Hintergrundtext: Kinderpornographie & Internet-Sperren

Die Älteren unter uns werden sich erinnern, am 19. April hatten wir hier im Blog einen Gastbeitrag von Lutz Donnerhacke: „Die dreizehn Lügen der Zensursula“. Ganz ehrlich: Ich war mit dem Stück damals nicht wirklich glücklich. Nichts gegen einen gepflegt übellaunigen Rant, dachte ich mir, aber – mmmh – wenn er sich an zentralen Stellen demontieren lässt, entwertet sich so ein Text schnell selber und man steht als Kritiker ziemlich doof da.

Wie auch immer, Lutz hat sich die Arbeit gemacht und seine Thesen komplett überarbeitet. Entstanden ist ein Hintergrundtext, den man sich – gern auch entgegen aller Gewohnheit – ruhig einmal ausdrucken und in aller Ruhe durchlesen sollte. Es lohnt sich allein schon wegen der verlinkten Quellen (Für Rückfragen, Abdruckgenehmigungen o.ä. erreicht mal Lutz am besten per Mail). Bitte, hier:

Update: In den Kommentaren wurde eine PDF-Version gewünscht. Die gibt es nun auch [PDF]
Update, 07.05.2009: Tippfehler korrigiert.

Woher wissen Sie, was Sie tun?

Seit einigen Monaten geht durch die deutsche Politik- und Netzszene ein Sperrgespenst um. Pressemittelungen, Tagungen und Blogs wechseln sich mit öffentlichen Verlautbarungen ab. Grob gesagt spaltet sich die interessierte Öffentlichkeit in Befürworter und Gegner von Internetsperren. Beide Seiten neigen zunehmend dazu, viele Argumente und Angaben als gegeben hinzunehmen oder ungeprüft zu übernehmen.

Kritische Quellenschau der Sperrbefürworter

Argumentiert man gegen die geplante Errichtung von Internetsperren, wird man
nach Belegen für die angegebenen Argumente gefragt. Dies ist berechtigt.
Umso erstaunlicher wiegt da der Fakt, daß die Einbringer des Vorschlags in
keiner Weise selbst Ihre Quellen offenlegen. Stattdessen steht man einem
Berg wilder Behauptungen gegenüber, die sich seriöser Argumentation
entziehen.

Um überhaupt selbst eine klare quellengestützte Diskussion führen zu können,
ist es deswegen zuerst notwendig, die Beliebigkeit der aufgestellten
Behauptungen zu beschneiden und die Kernthesen der Gesetzesinitiatoren um
die Ministerin Dr. med. Ursula von der Leyen, Minister Dr. jur. Karl-Theodor
Freiherr von und zu Guttenberg, Minister Dr. jur. Wolfgang Schäuble und BKA
Präsident Jörg Ziercke herauszuarbeiten.

Worum geht es überhaupt?

Schon die Festlegung des zu sperrenden Inhaltes, der Motivation der gesamten
Initiative, ist schwierig. Da den Einbringern des Vorschlags hierfür die
Definitionshoheit zusteht, muß von dieser Seite eine klare Aussage zur
Grundlage genommen werden. Auf der Pressekonferenz am 17.4.2009 sagte
Frau von der Leyen Kinderpornografie im Internet ist die Vergewaltigung von
Kindern vor laufender Kamera.
Diese Aussage findet Ihren Urspung in der

BKA Pressemeldung zur Kriminalstatisik Kinderpornografie ist die
Dokumentation von Kindesmissbrauch, schwerster Straftaten gegen Kinder.

Ganz offensichtlich wird zur Definition von Kinderpornografie §176a StGB
(Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern) benutzt. Doch schon hier zeigt
sich die erste Diskrepanz zu üblichen Definitionen: Das StGB definiert
Kinderpornografie in §184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz
kinderpornographischer Schriften) über den deutlich mildernen §176(1)
(Sexuelle Mißbrauch von Kindern).

