„Zensursula“-Anhörung: Die BKA-Stellungnahme im (kurzen) Realitycheck

Der ein oder andere mag es etwas weiter unten gelesen haben: Am Mittwoch findet in Berlin eine öffentlichen Anhörung im für den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ (so der offizielle Name des Vorhabens) zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Technologie statt.*

Im Rahmen der Anhörung, die für die „Zensursula“-Gesetzgebung durchaus vorentscheidend sein dürfte, werden diverse – von den Parteien bestellte – Sachverständige zum Thema befragt. Da die Redezeit begrenzt ist, kommt es vor allem auf die schriftlichen Stellungnahmen (Update: Neuer Link) der Sachverständigen an. Einige liegen bereits vor:**

Update, 26.05., 22:30 Uhr

Weitere Stellungnahmen:

/Update

Update, 18.10.: ZIP-File mit allen Stellungnahmen: 090527_Anhoerung (PDF) /Update

Lesenswert sind eigentlich alle Stellungnahmen (Juristen empfehle ich vor allem die von Dr. Dieter Frey. Hier gibt es eine Zusammenfassung). Interessant finde ich vor allem die des BKA. Zunächst ein vergleichsweise harmloser Punkt, auf den mich Ralf aufmerksam gemacht hat:

Mit kommerziellen Webseiten werden Millionengewinne erzielt. Die Kosten für einen Zugang belaufen sich auf etwa 80 – 100 US-Dollar monatlich. 100.000 Zugriffe auf inkriminierte Dateien binnen Tagesfrist konnten bereits im Einzelfall festgestellt werden, was ein Hinweis auf potenzielle Gewinnmöglichkeiten ist.

Ahja.

Jetzt mal abgesehen von der Zahl der Zugriffe (Suchmaschinentreffen? Altersgrenzen?): Das wäre doch mal ein Modell für die notleidende Verlagsbranche! Wenn jeden Tag zehntausende Userlein ein Angebot anklicken, sagen wir Spiegel Online, liegt dort phantastisches Gewinnpotential brach?

Man müsste also nun nur noch Geld für die Inhalte verlangen, die Leser sind schließlich da! Hallo, Herr Gorny, evtl. klappt das sogar mit Musik? Das wäre klasse, oder? Wobei, moment … Ok, geschenkt. Auch weil das mit den Zahlenspielchen nun wirklich durch ist.

Auf Schnappatmung umgestellt habe ich dann aber spätestens bei dieser bemerkenswerten Passage auf Seite 6:

Access-Blocking wird im Ausland u. a. in folgenden Ländern durchgeführt:

  • Großbritannien seit 2004
  • Norwegen seit 2004
  • Schweden seit 2005
  • Dänemark seit 2005
  • Schweiz seit 2006
  • Finnland seit 2007

In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt. Die Sperrung erfolgt auf der Basis von Verpflichtungserklärungen der Provider.

Listen and repeat: „In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.“

Steht das wirklich in der offiziellen Stellungnahme der Behörde, der wir in Zukunft zwecks Erstellung der geheimen Sperrlisten vertrauen sollen? Ok, ich wiederhole es nochmal. Nur, damit wir Klarheit haben: „In keinem der Länder werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt.“

Ich habe mir nun mehrfach die Augen gerieben. Es steht immer noch da. Und dann habe ich mir noch einmal diese Analyse der finnische Sperrliste angesehen:***

The list features 1047 sites, nine of which have been confirmed to contain child porn. Only one of these hosts it – the same one that Matti Nikki reported more than a year ago!

251 pages, roughly a quarter of the whole, contain gay porn. Only 4 contain lesbian porn.

Fazit: Von 1047 gelisteten Seiten enthalten 9 (in Worten: neun) Verweise auf Kinderpornografie, davon 1 (in Worten: eine) kinderpornografische Inhalte (weitere 28 werden als grenzwertig eingestuft). 879 (in Worten: achthundertneunundsiebzig) haben nach Angaben der finnischen Kollegen nichts mit Kinderpornografie zu tun!

Und das BKA behauptet, es würden in keinem der gelisteten Länder andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt? Ausgerechnet die Behörde, die in Deutschland für die Verwaltung der Sperrliste zuständig sein soll, lügt dem zuständigen Ausschuss in seiner offiziellen Stellungnahme ungeniert ins Gesicht?

Ich habe nicht weitergelesen. Vielleicht enthält die Stellungnahme noch weitere Ungeheuerlichkeiten, mir reicht bereits diese eine.

*Mittwoch, 27. Mai 2009, 11 bis 13.30 Uhr, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter wirtschaftsausschuss@bundestag.de mit Angabe ihres Geburtsdatums anzumelden

**Der DIHK, der VATM und die Kinderschutzvereinigungen sind nicht als Sachverständige geladen.

***Ich gehe davon aus, dass sowohl die Analyse als auch die zu Grunde liegende Sperrliste authentisch sind. Die finnische Liste wurde zudem gewählt, weil sie am besten dokumentiert ist und die Dokumentation keine Links zu und Domainnamen von kinderpornografischen Angeboten enthält.

