Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, kristiert in einer Pressemitteilung die G8-Aktionen von Polizei und Sicherheitsbehörden scharf:
„Besonders gravierend ist dieser rechtsstaatliche Mangel bei den durchgeführten mehrtägigen Observationen von möglichen Straftätern und deren Verbindungspersonen. Auch hier ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass alle aufgezeichneten Daten inzwischen gelöscht sind. Da die Betroffenen deshalb aber nicht von diesen verdeckten Maßnahmen der Polizei informiert werden, wird damit auch diesen Maßnahmen jede Kontrollmöglichkeit durch ein unabhängiges Gericht, den Datenschutzbeauftragten und das Parlament entzogen.“
An dem Beispiel kann man auch prima sehen, was die Lippenbekenntnisse der SPD bedeuten, dass man eine Online-Durchsuchung doch machen könnte, wenn so rechtsstaatliche Schranken wie eine Benachrichtigung nach einer Überwachungsmassnahme in das Gesetz kommen: Nichts. In der Realität hält man sich einfach nicht dran.
Etwas ausführlicher als die Pressmeitteilung ist die „Ergänzende Stellungnahme zur Beratung im Innenausschuss“.
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