Youtube hat den Account von Stefan Niggemeier gelöscht, weil er mehrfach Videos mit Ausschnitten aus TV-Sendungen hochgeladen hat. Er stellt die Frage, ob das nicht durch das Zitatrecht gedeckt sei:
Das ist ein interessanter Fall. Natürlich besitze ich keine Rechte an dieser Szene und darf sie deshalb eigentlich nicht bei irgendwelchen Videoportalen hochladen. Andererseits hatte ich das Video in einen Blogeintrag eingebettet, der sich mit dem Gezeigten beschäftigt, wodurch der Gebrauch durch das Zitatrecht gedeckt wäre. Wiederum andererseits sieht man das aber dem Video selbst nicht an, das ja ausschließlich aus dem Inhalt von ProSieben besteht.
In den Kommentaren antwortet Axel Schmiegelow von Sevenload, einer anderen Video-Plattform, die Niggemeier ebenfalls für ihre Löschpraktiken kritisiert. Er schreibt, dass das Zitatrecht nur greife, wenn die Videoausschnitte selbst bearbeitet seien:
Vom Zitatrecht ist ein Mitschnitt nur gedeckt, wenn die journalistische Bearbeitung des Mitschnitts überwiegt. […] (Faustregel 75% kommentierung, 25% zitat, das Zitat selbst sichtbar bearbeiten, eindeutig keine kommerzielle Ausnutzung der Inhalte)
also: 2 min 30 sek Ausschnitt, 7 min 30 sek irgendein kommentierenden Text einblenden.
Astrein!
Das Urheberrecht wird immer mehr dazu mißbraucht inhalte zu löschen und zu zensieren. Das sind unhaltbare Zustände für eine demokratische Gesellschaft.
weiß jemand wie das ist, wenn ich das Video nicht bei Youtube sondern auf meinen eigenen Server hochlade und dann nicht allein zugänglich mache, sondern nur im Kontext des Artikels ?!
Gilt dann das Zitatrecht ?
Herr Niggemeier beweist doch jeden Sonntag in der FAS, dass Fernsehkritik (mit Zitaten) ohne Video-Schnipsel möglich ist.
Sein Blog ist ein kommerzielles Blog. Mit welchem Recht will er Geld verdienen mit Filmausschnitten, die andere teuer produziert haben?
@ Zitteraal
„Mit welchem Recht will er Geld verdienen mit Filmausschnitten, die andere teuer produziert haben?“
Wie es in der Überschrift steht mit dem ZitatRECHT UrhG § 51
Wie sollte Journalismus anders funktionieren ?? Und die Journalisten verdienen auch Geld.
@Rouven (#3)
Damit drohen dir neue Nachteile:
1. Erhöhte Traffic-Kosten
2. Man wird dich direkt abmahnen oder Schlimmeres, um dich mundtot zu machen, anstatt nur Videoclips auf einem Videoportal zu löschen.
Herr Niggemeier ist ein schreibender Journalist. Lob und Tadel über Fernsehsendungen kann er mit Worten vermitteln.
Auf diese Weise kann er problemlos Dialoge zitieren oder Szenen beschreiben. Will er Ausschnitte von Fernsehsendungen für sein (kommerzielles) Blog zeigen, muss er die Rechteinhaber um Erlaubnis fragen. So einfach ist das.
Es gibt kein Sonderrechte für Herrn Niggemeier oder Fräulein Hegemann.
@Zitteraal: So einfach ist das nicht und mit Gräuein Hegemann hat das wenig zu tun, wenn Stefan Niggemeier die Zitate deutlich kennzeichnet. Das Problem ist, dass das Zitatsrecht nur für Text ausreichend geregelt ist. Das hängt damit zusammen, dass Text jahrhundertelang kulturell verwendet wurde. Bei einer „multimedialen“ Berichterstattung gilt das Zitatsrecht nicht so wie bei Text. Und das ist ein Problem, was gelöst werden muss. Wir brauchen daher ein besseres Zitatsrecht, was auch sowas zulässt (natürlich bei deutlicher Kennzeichnung einer Quelle).
Herr Niggemeier betreibt keine „multimediale“ Berichterstattung, sondern er schreibt. In der FAS und in seinem Blog.
Will er (Teile von) Sendungen in seinem Blog „ausstrahlen“, „zitieren“, „einbinden“, muss er die Rechte bei den Rechteinhabern erwerben.
Kritik üben kann er aber auch mit bloßen Worten.
@Zitteraal: Was ist denn der Unterschied zwischen einem Text-Zitat, sagen wir mal zwei Sätzen und dasselbe in Form eines Videos, wo man zwei Sätze hören und sehen kann?
@Zitteraal:
Mir scheint, etwas Abstraktionsvermögen wäre notwendig. Das Internet besteht nun mal genauso wenig aus reinen Textwüsten, wie Fernsehen und Radio aus Papier.
Die Kombination der Mediendarstellung im Internet muss sich auch in entsprechenden Seiten wiederfinden lassen. Allerdings könnte Stefan Niggemeyer die entsprechenden, ihm wichtigen Videozitatschnipsel auf seinen eigenen Webspace hochladen und von dort aus in sein Blog einbinden. Dafür bräuchte er Youtube oder Sevenload nicht, wo das Zitieren nicht offensichtlich erkennbar ist, da die Filme auch allein stehend abrufbar sind.