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92 Ergänzungen

  1. Na gut, dass das BKA ja gerne mal lügt ist nun nicht neu.

    „Ende vergangener Woche musste der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes vor dem 1. Senat des Kammergerichts Berlin eingestehen, Beweise gegen drei mutmaßliche Mitglieder der „militanten gruppe“ (mg) gefälscht zu haben. Dabei hatte Kriminalhauptkommissar Oliver Damm die Manipulation der Beweismittel zunächst bestritten. Erst auf wiederholte Nachfrage der Verteidigung gestand er die Falsifikate ein.“

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30054/1.html

  2. Ich hoffe, daß man bei der Anhörung selbst etwas knackiger formuliert.

    Ich frage mich übrigens, warum die Anhörung nicht im Unterausschuss Neue Medien stattfindet. Da wurde der Gesetzentwurf ja auch schon diskutiert und irgendwie gehört die Anhörung da auch hin… was weiß ich;)

  3. Ich habe die Dokumente überflogen, aber keines war so richtig gegen das Zensurgesetz !! Es wird höchstens entweder versucht an ein paar Stellschrauben zu drehen oder die Einführung des Gesetze zu verzögern.

    Das BKA ist sehr geschickt. Z.B. die unbewiesene und somit unwiderlegebare Aussage, über den Kipo Server und der spekulierten Zahlen. Oder die Aussage, daß die Sperrung nur temporär notwendig ist, bis sie die Webseite gesperrt haben. Die haben sich eindeutig Gedanken zu unseren Gegenargumenten gemacht und bauen ihre Argumentation darum herum auf.

    Die Gegenseite die Licht hinter die Lügen des BKAs zu bringen versucht ist in den schriftlichen Stellungsnahmen sehr sehr schwach. Ich hatte nur eine Andeutung gesehen, daß die Aussagen des BKAs dünn seien. Aber nicht mehr.

    So wird das nichts, seufz

  4. […Erfassen
    „Sperren“ legale Angebote, können diese in vielerlei Hinsicht sehr weitreichende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Gleiches gilt im Hinblick auf die Informationsbeschaffung und
    den Meinungsbildungsprozess als konstitutive Elemente unserer freiheitlich demokratischen
    Grundordnung…]
    Die Stellungnahme von Dr. Frey ist wirklich nicht schlecht. Besonders gefällt mir der oben zitierte Absatz hinsichtlich des Meinungsbildungsprozesses in unserer Demokratie. Hoffentlich lesen unsere Volksvertreter sich die Stellungnahmen gut durch.

  5. Immerhin betonen alle (ausser dem BKA), dass das momentane Gesetz vielfältige Probleme aufweist und in dem Zustand eigentlich nicht machbar ist.

    Am besten gefallen mir da die Stellungnahmen von Herrn Frey und Frau Kuhnen, die mMn ziemlich genau auf alle Bedenken hinsichtlich des Gesetzes hinweisen und auch sehr deutlich die Schwächen nennen.

    Eher lustig finde ich die Stellungnahme vom BDK, ziemlich faserig formuliert, viele Gedankensprünge und recht umgangssprachlich formuliert :)

  6. Ja stimmt, der Text von RA Frey ist sehr gut, da bin ich vorhin zu schnell drüber.

    Den Text vom BDK finde ich putzig:
    „Bestenfalls 1 % der deutschen Polizei ist aktuell in der Lage, den wichtigen ersten Angriff zu machen, im virtuellen Raum das Flatterband zu spannen und so den TO zu sichern.“
    Das stelle ich mir so schön bildlich vor, wie die 1% durch den Serverraum rennen und mit Rot-Weißen Plastikbändern den verdächtigen Computer umwickeln.

    Stutzig macht mich, daß der BDK das Wort Pädo-Kriminelle nutzt. Diese Sprachregelung ist kein kriminalistischer Begriff, sondern wurde vom Kampfverein Carechild geprägt, beschrieben in Telepolis, siehe Link.

  7. Die Anhörung ist nur Show, um dem Gesetz durch die Stellungnahmen von \ Fachleuten\ mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung zu verschaffen. Will man den Weg in den Zensurstaat noch aufhalten, hilft nur : CDU und auch SPD abwählen. Bei der Europawahl kann man gleich mal damit anfangen.

  8. @Piratenwahl: Die Bevölkerung wird von dieser Anhörung nichts mitbekommen. Genau wie von all den anderen Anhörungen zuvor und in Zukunft auch.

