Killerspiele und kein Ende: Beckstein schlägt Formulierung für ein Verbot von „Killerspielen“ vor. Spiegel-Online hat den Gesetzesentwurf und beschreibt die Änderungen: Beckstein prescht mit Killerspiel-Gesetzesplan vor.
Bisher wird „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, wer Inhalte verbreitet oder herstellt, die „grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen“ in einer Art schildert, die „eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt“. Was aber heißt „verherrlichen“ und „verharmlosen“?
In diesem Punkt sieht Beckstein zu viel Spielraum. Deshalb heißt es im Entwurf des Bayern: „Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, […] herstellt, bezieht, liefert […], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.“ Der Schwerpunkt liege bei dieser Formulierung auf dem „aktiven Handeln des Spielers“, sagte Beckstein zu SPIEGEL ONLINE.
Für die Grünen ist ein „Killerspiel-Verbot «kurzsichtig und zwecklos»“. In dem Netzeitungs-Artikel kommentiert der Kölner Medienpädagoge Professor Wolfgang Kaminski die Forderung:
«Wir können in einer demokratischen Gesellschaft nicht, wenn Dinge einer Gruppe von Menschen nicht passen, alles verbieten», sagte Kaminski im ZDF. Auch sei das viel diskutierte Computerspiel «Counterstrike» nicht mehr als «Räuber und Gendarm auf dem Bildschirm». Dass da virtuell geschossen werde «ist nicht viel anders als das, was uns «Casino Royal» und James Bond aktuell auf der Leinwand zeigen», meinte der Wissenschaftler.
Zur Feier des Tages sollte man eigentlich gleich mal eine Runde virtuelles Räuber und Gendarm spielen.