Die Erweitungen des Kinderpornografiebegriffes haben Tradition im
westlichen Kulturraum
, so wurde in den 70er Jahren noch weitgehend die
Alterschranke von 13 Jahren angesetzt und Studiobilder von jungen Models
erlebten eine allgemeine Verbreitung über ganz legale Lolita Magazine in den
Zeitungskiosken. Im Laufe der Jahre wurde die Alterschranke immer weiter
angehoben
und die Art der Darstellungen ausgeweitet. So definiert die
EU in ihrem jüngsten Entwurf eines Rahmenbeschlusses zu
Kinderpornographie in Artikel 1 ein Kind als Person unter 18 Jahren und
Kinderpornographie als jegliche Darstellung von Kindern oder Personen mit
kindlichem Erscheinungsbild sowie realistische Darstellung fiktiver Kinder
in realen oder fiktiven Handlungen.

Auf diese Weise werden schwere Kindesmißhandlungen mit
Jugendanscheinspornographie, Romanetexten und Comics gleichgesetzt. So fällt
der Roman “Lady Chatterly” aus dem Jahre 1928 von David Herbert Lawrence
ebenso wie die japanischen Hentai-Mangas unter diese Regelung.

In einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums heißt es erst
eng gefaßt Die Sperrung verhindert, dass mit jedem Seitenaufruf die
Vergewaltigung eines wehrlosen Kindes fortgesetzt wird.
Anschließend wird
sofort erweitert Kinderpornografische Bilder im Internet werden gezielt
eingesetzt, um potentielle neue Kunden zu werben, Hemmschwellen abzubauen
und die Nachfrage systematisch nach immer brutaleren Bildern anzuheizen.

Quelle der “Anfixthese” ist eine Äußerung von Europol-Direktor Max-Peter
Ratzel
Kinderpornographische Seiten würden Leute auf die schiefe Ebene
bringen, sie dienen als Verlockungsmittel für die Suche nach weiteren
einschlägigen Materialien in Chat-Räumen oder Peer-to-Peer-Netzwerken.

Handfeste wissenschaftliche Belege für diese “Anfixthese” gibt es jedoch
nicht. Prof. Müller, Kriminologe an der Uni Regensburg weist auf Anfrage
darauf hin, daß es sich bei der ganzen These der Ministerin auch um eine
Art kriminologische Phantasie handelt.

Um es klar zu sagen: Mit der weiten Fassung von Begriffen werden FKK Bilder,
Comics und Romane als reale Kindesvergewaltigung betrachet. Mit dieser
Ausweitung findet sich natürlich eine millionenschwere kommerzielle
Industrie und Massen an Fallzahlen, die aber nichts mit den vorgebrachten
Beweggründen zu tun haben. Das ist dann der reale Mißbrauch mißbrauchter
Kinder: “Normale” Handlungen bekommen den gleichen emotionalen Babberl
draufgeklebt und die eigentliche Mißbrauchshandlung wird verharmlost.

Das bedeutet selbstverständlich nicht, daß es außer §176a StGB keine
weiteren Straftaten gibt oder alle anderen Straftaten Bagatelldelikte
seien: Es geht um die klare Argumentation und die sauberen Nachweise.

Bei der kritischen Beleuchtung von Quellen ist streng zu prüfen, welche
Definition von Kinderpornographie zugrunde liegt: Reale Mißhandlungen oder
Aufweitungen bis hin zu Comics. Die Argumentation der Bundesregierung
erfolgt mit dem scharfen Begriff nach §176a STGB.

Ist Strafverfolgung möglich?

Zu den Pressematerialen des Bundesfamilienministeriums gehört eine graphische
Aufstellung
der internationalen Rechtlage, die zu dem Schluß kommt,
Kinderpornographie sei kein Verbrechen in den meisten Ländern: Die Rechtslage
sei ausreichned in 5 Länder, in 22 Länder darunter Deutschland nur mit
Einschränkungen ausreichend, in 63 Länder unzureichend, und 95 Länder hätten
überhaupt keine gesetzliche Reglung.

Die Quelle, auf die sich das Ministerium hier stützt ist eine Studie der
Organisation “Missing Kids”
, die einen sehr weit gefaßten
Kinderpornogrphiebegriff verwendet: For purposes of this report, child
pornography includes, but is not limited to, any representation, by
whatever means, of a child engaged in real or simulated explicit sexual
activities or any representation of the sexual parts of a child for
primarily sexual purposes, as well as the use of a child to create such
representation.
Dies umfaßt also auch rein textuelle Schilderungen wie
Romane und Comics.