    Richtig ist: In den letzten Tagen ist eine Menge passiert. Zumindest was die SPD betrifft (FDP, Grüne und Linkspartei hatten sich ja vergleichsweise früh positioniert), darf man vorsichtig optimistisch sein.

    Sollte der Gesetzentwurf tatsächlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode durchgewunken werden (die geforderten Änderungen sind im Grunde nicht bis zur zweiten/dritten Lesung im Juni zu schaffen, zumal sie weitere Gesetze/Grundrechte betreffen), ist das ein gewaltiger Erfolg für die offenbar doch nicht so unpolitische Zivilgesellschaft.

    Bis dahin haben wir aber noch eine ganze Menge Informationsarbeit vor uns. Wir alle.

  9. Wie war das nochmal mit den Fragen, die wer an die Vortragenden stellen darf? Da könnte man doch jemandem unsere Zahlen zur finnischen Liste zuspielen mit dem Vermerk, dass es bei den anderen Listen auch nicht besser aussieht, und das BKA offensichtlich seine Hausaufgaben nicht richtig macht. Und außerdem auf den bereits erwähnten wirtschaftlichen Schaden hinweisen, der bei falscher Sperrung entsteht. Zudem sollte die Objektivität der Debatte in Frage gestellt werden, die z. B. (danke für den Heise-Link) durch den Begriff „pädo-kriminell“ und Frau v. d. Leyens Art und Weise, die Diskussion zu führen, sehr leidet.

  10. Viel interessanter ist diese Passage:

    Das Bundeskriminalamt unterhält die nationale Bilddatenbank mit Informationen zu identifizierten sowie noch nicht identifizierten Tätern und Opfern in kinderpornografischen Schriften. Daneben erfolgte sowohl eine finanzielle (400.000 US $ im Dezember 2005) als auch eine fachlich aktive Teilnahme als Testpartner am Aufbau der internationalen Bilddatenbank beim Generalsekretariat von Interpol in Lyon. Diese Bilddatenbank befindet sich seit dem 05.03.09 im Wirkbetrieb und ermöglicht online den weltweiten Austausch von Informationen
    zu bekannten und bisher unbekannten kinderpornografischen Bildserien. Ziel der Nutzung dieser Datenbanken ist insbesondere die Gewinnung weiterer Anhaltspunkte zur Aufklärung sexueller Missbrauchshandlungen.

    Merkwürdig, dass Herr Ziercke das vorher nie erwähnt hat. Denn für mich bedeutet das, dass Polizei und Politik eben nicht auf reine Symbolmaßnahmen angewiesen sind.

    Darauf beruht doch die ganze Bestrebung derzeit: Wir können nichts wirklich wirksames tun, also machen wir irgendetwas was vielleicht irgendeinen Effekt haben könnte. Fällt der erste Teil der Aussage weg, dann sieht es doch wieder anders aus.

  11. Hier (mal wieder) ein geistiger Offenbarungseid (aus dem BKA Dokument) :

    „In Dänemark und Norwegen räumen die Provider den Polizeibehörden Zugriff auf die dort vorliegenden (anonymisierten) Statistiken ein. Dies ermöglicht der Polizei Auswertungen zu den sogenannten „Referrers“ (Verweisen, von welcher Webseite ein Nutzer auf die geblockte Adresse gelangte), wodurch auch die eigentlichen Speicherorte der mittels einer Vielzahl von Webseiten beworbenen kinderpornografischen Archive bekannt und in der Folge auf die Sperrlisten aufgenommen werden. Die „Referrer“ stellen die größte Informationsquelle für die Erweiterung der Sperrlisten dar, was weitere aktive Recherchen nach kinderpornografischen Webseiten nahezu entbehrlich macht.“

    So kommen also die Sperrlisten zustande…

  12. @Loggie

    Wenn man das genau nimmt, müsste man doch nach und nach das gesamte Web sperren, oder? ;-)

    1. @Piratenwahl „Das Internet stört die Machthaber aller politischen Systeme.“

      Mit dieser hysterischen Argumentationsweise werden die Piraten meine Stimme leider nicht gewinnen.

  13. @Piratenwahl: Ja abwählen ist gut, vor allem bei der Bundestagswahl im September. CDU/CSU und SPD haben den Gesetzentwurf gemeinsam beschlossen und nun will die SPD vor der Europawahl noch ein paar Sympathien einsammeln. Sollen sie doch sagen: „Wir werden dem Gesetz nicht zustimmen“! Stattdessen diese Show mit Positionen und Fakten, die eh jeder kennt. Aber vielleicht geschieht ja morgen ein Wunder…

  14. Hättest du mal weitergelesen, wie Loggie richtig anmerkte, werten die dänischen und norwegischen Kollegen die Refferer aus um damit „neue Einträge zu generieren“.

    Möglicherweise sogar teilautomatisiert.

