Letzte Chance für die Petition gegen das BKA-Gesetz
Bis zum 1. Juli kann noch die Petition gegen das BKA-Gesetz unterschrieben werden, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert wurde. Damit ist morgen die letzte Chance dafür.
Bis zum 1. Juli kann noch die Petition gegen das BKA-Gesetz unterschrieben werden, die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert wurde. Damit ist morgen die letzte Chance dafür.
Auf dem Medienforum.NRW hatte ich letzte Woche die kurze Gelegenheit, den ehemaliegen Bundesinnenminister und Menschenrechts-Anwalt Gerhart Baum zum Abbau von Bürgerrechten in Deutschland und speziell zur Online-Durchsuchung zu befragen. Da das BKA-Gesetz morgen in den Bundestag kommt, ist dieses Interview als Hintergrund gut geeignet, nochmal die Problematik des Gesetzesvorhaben anschaulich wieder zu geben.
Das Interview ist ca. 4 Minuten lang und ist als MP3 sowie OGG verfügbar.
Kaum nachdem die SPD-Minister im Kabinett das BKA-Gesetz mit beschlossen hat, kommt noch eine kleine Liste mit Änderungswünschen, die man gerne untergebracht haben würde. Das soll nun zusammen mit der Unions-Fraktion im Bundestag ausgehandelt werden. Sicherlich wird man sich dann am Ende rühmen, alles nicht ganz so schlimm gemacht zu haben, sondern kleine Änderungen noch eingebracht zu haben. Wenn die Union daran ein Interesse hat. Auf jeden Fall werden auch die gewünschten Änderungen nichts daran ändern, dass die SPD wieder mal daran beteiligt ist, eine Gesetzgebung zu schaffen, die massiv Bürgerrechte in Deutschland einschränkt.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sieht konkret noch bei zehn bis zwölf Punkten Diskussionsbedarf, wie Reuters berichtet: SPD sieht erheblichen Korrekturbedarf beim BKA-Gesetz.
Konkret schlägt die SPD vor, die Kontrolle bei der Online-Durchsuchung dadurch zu verbessern, dass sie nicht wie im Entwurf vorgesehen durch zwei BKA-Mitarbeiter, sondern von unabhängiger Stelle vorgenommen wird. Damit solle gewährleistet werden, dass der private Kernbereich von der Online-Durchsuchung ausgenommen bleibt. Zudem solle die Online-Durchsuchung wegen ihrer Neuartigkeit vorerst nur befristet eingeführt werden. Die SPD drängte zudem auf eine Evaluierungspflicht für das BKA-Gesetz, mit der es nach einigen Jahren auf seine Tauglichkeit hin überprüft werden soll.
Nach der Sommerpause soll es dazu noch eine Anhörung geben, was durchaus üblich ist. Mit einer Verabschiedung des BKA-Gesetzes rechnet die SPD wohl im späten Herbst.
Die Evaluierungsfrist hatten wir ja schon mal. Theoretisch ist eine Evaluationsfrist bei Gesetzen sehr sinnvoll. Praktisch sieht es anders aus: Das wurde bei den Otto-Katalögen von den Grünen damals durchgesetzt. Als die Evaluierung dann dran war, sah die Grosse Koalition keinerlei Gründe, irgendwas groß zu ändern. Insofern kann man die Forderung als Scheingefecht sehen.
Was kann man tun?
Informiert Euch über das Gesetz. Wir haben hier oft darüber berichtet. Informiert Euch auf den Webseiten des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Unterstützt die Bundestags-Petition des AK-Vorrat, die noch bis zm 1. Juli läuft.
Wendet Euch direkt an Eure nächsten SPD-Abgeordneten, die aus der näheren Umgebung sind. Oft gibt es einen Wahlkreisabgeordneten oder jemanden aus den umliegenden Wahlkreisen. Äussert Eure Bedenken über das Gesetz. Bleibt dabei höflich und argumentiert sachlich. Wünscht Euch, dass die SPD-Abgeordneten dem Gesetz nicht zustimmen.
Bloggt darüber.
Das “Gesetz zur Ausweitung der BKA-Kompetenzen im Kampf gegen den Terror” (Kurz: BKA-Gesetz), und damit auch die Online-Durchsuchung, ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit geht es seinen Weg in den Bundestag. Und dort wird es vermutlich noch zu Korrekturen kommen. Wie gross oder klein diese sein werden, wird sich noch die nächsten Wochen und Monate entscheiden. Hier gibts einige Reaktionen und Berichte dazu:
Tagesschau: Mehr Befugnisse für das Bundeskriminalamt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte in den Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien durch, dass für die Installation der Überwachungssoftware die Wohnung nicht betreten werden darf. Zweiter Streitpunkt ist die Videoüberwachung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass BKA-Ermittler bei der Beobachtung von Wohnungen in Kauf nehmen dürfen, dass Unschuldige und Unverdächtige ins Visier geraten. Auch das stößt in der SPD auf Widerstand.