Die Kommerzialität des Zitierens kann man im Übrigen allen professionellen Schreiberlingen vorwerfen, die sich anderer Texte oder Aufzeichnungen bedienen. Das scheint mir etwas voreilig zu sein.
Ich seh das Problem nicht ganz. Das Video steht auf Youtube, dort kann es sich jeder ansehen und das komplett ausserhalb des Zitat-Kontextes. Man müsste erst zum Blog gehen und sich den Beitrag ansehen, um überhaupt zu wissen, dass das Video als Zitat genutzt wird. Ergo ist das Video primär auf Youtube nicht als Zitat erkennbar und somit auch das Zitatrecht nicht anzuwenden.
Stefan irrt vor allem, wenn er glaubt, dass sein Upload auf YouTube (oder ein anderes Videoportal) wäre vom Zitatrecht gedeckt, weil er in seinem Blog etwas über den Ausschnitt schreibt und ihn dort verlinkt.
Auf dem Videoportal steht der Ausschnitt dann ohne inhaltlichen Bezug rum und das ist natürlich nicht vom Zitatrecht gedeckt.
Ihr tut ja so, als wenn RTL und Konsorten die Videos löschen lassen würden, weil sie diese lieber selber noch zeigen und daran Geld verdienen wollen.
Die wollen aber gerade, daß Niemand diese Peinlichkeiten mehr zu sehen bekommt.
Was hat das dann noch mit Urheberrecht zu tun, bitte?
Ich würde hier nicht so von „Zitieren“ reden als eher von „Dokumentieren“.
(Genauso übrigens auch im „Fall Oettinger“. Und in etlichen anderen, die nicht so bekannt werden. Es geht um Zensur.)
Sind die Leser des Herrn Niggemeier denn so blöd, dass man ihnen die Zitate vorlesen muss?
Ich dachte, die können lesen und der Herrr Niggemeier kann schreiben.
Also ist die Behauptung, zitieren könne man Fernsehsendungen nur, indem man Ausschnitte daraus zeigt, Unsinn.
Hier will der Herr Niggemeier parasitär an den Leistungen anderer partizipieren. Mit seinem Blog verdient er nämlich Geld durch Werbung. Und mit den zitierten/geklauten Videos verschafft er sich zusätzliche Einnahmen.
Der mehrfach preisgekrönte Herr Niggemeier, der gerne andere wegen ihrer Fehler kritisiert, kann froh sein, wenn ihn die Urheber nicht verklagen.
@Zitteraal
„Also ist die Behauptung, zitieren könne man Fernsehsendungen nur, indem man Ausschnitte daraus zeigt, Unsinn.“
Genauso Unsinn wie die Behauptung, ein Zitat dürfe nicht die Form des Originals haben.
„Hier will der Herr Niggemeier parasitär an den Leistungen anderer partizipieren“
Netter Vorwurf. Dir ist klar, dass der strafrechtlich relevant sein kann Du Rechtsexperte?
„Der mehrfach preisgekrönte Herr Niggemeier, der gerne andere wegen ihrer Fehler kritisiert, kann froh sein, wenn ihn die Urheber nicht verklagen.“
Glaubst Du? Dann beziffere doch mal den entstanden Schaden. Ohne das zu tun ist das nämlich dummes Gerede.
Ich würde vorschlagen, Du hörst mit der Sprücheklopferei auf. Derartige Großspurigkeit bar jeder Substanz ist nicht besonders überzeugend.
Rouben, robert und Marc B. haben einen interessanten Punkt angesprochen. Schade, dass er in dem Geplääre von Zitteraal untergeht.
In den USA sind Ausstrahlungen nicht geschützt, daher auch der ganze Wirbel um den Broadcast Treaty der WIPO. Deshalb schneiden die Amerikaner Nachrichtenshows mit, und kommentieren sie und laden sie bei Youtube hoch. Eigentlich eine ganz sinnvolle Sache. Und hierzulande wundert man sich, warum die mehr dürfen als wir, weil diese neuen Praktiken vor den Landesgrenzen nicht mehr Halt macht.
Nunja, das ist immer so ein Problem mit Video-Mitschnitten und dieses Problem existiert auf allen Videoplattformen. Dass Clipfish viele RTL-Uploads nicht löscht, ist ja klar, schließlich verdient RTL durch die massive Werbung darauf auch sicherlich einiges an Geld. Ebenso bei MyVideo.
Die Argumentation ist aber toll, man könne ja mal eben selbst eine solche Plattform aufmachen – dann hat man halt direkt den Brief vom RTL-Anwalt, und nun? Das ist letztendlich ja auch keine Lösung, wenn man die Videos von der eigenen Plattform löschen muss (Abmahnung, EV und Co).
Und dann noch ein bisschen Off-Topic: :-)
Also eins haben die Gulli-Mods ja gemeinsam: Sie können alle nicht die URL ändern, wenn ein Beitrag einmal veröffentlicht ist. Erst Annika im Gulli (der Monate alte Beitrag hat immer noch die falsche URL) und jetzt hier auch noch Simon. Scheint ein weit verbreitetes „Gulli-News-Phänomen“ zu sein. ôO
Vielleicht kann Markus da ja mal einschreiten, dass wenigstens hier alles richtig läuft. Die ursprünglich falsche URL „11414“ lässt sich ja per .htaccess wunderbar zur neuen richtigen URL weiterleiten. Das gefällt Google dann auch besser. ;-)