    Ich glaube nicht das die dänischen und norwegischen Kollegen hocherfreut sind, dass ein solches Verfahren breitgetreten wird.

    Ich kann mir sogar durchaus vorstellen, dass dieses Verfahren womöglich dem Dienstgeheimnis unterliegt. Fehlt mir allerdings die Kenntnis ob dem so ist (mal offiziell bei denen anfragen ? Wenn keine Antwort kommt ists auch ne Antwort).

    Wäre ja ein Ding wenn das BKA auch noch leichtfertig mögliche Dienstgeheimnisse anderer ausplaudert. Wäre ein Kompetenzbeweis besonderer Güte.

  15. @20: klar, dass die SPD noch schnell ein paar Sympathiepunkte kassieren will. Nach der Wahl WIRD sie sich aber zerknirscht den „Fakten“ der „Internetrealität“ stellen und alles wieder abnicken. Wer hat uns verraten…

  16. @ Hanno Zulla (23): Ich gehe davon aus, dass sich bei den Piraten _nicht_ nur solche Leute treffen, daher erhalten die auch meine Stimme und in der Zukunft meine Mitarbeit. Selbst wenn sie nur so hysterisch argumentierten, wäre mir meine Stimme zu wertvoll, um sie stattdessen der CDU, der SPD oder einer anderen Partei auf Stimmenfang zu geben.
    Die meisten etablierten Parteien sind doch nur noch damit beschäftigt, wiedergewählt zu werden, während die Piratenpartei etwas verändern will und nur deshalb auf Stimmenfang ist. Sonst würden sie es auch so machen.
    Das Problem der Piratenpartei ist im Moment, dass sich diejenigen, die deren Ziele verfolgen, meistens gar nicht bereit sind, sich in der Politik zu engangieren…

  17. @n0id:
    Wie kommst du nur da drauf? Schelm, böser welcher ;-)

    @Patrik: IIRC wurden entsprechende Anfragen an das BKA mit dem Hinweis auf Urheberrecht (an der Liste) und Geschäfts/Betriebsgeheimnissen der Provider abgelehnt.

    Ich fürchte da kommt irgendwann ein dNetz dessen Zugang nur mit ePerso funktioniert. Dafür zahlen wir dann nicht den Kohlepfennig sondern den KinderEuro. Und damit sind die Kinder dann so sicher wie die Renten.

  18. Wie sieht es eigentlich mit dem Usenet aus,? die ganze zeit wird nur über die zugänglichkeit von Internetseiten geredet, weiß eigentlich jemand im Bundestag, was an Dateien im Usenet getauscht wird?(wollten die gar nicht, denn das ist noch weniger zu kontrollieren)

    Zensur gut und schön, aber wenns um Pädokriminalität geht, dann müßte auch der Otto -Katalog , der Bader, Bauer, etc. gesperrt werden, denn das eigentliche problem ist nicht das gezeigte, sondern die Fantasie die angeregt wird und das fängt eben schon bei Kindermode an!
    Also ein Gesellschaftliches Tabu -phänomen,
    wobei gerade diese Diskussion so richtig schön am Ziel vorbeischießt.

    Was die Folgen einer Zensur angeht, so muß man einer Regierung auch ein bißchen das gefühl geben Sie könnten was Kontrollieren.
    Was meinungsfreiheit angeht, So gibt es immer noch Mailverteiler und rss-feeds.
    Auch wenn politische oder kritische Meinungen nicht mehr in Blogs kundgetan werden könnten, (die ja zum teil auch nur von wenigen hunderten gelesen werden)so werden sich andere wege finden.

    Was die Lobby angeht(Thema: Verlage) Auch wenn so mancher gerne das Buch begraben möchte, Deutschland ist ein Land der Alten und die werden sich nicht gebrannte Rohlinge ins Regal stellen und pdf´s am Lcd -Monitor lesen-
    und wenn das Internet -totzensiert ist wird das Buch / Druck wieder aufleben -na und, ist das so schlimm?
    Während gedruckte Informationen jedermann zugänglich sind auch nach hunderten von Jahren, so weiß keiner ob man Textdokumente von heute noch in zehn Jahren öffnen kann –
    Wo wir wieder bei einer anderen Lobby wären -> Software? Hardware? -Abhängigkeit?

  19. Den Refer habe ich schon lange abgeschaltet. Geht doch keinen etwas an, woher ich komme.

    Die Refererauswertung erklärt allerdings, woher die vielen falschen Einträge kommen, die per definitionem allerdings nicht falsch sind, denn KiPo ist, was auf der Liste steht.

  20. Die Stellungnahme des BKAs is ja wohl nen Witz

    Bin dem Aufruf mal gefolgt und hab mir auch nen Blog erstellt und da nen paar Ungereimtheiten zusammengetragen.