Darüberhinaus verlangt diese Studie Sondergesetze für kinderpornogrphische
Schriften überpüft dabei aber nicht, ob allgemeine Reglungen gegen
Kindesmißhandlung und deren Darstellungen bereits vorliegen. Dabei zeigt eine
britische Studie aus dem Jahre 2003 bereits, daß die Rechtslage in fast
allen Ländern der Welt ausreichend ist, wenn auch nicht immer mit speziellen
Gesetzen. Die UN hat weltweit gültige Standards zum Kinderschutz definiert,
die praktisch überall ratifiziert sind. Nicht erfaßt werden dabei fiktive
Darstellungen und Schriften, sondern stets der reale Mißbrauch von Kindern.

Rochus Wessels hat die Studie, die das Ministerium verwendete, um
die UN Reglungen ergänzt: Die Server, zu denen einige Staaten den Zugang
wegen mutmaßlicher Verbreitung von Kinderpornographie blockieren, stehen
fast immer, d.h. zu über 99% in Staaten, in denen Gesetze zur Bekämpfung der
Kinderpornographie existieren oder Staaten, die der Schaffung entsprechender
spezieller Gesetze zugestimmt haben.
Alle betroffenen Staaten haben
allgemeine Gesetze gegen Kindesmißbrauch.

Eine Übersicht über die Standorte der Server zeigt, daß gut ausgebaute
Hostingmöglichkeiten mit guter Strafverfolgung einhergehen. So ist die
Heruntername auch neuerer Quellen jederzeit möglich. Über ein Jahr alte (dem
BKA bekannte) Seiten in Deutschland wurden per privater Information des
Hosters geschlossen. In einer anderen Aktion hatte eine
Kinderschutzorganisation mit 8h Aufwand zur Absicherung der juristischer
Korrektheit des Vorgehens innerhalb von zwei Tagen verschiedene Webseiten
geschlossen: Nur durch Hinweis an den Hoster.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sieht die
Ursache in fehlender internationaler Kooperation: Oft stößt jedoch
hierzulande das nationale Recht bei der Verfolgung und Verhinderung
derartiger Straftaten an ihre Grenzen und die Frage der Rechtsdurchsetzung
bereitet besondere Schwierigkeiten, da die Kompetenzen der nationalen
Sicherheitsbehörden grundsätzlich an den Staatsgrenzen enden.

Die Zahlen der Organisation “Missing Kids” sind generell mit Vorsicht zu
behandeln, denn auch an anderer Stelle wird laxen Umgang mit gesetzlichen
Reglungen gepflegt. So wird Deutschland bei dem Hauptanliegen der
Organisation, der Rückführung verschwundener Kinder, hart kritisiert.
Doch dann sind die Gründe nicht gesetzgeberischer Natur, sondern nur zu
lange dauernde Rechtsprozesse und die fehlende bundeseinheitliche Notrufnummer
speziell für Vermißtenmeldungen.

Das BKA hat dazu allerdings ganz andere Zahlen: Von ca. 14000 Fälle pro
Jahr werden innerhalb von 2 Jahren >99% aufgeklärt. In den letzten 50 Jahren
gibt es in Summe 530 nicht wieder aufgefundene Kinder.

Obwohl Vermißtenmeldungen erstmal nichts mit Kinderpornographie zu tun
haben, stellt die Polizei doch automatisch einen Zusammenhang her:
Bei vermißten Minderjährigen, bei denen die Ermittlungen nichts anderes
ergeben, wird vorsichtshalber von einer Gefahr für das Leben oder die
körperlicher Unversehrtheit des Betroffenen ausgegangen
und verweist auf
den Eindruck, daß diese Kinder Opfer sog. Kinderpornografie-Ringe seien.
So kann jedes Kind, daß länger als einige Tage verschwunden ist, auch zu
den Fallzahlen von Kindesmißhandlung beitragen.

Die Strafverfolgung ist in allen Ländern, in denen Webseiten gehostet
werden, möglich. Es fehlt an der Bereitschaft zur internationalen Kooperation.

