Der ein oder andere mag es etwas weiter unten gelesen haben: Am Mittwoch findet in Berlin eine öffentlichen Anhörung im für den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (so der offizielle Name des Vorhabens) zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Technologie statt.*
Im Rahmen der Anhörung, die für die „Zensursula“-Gesetzgebung durchaus vorentscheidend sein dürfte, werden diverse – von den Parteien bestellte – Sachverständige zum Thema befragt. Da die Redezeit begrenzt ist, kommt es vor allem auf die schriftlichen Stellungnahmen (Update: Neuer Link) der Sachverständigen an. Einige liegen bereits vor:**
- Stellungnahme des Bundeskriminalamtes (BKA)
- Stellungnahme von Klaus Jansen, Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK
- Stellungnahme des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK)
- Stellungnahme von BITKOM
- Stellungnahme von ECO
- Stellungnahme von Dr. Dieter Frey, Frey Rechtsanwälte
- Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Osterheider, Universität Regensburg (Forensische Psychiatrie)
- Stellungnahme von Dr. Korinna Kuhnen, Medienwissenschaftlerin
- Gemeinsame Stellungnahme von UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Innocence in Danger, ECPAT, Save the Children und Deutscher Kinderschutzbund
Update, 26.05., 22:30 Uhr
Weitere Stellungnahmen:
- Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Sieber, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht
- Stellungnahme von Peter Schaar, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Stellungnahme von Dr. Matthias Bäcker, LL.M., Juniorprofessor für Öffentliches Recht, Universität Mannheim
- Stellungnahme von Stellungnahme von Dr. Peter-Jürgen Graf, Bundesgerichtshof (BGH)(Bundesrichter)
- Stellungnahme des VATM, Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten
/Update
Update, 18.10.: ZIP-File mit allen Stellungnahmen: 090527_Anhoerung (PDF) /Update
Lesenswert sind eigentlich alle Stellungnahmen (Juristen empfehle ich vor allem die von Dr. Dieter Frey. Hier gibt es eine Zusammenfassung). Interessant finde ich vor allem die des BKA. Zunächst ein vergleichsweise harmloser Punkt, auf den mich Ralf aufmerksam gemacht hat:
Mit kommerziellen Webseiten werden Millionengewinne erzielt. Die Kosten für einen Zugang belaufen sich auf etwa 80 – 100 US-Dollar monatlich. 100.000 Zugriffe auf inkriminierte Dateien binnen Tagesfrist konnten bereits im Einzelfall festgestellt werden, was ein Hinweis auf potenzielle Gewinnmöglichkeiten ist.
Ahja.
Jetzt mal abgesehen von der Zahl der Zugriffe (Suchmaschinentreffen? Altersgrenzen?): Das wäre doch mal ein Modell für die notleidende Verlagsbranche! Wenn jeden Tag zehntausende Userlein ein Angebot anklicken, sagen wir Spiegel Online, liegt dort phantastisches Gewinnpotential brach?
Man müsste also nun nur noch Geld für die Inhalte verlangen, die Leser sind schließlich da! Hallo, Herr Gorny, evtl. klappt das sogar mit Musik? Das wäre klasse, oder? Wobei, moment … Ok, geschenkt. Auch weil das mit den Zahlenspielchen nun wirklich durch ist.
Auf Schnappatmung umgestellt habe ich dann aber spätestens bei dieser bemerkenswerten Passage auf Seite 6:
Access-Blocking wird im Ausland u. a. in folgenden Ländern durchgeführt:
- Großbritannien seit 2004
- Norwegen seit 2004
- Schweden seit 2005
- Dänemark seit 2005
- Schweiz seit 2006
- Finnland seit 2007
In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt. Die Sperrung erfolgt auf der Basis von Verpflichtungserklärungen der Provider.
Listen and repeat: „In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.“
Steht das wirklich in der offiziellen Stellungnahme der Behörde, der wir in Zukunft zwecks Erstellung der geheimen Sperrlisten vertrauen sollen? Ok, ich wiederhole es nochmal. Nur, damit wir Klarheit haben: „In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.“
Ich habe mir nun mehrfach die Augen gerieben. Es steht immer noch da. Und dann habe ich mir noch einmal diese Analyse der finnische Sperrliste angesehen:***
The list features 1047 sites, nine of which have been confirmed to contain child porn. Only one of these hosts it – the same one that Matti Nikki reported more than a year ago!
251 pages, roughly a quarter of the whole, contain gay porn. Only 4 contain lesbian porn.
Fazit: Von 1047 gelisteten Seiten enthalten 9 (in Worten: neun) Verweise auf Kinderpornografie, davon 1 (in Worten: eine) kinderpornografische Inhalte (weitere 28 werden als grenzwertig eingestuft). 879 (in Worten: achthundertneunundsiebzig) haben nach Angaben der finnischen Kollegen nichts mit Kinderpornografie zu tun!
Und das BKA behauptet, es würden in keinem der gelisteten Länder andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt? Ausgerechnet die Behörde, die in Deutschland für die Verwaltung der Sperrliste zuständig sein soll, lügt dem zuständigen Ausschuss in seiner offiziellen Stellungnahme ungeniert ins Gesicht?
Ich habe nicht weitergelesen. Vielleicht enthält die Stellungnahme noch weitere Ungeheuerlichkeiten, mir reicht bereits diese eine.
*Mittwoch, 27. Mai 2009, 11 bis 13.30 Uhr, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter wirtschaftsausschuss@bundestag.de mit Angabe ihres Geburtsdatums anzumelden
**Der DIHK, der VATM und die Kinderschutzvereinigungen sind nicht als Sachverständige geladen.
***Ich gehe davon aus, dass sowohl die Analyse als auch die zu Grunde liegende Sperrliste authentisch sind. Die finnische Liste wurde zudem gewählt, weil sie am besten dokumentiert ist und die Dokumentation keine Links zu und Domainnamen von kinderpornografischen Angeboten enthält.