  21. Na wenn die Referrer automatisiert auf die Liste gesetzt werden, haben ich schon eine Idee… ;-) *EG*

    Als Captcha soll ich skidding $13340800 eingeben… Ob das der rutschfeste volkswirtschaftliche Schaden des Vorhabens ist? ;-)

  22. Aus der BKA-Stellungnahme:
    „Die aktuelle dänische Sperrliste… umfasst 5008 Domains. Davon sind regelmäßig ca. 1.000 – 1.200 Domains verfügbar. Pro Jahr gelangen in Dänemark durchschnittlich ca. 2.000 Domains auf die Sperrliste.“

    Daraus folgt:
    -Domains bleiben im Durchschnitt noch gut ein halbes Jahr verfügbar, nachdem sie auf der Sperrliste landen.
    -Einige Domains sind seit mind. 2 1/2 Jahren auf der Sperrliste.
    -Etwa 4000 Domains bleiben auf der Sperrliste, obwohl sie nicht mehr verfügbar sind.

    „Ziel des Access-Blocking ist es, den Zugang zu inkriminierten Inhalten im Internet innerhalb der (kurzen) Zeitspanne der Verfügbarkeit der Webseiten zu erschweren, wenn nicht ausreichend zeitnah gegen die auf ausländischen Servern gespeicherten Inhalte vorgegangen werden kann.“

    Gilt ein halbes Jahr noch als kurze Zeitspanne?

    Bemerkenswert auch die Formulierung „Das Internet als Tatmittel…“. Würden die auch von der Post als Tatmittel reden?

    Ich möchte nochmal auf ein Zitat in
    http://netzpolitik.org/2009/hintergrundtext-kinderpornographie-internet-sperren/
    hinweisen. Habt ihr das BKA korrekt zitiert???
    „Es gibt keine kommerzielle Kinderpornographie im öffentlichen Web“
    In der dort verlinkten Datei ist das nicht zu finden!

  23. Inzwischen sind auch fast alle restlichen Stellungnahmen online. Auf der Liste fehlt jetzt auf einmal die Stellungnahme von Ulrich Sieber, dafür ist eine Stellungnahme des „VATM“ hinzugekommen, der nicht in der Liste der eingeladenen Sachverständigen steht.

    Stellungnahme Dr. Matthias Bäcker http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1554.pdf

    (lesenswert, legt einige Argumente dar, warum das geplante Gesetz verfassungswidrig ist, auch wenn Kinderporno-Internetsperren nicht generell verfassungswidrig sein müssten, deckt sich teils mit der Stellungnahme von Frey)

    Stellungnahme Dr. Peter-Jürgen Graf (BGH) http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1555.pdf

    Stellungnahme VATM http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1557.pdf

    Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informatiosnfreiheit, Peter Schaar http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1558.pdf

    Interessant ist, wie einige der Stellungnahmen schon äußerlich schlampig verfasst sind, teils wurde da wohl mit heißer Nadel gestrickt. Der VATM beschreibt sich selbst als „VATki Verband de; Anbieter von Telekommunikation- onci Meinweuoiensten e V“.

    Der Regensburger Psychiater Prof. Dr. med. Michael Osterheider verwirrt in seinem Plädoyer für Sperren durch Sätze wie „Aus Sicht der Regensburger Arbeitsgruppe sind die Nordrhein-Westfalen intendierten Maßnahmen zu begrüßen und zu unterstützen“ (nicht nur grammatisch mysteriös: Was hat NRW damit zu tun?) und

    „Insofern ist aus Sicht des Unterzeichners auf den Vorschlage des Bundeskriminalamtes zu folgen, die deutschen Access-Provider gesetzlich zur Sperrung von Internet-Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu verpflichten; ein alleiniger freiwilliger Verzicht zeigt sich – insbesondere
    vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage – unzureichend!“
    (Vom BKA selbst stammt der Vorschlag ja nun nicht. Und was genau ist mit „freiwilliger Verzicht“ gemeint?)

    Auch der Rest von Osterheiders Stellungnahme ist in sehr holprigem Deutsch verfasst. Er ergeht sich in Offtopic-Themen (was hat „Child Grooming“ – Pädophile, die sich zum Zweck des Missbrauch mit Kindern anfreunden – bitteschön mit dem geplanten Gesetz zu tun?), hat aber außer seiner eigenen Meinung praktisch keine konkreten Argumente zur Sache zu bieten.

  24. @Guru,

    Du meintest: „Ich möchte nochmal auf ein Zitat in
    http://netzpolitik.org/2009/hintergrundtext-kinderpornographie-internet-sperren/
    hinweisen. Habt ihr das BKA korrekt zitiert???
    “Es gibt keine kommerzielle Kinderpornographie im öffentlichen Web”
    In der dort verlinkten Datei ist das nicht zu finden!“

    Ich habe auch erst beim BKA gesucht und mich gewundert, daß die überall das Gegenteil behaupten.