Heise: Bundesregierung beharrt auf heimlichen Online-Durchsuchungen.
Generell ist nach wie vor vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch “andere Personen” betroffen werden, wenn dies “unvermeidbar” ist.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich in einer Pressemitteilung über die Online-Durchsuchung:
Neu und besonders hervorzuheben ist die Befugnis zur so genannten Online-Durchsuchung. Dem Bundeskriminalamt soll im Rahmen der Online-Durchsuchung gestattet werden, unter bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen durch den Einsatz technischer Mittel, das heißt durch entsprechende Programme, Daten aus informationstechnischen Systemen zu erheben, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass eine solche Maßnahme mit den Vorgaben unserer Verfassung im Einklang steht, ist damit gewährleistet dass das Bundeskriminalamt Schritt halten kann mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen. Ich halte dies für einen wesentlichen Fortschritt.
Zeit-Online: Regierung beschließt BKA-Gesetz.
Die Grünen forderten die SPD auf, das Gesetz aufzuhalten und nicht mehr vor der Bundestagswahl zu verabschieden. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck sagte, das BKA werde damit zur “Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen – entgegen dem verfassungsrechtlichen Trennungsgebot” von Polizei und Geheimdiensten. Wolfgang Neskovic von der Linken kritisierte: “Nach der Vorratsdatenspeicherung stellt das geplante BKA-Gesetz einen weiteren Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden dar.” Bei der Vorratsdatenspeicherung werde “das Grundgesetz auf den Kopf gestellt”.
Update: Die aktuelle Version des BKA-Kabinettsbeschluss mit Stand vom 27.4.08 hat Julia Seeliger online gestellt.
Tagesspiegel: Der Kampf geht weiter.
Entsprechend missvergnügt reagiert Schäuble. „Die SPD als solche“ habe keine Wünsche angemeldet, es gebe nur „Äußerungen von Abgeordneten“. Natürlich werde man im parlamentarischen Verfahren darüber reden. Aber Schäuble macht klar, dass er zu allzu vielen Abstrichen nicht bereit ist: „Der Kompromiss wird in den meisten Fällen darin bestehen, dass die, die Fragen aufwerfen, sich sachkundig machen.“ Geradeheraus „albern“ nennt der Minister den Vorschlag Edathys, Online-Durchsuchung und andere Maßnahmen zunächst nur auf vier Jahre befristet einzuführen. Die Idee der Probefrist sei „so offensichtlich falsch, dass sie sich von selbst erledigt“.
Interessant ist hier die Idee einer “Probefrist” für das Gesetz. In der Theorie ist das durchaus sinnvoll. In der Praxis haben das die Grünen nach 2001 in den Otto-Katalogen durchgesetzt. Das hat nichts gebracht, weil die SPD einige Jahre später bei der Evaluation alles sinnvoll fand.Insofern ist das von Seitend er SPD eher schönfärberei.
Am kommenden Mittwoch soll das BKA-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Heise liegt der aktuelle Entwurf vor und berichtet über die geringfügigen Änderungen gegenüber der Version, die wir am 20. April veröffentlicht haben: Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab.
Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. [...] Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines “Gefährders” beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch “andere Personen” betroffen werden, wenn dies “unvermeidbar” ist.
Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines “verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme” zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.
Würde mich freuen, wenn mir jemand die aktuelle Version zum veröffentlichen schicken könnte. Ansonsten sei hier nochmal auf unsere Erklärung verwiesen, was denn ein Kabinettsbeschluss genau ist.
Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll:
Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:
1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
4.3. Foto der Person aufnehmen,
4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
4.6. Messungen an der Person vornehmen,
4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
6.1. langfristige Observation von Personen
6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.
Weitere Analysen des Gesetzestextes finden sich bei Fefe, Telemedicus und in den Kommentaren vom Lawblog. Update von Ralf: Und bei Kai Raven.
Seit einigen Tagen geistert der aktuelle “Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt” (Kurz BKA-Gesetz) durch die Medien und die Politik. Leider sind die beteiligten Ministerien nicht in der Lage, bzw. ist es anscheinend nicht gewollt, den Entwurf auch transparent als Diskussionsgrundlage online zu stellen.
Freundlicherweise haben wir den Entwurf zugeschickt bekommen und stellen ihn hier als PDF zum Download zur Verfügung. Die Version ist vom 16. April 2008. Viel Spass beim lesen und analysieren.
Update: Ich hatte zwar keine Zweifel, aber ein Abgleich mit einer anderen Quelle hat gerade die Echtheit des Dokumentes bestätigt.
Überraschung: Videokameras in der Wohnung unbescholtener Bürger.
In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen dürfe sich “grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.” Exakt dieselbe Formung findet sich jedoch bereits in dem Gesetzentwurf vom August 2007. Auch die Videoüberwachung von Wohnungen scheint allenfalls für das Bundeskriminalamt etwas Neues zu sein. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: “Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.”
Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?