über Beleidigungen in Blogs“


  1. Jörg Hoffmann

    ,

    Die geistig zurück gebliebenen, überzahlten Politiker kommen einfach mit den neuen Medien nicht zu recht. Wo nichts ist, kann auch nichts kommen.


    1. Jörg, ich kenne ein paar der „geistig zurück gebliebenen, überzahlten Politiker“ und kann ihnen auch im Hinblick auf die so genannten „neuen Medien“ einen fundierten Sachverstand attestieren. Und ich möchte zu deinem diffamierendem Kommentar folgendes anmerken: Wo es keinen Respekt gibt, kann auch nichts zurück kommen.


      1. Dito.
        Wo es keinen Respekt gibt, kann auch nichts zurück kommen.
        Jörg Hoffmann ist das „was zurück kommt“

        Den Respekt den Politiker haben sollten, vermisse ich seit langem.
        Das was gerade passiert und die Reaktionen der Menschen (auch die von Jörg Hoffmann) ist das was zurück kommt.
        Zwar ist Pauschalisieren nicht so toll, aber leider zeigen nun mal die Medien die wenigen kompetenten Politiker nicht.
        Würde man in der Privatwirtschaft/als Angestellter so wenig Respekt haben wie Herr Uhl, wäre man seinen Job los!


      2. Jens Best

        ,

        @Troll

        Dass du eine Umgebung der monetär-abhängigen Beschäftigung als Beispiel für einen Raum des Respektes heranziehst, entbehrt auch nicht einer gewissen tragischen Komik.


    2. stimmt genau
      deswegen hat der gutenberg auch eine guten posten bekommen interntspezialist das ich nicht lage
      plagiator der verd.…


  2. Wie soll der Hostingprovider von einem root Server denn die Beleidigung löschen? Soll er den ganzen Server abschalten?


    1. Äh, weil er der „root“ ist und vollen Dateizugriff hat? *lol*


      1. Naja wenn ich meinen root-Server in irgendein Rechenzentrum stelle, hat das Rechenzentrum keinen Zugriff auf meine Daten.…


  3. Da gehts wohl um einen Googleblog.
    Wenn man dabei beachtet das ich mir bei Google einen Blog holen kann ohne Angabe von Name und Adresse oder eines Impressums, ist es doch sehr naheliegend das der Betreiber dann haftbar gemacht werden kann, bzw. er den Inhalt löschen muß.


  4. fritzdermeckerer

    ,

    ach. hamburg war da zuständig? naja, wen wunderts dass andere deren job machen müssen. bei manchen urteilen von dort fragt man sich wirklich, ob die noch alle tassen senkrecht haben.


  5. […] Recht: Bundesgerichtshof urteilt über Beleidigungen in Blogs…Netzpolitik […]


  6. […] Klagen nur so um die Ohren. War gestern noch das Urteil des Bundesgerichtshofs, bezüglich der Zuständigkeit vermeintlich beleidigende Blogposts zu entfernen, das große und für manch einen sicher noch recht spezielle Thema, geht es nun um die tägliche […]

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