    Die Lösung: Es ist gar kein Zitat vom BKA sondern nur die Zusammenfassung bzw. Folgerung von dem Abschnitt obendran. Es ist etwas unglücklich und mißverständlich positioniert.

    D.h. die Aussage ist somit nicht gesichert, es gibt allerdings starke Anzeichen die dafür sprechen.

  25. @Patrick/@Loggie: Nein, die Referrer-Problematik hatte ich bereits abgehakt, sorry. Aber ihr habt natürlich vollkommen Recht.

    Da muss man wohl kein Schwarzmaler sein, um zu sagen, dass deren Missbrauchspotential noch richtig Probleme bringen wird ,(

  26. @Guru/@Das: “Es gibt keine kommerzielle Kinderpornographie im öffentlichen Web” ist eine Position der Sperrgegner, mit der ich – zumindest in ihrer Pauschalität – auch ein Problem habe.

    Richtig ist wohl: Auch im öffentlichen Web findet man Kinderpornographie. Wohl eher nicht zufällig, aber es gibt sie.

    Richtig ist aber auch, dass das Angebot marginal ist und KiPo vor allem im nicht öffentlichen Teil des Netzes umgeschlagen wird.

    Websperren helfen da also recht wenig (Man darf unterstellen, dass es sich bei den öffentlichen Angeboten um gehackte Kisten, verwaiste Angebote und/oder bei den Betreibern um totale Idioten handelt. Ein „Milliardenmarkt“ sieht anders aus.). Solche Kisten bekommt man in der Regeln mit vergleichsweise wenig Aufwand vom Netz …

    … wie wir morgen oder evtl. noch im Laufe des Abends zeigen werden.

  27. Der CDU-Bundestagsabgeordnete meines Wahlbezirkes (Dresden II) meint auf eine entsprechende Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, dass er für die Zensurpläne der Bundesfamilienministerin sei, da die Bundesregierung die Server mit Kinderpornos nicht abschalten könne.

    http://www.abgeordnetenwatch.de/arnold_vaatz-650-6060–f186480.html#q186480

    Mmmm… bin ich falsch informiert, oder mein Abgeordneter? Ist es der Bundesregierung echt nicht möglich die Server abzuschalten?

  28. @Torsten: Richtig ist, dass es im Grunde in jedem Land, wo das Hosting von Webseite technisch sinnvoll ist, auch entsprechende Gesetze gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gibt. Dein Abgeordneter wurde getäuscht und hat es leider versäumt sich aus unabhängigen Quellen zu infomieren. Schreibst du ihm das bitte?

    Siehe dazu auch Torsten Kleinz bei Zeit Online:

    Als Begründung wird durchweg die lasche Gesetzgebung in anderen Ländern angeführt: So veröffentlichte die Bundesregierung im April eine Weltkarte, in der aufgezeigt wird, dass mehr als die Hälfte der Staaten keine ausreichenden Gesetze gegen Kinderpornografie haben – doch die Daten sind mehr als drei Jahre alt und damit hoffnungslos veraltet. Denn längst haben die meisten entwickelten Länder ihre Gesetze nachgebessert.

    Schau am besten morgen früh nochmal hier vorbei, dann gibt es noch einen Bericht aus der Praxis ,)

  29. @Torsten: Heißt wohl, dass nicht die Bundesregierung die Server abschalten lassen kann, sondern die Polizei (mit richterlicher Anordnung) bzw. Interpol .

  30. Zitat BKA-Stellungnahme:

    „Das Bundeskriminalamt wird den Providern die vollständige URL/URI und nicht lediglich
    die Domain, auf der eine kinderpornografische Seite gehostet ist, zur Verfügung zu stellen.
    Es ist damit möglich, eine trennscharfe und schwer zu umgehende Sperrtechnik einzusetzen.
    Damit wird auch dem schnellen Wandel der Technik und den unterschiedlichen technischen
    Voraussetzungen der Provider Rechnung getragen.“

    Nur bringt die komplette URL bei einer DNS-Sperre nichts! Hier soll wohl eine Zielgenauigkeit beim Sperren vorgetäuscht werden, die nicht existiert.

  31. @Dirk: Vor allem aber zielt dies bereits auf die nächsten Stufen der Internetzensur ab: Zwangsproyse, Sperrung fremder DNS-Server, Eingriffe ins Routing und „deep packet inspection“.

    Für die sind freilich noch elementare Änderungen an weiteren Gesetzen nötig.

    Die werden mit „freiwilligen“ Sperren allerdings nicht zu erreichen sein.

