Urheberrechts-Abstimmung in Frankreich erneut verschoben

Der Standard berichtet unter Berufung auf Le Monde, dass eine für heute angesetzte Abstimmung im Parlament rund um das neue Urheberrecht in Frankreich von der Regierung verschoben wurde. Die „Global Lizenz“ soll mittlerweile auf Anraten der Regeirung wieder aus dem Abstimmungstext rausgeflogen sein, dafür gibt es ein paar kleine Zugeständnisse an die Verbraucher, womit sich Verbraucherschutzorganisationen allerdings nicht zufrieden geben:

Die neue Version des Urheberrechts sieht Ausnahmen für bestimmte technische Handlungen vor, die der provisorischen Vervielfältigung dienen, um den PC-Speicher des Privatnutzers nicht zu belasten. Einen erweiterten Zugang zu geschützten Werken sollen dauerhaft behinderte Personen erhalten. Ausnahmen bezüglich des Urheberrechts betreffen auch Bibliotheken, Archive und die Presse. Ein symbolisches Zugeständnis Richtung Verbraucher bedeutet die neue Strafbemessung. Während P2P-Nutzer bis jetzt mit einer – meist nur theoretischen – Strafe in der Höhe von 300.000 Euro und drei Jahren Gefängnis rechnen mussten, wird der Download eines Werkes mit einer Geldstrafe von 38 Euro verfolgt. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk zum Download zur Verfügung stellt, den kostet das 150 Euro.

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4 Ergänzungen

  1. Nur der Vollständigkeit halber: Der gekippte Artikel ist wieder drin. Ob es viel bringt ist fraglich, aber wir sind in der Verlängerung ;)

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