Im Netz tauchen einige Hinweise auf Abmahnungen aufgrund einer falschen Anwendung einer Creative Commons Lizenz auf. Vor einigen Tagen gab es wohl einen polemischen Petitionstext, der unserer Bundesregierung ein Arbeitszeugnis ausstellte. Erstunterzeichner waren einige Funktionäre und Mitglieder der Piratenpartei und es gibt auch eine Petitionsseite dazu. Der Petitionstext ist unter einer CC-BY-ND veröffentlicht. Unter dem Text steht noch:
Bedingung für die Verwendung: Nennung von Piratenweib als Urheber & Link auf die Seite www.piratenweib.de
Nun ist der Link auf die Seite Piratenweib nicht in der CC-Lizenz vorgegeben und insofern keine Bedingung, aber das nur am Rande (Das hatte ich zuerst durchgestrichen, stimmt aber doch. Siehe Update). Die Petition fand bisher rund 16.000 Unterzeichner. Wie das immer so bei Petitionen ist, gehen andere hin, kopieren den Petitionstext, weil sie ihn gut finden und stellen ihn überall online, um andere Menschen zu erreichen. Die Motivation dahinter ist oft, andere Menschen auf die Petition hinzuweisen und diese zu einer Mitzeichnung zu bewegen. Soweit, so gut.
In diesem Fall gab es aber wahrscheinlich mehrere Abmahnungen deswegen, weil: Keine Verlinkung auf Piratenweib.de und Nennung von Piratenweib als Urheber. Darauf muss man erstmal kommen! Zumal das mit dem Link auf Piratenweib.de auch nichts mit der CC-Lizenz zu tun hat und demnach auch nicht abgemahnt werden kann.
Verschiedene Webseitenbetreiber sollen jetzt 160 Euro zahlen, 100 Euro „Unkosten“ für die Abmahnung und 60 Euro Schadensersatz (Hier ein Schriftwechsel). Abgesehen davon, dass es sich vielleicht tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handeln könnte: Sowas dämliches liest man selten. In der Regel freuen sich Petitionsaufrufer darüber, wenn ihre Aufrufe überall verteilt werden und Werbung für ihre Sache gemacht wird. Und deshalb sollte man bei einer solchen Praxis keine Abmahnungen hinterher schicken. Solche Aktionen schaden eher Creative Commons Lizenzen, als dass es einer Verbreitung der freien Lizenzen hilft. Und sie schadet auch der Kultur, dass Menschen politische Petitionstexte, die ihnen gefallen, weiterverteilen, um andere zu einer Mitzeichnung zu überzeugen.
Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass die Abmahnungen von einer Person verschickt wurden, die auf Twitter unter dem Nicknamen @piratenweib auftritt. Ihr Verständnis von der Anwendung der Creative Commons Lizenzen konnte man schon in den Kommentaren des Schockwellenreiters bewundern. Ganz großes Kino!
Update: Nach Angaben der Autorin, war dieser Kommentar gefakt. Nicht aber die Abmahnungen.
Apropos Abmahnung: Wenn man Abmahnungen verschickt, sollte man sich optimalerweise auch selbst unangreifbar machen. Die Verwendung des Bundesregierungs-Logos mit dem Adler auf der Petitionsseite sieht mir jetzt nicht ganz so genehmigt aus, was die Abmahnungen wieder zusätzlich absurder macht.
Update: Ok, die Geschichte wird noch etwas absurder, weil die Petitionsseite auch nur den Text aufgrund der CC-Lizenz nutzt und die Piratenpartei Thüringen u.a. hinter der Webseite steht. Und dann rennt das Basismitglied @piratenpweib durch die Gegend und verteilt Abmahnungen, die wiederum von einer Person abgeschickt wird, mit dem sie eine Adresse teilt.
Update:
Im ersten Anlauf hatte ich gebloggt, dass das mit dem Link auf die Seite piratenweib.de nicht konform mit den CC-Lizenzen ist und daher nicht abgemahnt weden kann. In den Kommentaren kamen verschiedene Hinweise, dass das nicht stimmt. Ich habs erstmal zurückgenommen, aber meine Vermutung wurde eben von John Weitzmann, unserem Justiziar bei Creative Commons Deutschland, unterstützt:
Über Ziffer 4 c) kann die Nennung einer URL nur dann vorgeschrieben werden, wenn (nur) dort entweder der Lizenzhinweis oder überhaupt alle Urheberangaben zu finden sind. Wenn – wie hier offenbar – beim Werk selbst schon Lizenzbezeichnung, Lizenzlink und Name des Urhebers genannt sind, können “der Rechtevermerk” oder “die Lizenzinformationen” unter der URL nicht mehr zu finden sein, sondern höchstens eine Wiederholung derselben. Daher muss die URL dann auch nicht mehr mitgeschleppt werden. Die Klausel soll gerade vermeiden, dass jemand die Verbreitung eines Werkes per CC-Lizenz zugleich zur Erzeugung massenhafter Links auf Inhalte nutzt, die mit dem Werk direkt nichts zu tun haben. Auf der Webseite der Dame sind zudem nicht mal Wiederholungen von Urheberangaben zum Petitionstext zu finden.
Und: Nein, man kann als CC-Lizenzgeber keine übergroße Schrift und Blinken erz