    Oder, um es anders zu sagen: Das sind die Dinge von denen die bekloppten Verschwörungtheoretiker immer gefaselt haben. Inzwischen stehen sie im Paper des BKA ,)

  32. Die Anhörung morgen wird Live im Bundestag-TV übertragen, von 11:00 – 12:55 Uhr:
    http://www.bundestag.de/aktuell/tv/programm_nw.html

    @Jörg:
    Seh ich auch so. Bei der Kurzlebigkeit von KiPo-Dateien, würde eine längerfristige Speicherung der kompletten URL auch keinen Sinn machen. Da soll wohl gleich ein Datenformat für spätere Filtertechniken eingerichtet werden. Steht so auch im BKA-Gutachten.
    Btw: In der Stellungnahme der BITKOM wird immer noch davon ausgegangen, das nur ein Domain-Name übermittelt wird und keine ganze URL mit Pfaden….
    Die wissen scheinbar von ihrem Glück noch garnichts.

  33. Die Stellungnahmen sind inzwischen vollzählig abrufbar. Hohe Qualität (wie gewohnt) bei Sieber, spricht viele Probleme des Gesetzentwurfs an.

  34. Die Anhörung morgen wird auch vom Bundestag-TV übertragen:
    http://www.bundestag.de/aktuell/tv/programm_nw.html

    @Jörg
    Dem stimme ich zu. Bei KiPo macht die langfristige Speicehrung der kompletten URL auch keinen Sinn, die „Angebote“ sind in vielen Fällen nur kurzfristiger Natur.
    Da soll wohl von Anfang ein Übertragungsformat für die Listen etabliert werden, welche bereits auf zukünftige Techniken zielt. Schreibt das BKA ja auch so in seine Stellungnahme rein.

    Btw: In der Stellungnahme des BITKOM wird übrigens noch immer davon ausgegangen das nur Domain-Namen in irgend einer Form übertragen werden. Von kompletten URLs wissen die scheinbar noch nichts.

  35. Das Interview im Spiegel ist ja ausnahmsweise mal wirklich gelungen, besonders der letzte Wortwechsel:

    „SPIEGEL ONLINE: Werden Sie die Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode durchbekommen?

    Von der Leyen: Ich bin zuversichtlich. Man stelle sich die Alternative vor.

    SPIEGEL ONLINE: Zum Beispiel: Sinnvolle, zielgerichtete Ermittlungsarbeit?

    Von der Leyen: Bitte, jetzt nicht wieder alles von vorne.“

  36. Die Aussage, dass 879 Seiten „nichts mit Kinderpornografie zu tun“ haben, erscheint mir ein wenig irreführend.

    Ich habe mir die Auswertung der finnischen Sperrliste gerade mal selbst etwas genauer angesehen. Demnach handelt es sich bei den 879 Seiten um „Teenporn“ – Seiten. Es liegt also nahe, dass es sich um Pornoseiten handelt, bei deren Darstellern kein Altersnachweis erbracht werden konnte.
    Nur 9 der Seiten sind nicht pornografischen Inhaltes, darunter ein Forum, von dem aus auf Seiten der Sperrliste verwiesen wurde sowie ein thailändisches Board, ein Affiliate Programm und ein Toplist Service.

    Vermutlich sind auf den knapp 900 gesperrten Pornoseiten junge Frauen statt Kinder zu sehen und die Seiten somit legal. Dennoch bin ich der Meinung, dass das Argument: „879 der gesperrten Seiten haben nichts mit Kinderpornografie zu tun“ einen falschen Eindruck vermittelt. Es wurden weder Blogs gesperrt, noch regierungskritischen Seiten oder unliebsame Ansichten, keine Downloadseiten oder Onlinecasinos.

    Die Gegner der Sperrlisten (zu denen ich mich selbst mit zähle) sollten sich also meiner Meinung nach nicht auf das „Zahlenverdreher-Niveau“ unserer Politiker herablassen.

  37. Zitat Zensursula bei SPON (26.05.2009) :
    Von der Leyen: „Das sogenannte Access Blocking ist ja auch nur ein Teil unseres Gesamtplans, Kinderpornografie auf allen Ebenen zu bekämpfen. Das Wichtigste ist, die Täter zu verfolgen und zu stellen. Zweites Ziel ist, die Quellen zu schließen. Und der dritte, aber unverzichtbare Punkt bleibt: Web-Seiten zu blocken.“

    Wenn die ersten auch in meiner Priorität ganz oben stehenden Punkte erreicht sind, welchen Sinn macht dann noch Punkt drei ??? Oder liege ich da falsch ???

  38. @Marcus: Frau vdL behauptet, dass die Ziele 1 und 2 in einigen Ländern nicht erreicht werden können. Für Ziel 1 mag das zutreffen, bei Ziel 2 sind wir anderer Ansicht.

    Das eigentliche Problem ist allerdings die für (halb-)automatisiertes Access Blocking nötige technische Infrastruktur bei den Providern (Kinderpornografie auf dauerhaft und frei zugänglichen Webserver ist – entschuldige bitte die Relativierung – nun einmal nicht das Milliardengeschäft, zum dem es hochgejazzt wird).

