Jetzt machen die Computer auch noch abgeleitete Werke. Wofür sie eigentlich eine Lizenz bräuchten – die Lizenz zum Vorlesen.
Zum Beispiel E‑Books können laut lesen. Die Buchverlage verdienen aber recht gut an Hörbüchern und fänden es schade, wenn sie das nicht so fortführen könnten. Würde man die Vorlesungen als mp3 verkaufen, bräuchte man eine Lizenz. Wenn das E‑Book aber im privaten Bereich – sozusagen live – laut liest, ist das OK, zumindest für Blinde. arstechnica skizziert die seltsamen Grenzen des Urheberrechts im Bereich der kreativen Maschinen. Aber lest selbst.