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UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt kann in Kraft treten

Das von der UNESCO im Oktober 2005 beschlossene „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ hat am 18. Dezember die Schwelle von mehr als 30 Ratifizierungen erreicht, nachdem 12 Mitgliedstaaten der EU ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben. Sie wird daher am 18. März 2007 in Kraft treten. Viele Gruppen aus der Open-Culture-Bewegung…

  • Ralf Bendrath

Das von der UNESCO im Oktober 2005 beschlossene „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ hat am 18. Dezember die Schwelle von mehr als 30 Ratifizierungen erreicht, nachdem 12 Mitgliedstaaten der EU ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben. Sie wird daher am 18. März 2007 in Kraft treten. Viele Gruppen aus der Open-Culture-Bewegung hatten sich für die Konvention eingesetzt, da sie als ein Schutz vor der kommerziellen Ausbeutung des kulturellen Wissens von Entwicklungsländern durch Patente und ähnliches angesehen wird. Zum Schutz kultureller Vielfalt und lokaler Kulturen darf z.B. nun auch eine unterschiedliche Behandlung von kulturellen Gütern im grenzüberschreitenden Handel – entgegen den WTO-Regeln – durchgesetzt werden. Deutschland fehlt bislang auf der Liste der Unterzeichner.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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