    Selbst wenn das leyenhafte Gesetz mit einer Zweckbindung auf Kinderpornographie und einem Richtervorbehalt kommt, wird dies keinen Lobbyisten bei der Durchsetzung seiner Sperrwünsche aufhalten.

    Das läuft dann schlicht am Gesetz vorbei über einstweiligen Rechtsschutz und Störerhaftung. Die Technik ist dann ja da.

    Und mei, irgendwelche politischen Meckerköppe kann man ja immer noch über Gefahrenabwehr abheften. Die Technik ist dann ja da.

  39. Nein !!! Ich meine die Reihenfolge Ihrer Prioritäten und deren tatsächlichen Durchsetzung !!!

    „Das Wichtigste ist, die Täter zu verfolgen und zu stellen. Zweites Ziel ist, die Quellen zu schließen. Und der dritte, aber unverzichtbare Punkt bleibt: Web-Seiten zu blocken.”“

    Auch SPON fragt sogleich nach :

    SPIEGEL ONLINE: „Warum dreht sich Ihre Gesetzesänderung in erster Linie um den dritten Punkt, und nicht um die ersten beiden? Immerhin gilt Grundgesetz, Paragraf fünf: „Eine Zensur findet nicht statt.“

    Wenn Punkt 1 + 2 erfolgreich und mit ausreichenden Mitteln (!) verfolgt würden und deren Durchsetzung auch nur annähernd gewollt wäre, hätten wir das Problem mit Punkt 3 doch nicht mehr, oder ?

    Mich würde interessieren wieviele Beamte in den letzten Jahren speziell auf die diskutierte Problematik angesetzt waren und auch mit welchen Mitteln (Finanziell/Ausstattung) ???
    Mich würde interessieren warum es Organisationen ohne „Rechtsgewalt“ schaffen solche Seiten schneller/überhaupt vom Netz zu nehmen ??? Mich würde noch viel mehr interessieren… Aber ist mir zu spät heuer…

  40. #52, @Jörg-Olaf Schäfers: Es wurde häufiger eine Weltkarte benutzt, bei der nur Länder gefärbt waren, in denen Kinderpornographie ein eigener Tatbestand ist – nicht aber, wo er unter ein allgemeines Pornographieverbot fällt.

    So hat man die Lage dramatisiert um den Eindruck zu erwecken daß Kinderpornographie in diesen Ländern legal wäre.

    Leuten, die mit solchen Methoden des Betrugs arbeiten soll ich eine seriöse Zensur zutrauen, die sicher nur Kinderpornographie umfassen wird?

  41. Der BDK stellt auf Seite 2 seiner Studie fest: „Es kann davon ausgegangen werden, dass die PKS mit 663 Fällen im Jahr 1996 gegenüber 4.545 Fällen im Jahr 2006 (jeweils Deliktschlüssel 1433 ­ Besitz/Verschaffen von
    Kinderpornografie) dabei zunächst einmal lediglich die Ermittlungsintensität
    widerspiegelt, mit der einschlägige Umfangsverfahren durchgeführt werden.“

    Nein. Es kann davon ausgegangen werden, daß im betrachteten Zeitraum die Zahl der Internetuser etwa auf das 7fache angestiegen ist – zumindest würde ich da mal nach einer Vergleichszahl suchen.

    Vielleicht sank die Zahl der Delikte gemessen an der Zahl der Teilnehmer ja sogar.

    Wer einen derart simplen Zusammenhang nicht selbst bemerkt, der sollte zum Erstellen von Studien vielleicht besser nicht herangezogen werden.

    Ermittlungsintensität!

  42. ohaua ha!

    Bitte mal genau hinschauen:
    Der Herr Jansen gibt keine Stellungnahme des BKA ab sondern eine des BDK, also quasi der Kripo-Innung!

    Es bibt ja auch so genug anzumerken:
    Der Herr Professor Osterheider hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, sein Dokument, dass er ursprünglich anlässlich der ersten KiPo-Sperr-Bestrebungen in NRW verfasst hat, zu überarbeiten:
    „Aus Sicht der Regensburger Arbeitsgruppe sind die Nordrhein-Westfalen intendierten Maßnahmen
    zu begrüßen und zu unterstützen“

    ABER:
    Alles, was sich an Juristen mit dem Gesetzentwurf beschäftigt (incl. dieser Vorabprüfung durch den BMI-Verfassungsfachmann http://blog.odem.org/2009/03/bmi-interna.html) und jetzt also auch die geladenen Sachverständigen halten das Gesetz für verfassungswidrig und haben verfahrenstechnische Vorbehalte!
    Das Gesetz ist also schlicht und ergreifend handwerklich ganz schlecht gemacht, und das, wo es doch SOOOO wichtig sein soll?

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