Die Fallzahlen

Laut Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums hat sich die Zahl
der Verbreitung von Kinderpornografie im Jahr 2007 mehr als verdoppelt 111%
Zuwachs.
Quelle dieser Aussage ist wieder die Pressemeldung des BKA:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten
Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie
(2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei
der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet war von 2006
auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206
Fälle).

Hier lohnt sich ein Blick in die Kriminalstatistik selbst: Die
schweren Mißhandlungen gemäß §176a erscheinen unter den Schlüssel 1316 bis
1318. Hier liegen die Fallzahlen konstant bei 1200 Fälle pro Jahr zwischen
1999 bis 2007. Diese Zahlen zum realen Mißbrauch wurden für 2007 von
Christian Bahls
nochmals im Detail betrachtet und zeigen, daß mehr als
99% der realen Mißbrauchsfälle ohne Erzeugung von Bildmaterial standfinden.
Die meisten Vorfälle sind dabei auch noch frühsexuelle Erfahrungen von
Teenagern untereinander. Die von der Bundesregierung als Hauptargument ins
Feld geführten Kindesmißhandlungen zur Erstellung von Kinderpornografie
umfassen ca. 100 Verdachtsfälle pro Jahr und sind rückläufig.

Läßt man ausgeweitete Definitionen zu, so zeigt die Kriminalstatistik
unter dem Schlüssel 1432 (gewerbsmäßig Verbreitung) konstant 100 bis 300
Fälle pro Jahr, unter Schlüssel 1434 (Verbreitung) konstant 1700 Fälle, die
durch die Ausweitung von Straftatbeständen 2004 sprunghaft auf konstant 2700
Fälle stieg. Alle Erzeugungs- und Verbreitungsdelikte haben konstante
Fallzahlen, von einer Steigerung keine Spur. Diese Analyse, beschränkt auf
das Jahr 2007, wird von Andre Meister bestätigt.

Unter Schlüssel 1433 (Verschaffung/Besitz) werden die Konsumenten erfaßt und
diese Zahlen zeigen eine hohe Schwankungsbreite von 1995 bis 2003 stiegen
die Fallzahlen von 500 auf 2200. Mit der Ausweitung von Straftatbeständen
2004 verdoppelten sich die Fallzahlen auf 4500 und blieben konstant. 2007
erfolgte einer weiterer Sprung auf 8800.

Zum Verständnis dieser Zahlen ist es wichtig zu wissen, daß die
Kriminalstatistik unter einem Fall eine aktenkundige Anzeige versteht. Die
Ermittlungsquote wird ebenfalls angegeben, nicht jedoch die Quote der
Schuldsprüche oder Freisprüche. So trägt zur Fallzahl von 2007 zum Schlüssel
1433 hauptsächlich die Aktion Himmel bei, bei der gegen 12000
Verdächtigte ermittelt wurde. Es wurden jedoch kein Schuldspruch, einige
Einstellungen gegen Geldbuße und dafür sehr viele Verfahrenseinstellungen
wegen fehlender Verdachtsmomente bekannt. “Auch bei der Aktion Mikado”, wo
Millionen von Kredikartenkunden gerastert wurden, “gab es nur einige
Strafbefehle mit Geldbußen”, sagte die zuständige Justitzministerin Prof.
Dr. Angela Kolb auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland.

Der behauptete drastische Anstieg von Straftaten kann nicht belegt werden.
Er ergibt sich aus einer Vermischung von Tatbeständen und der Einbeziehung
von Unschuldigen. Die realen Mißhandlungsfälle geschehen fast immer ohne
Produktion von jeglichem Bildmaterial.

Der kommerzielle Massenmarkt

In der Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums wird Deutschland
zum Hauptabsatzmarkt erklärt und der Großteil wird dabei über kommerzielle
Internetseiten verbreitet, deren Betreiber monatlich Millionenbeträge
einnehmen.
Grundlage der Aussage ist auch hier wieder die BKA
Pressemeldung
zur Kriminalstatistik: Der Großteil der Kinderpornografie
im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten
verbreitet. Die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein.

In einer anderen Pressemeldung des Bundesfamilienministeriums werden
die Sperren so begründet: Kinderpornografie ist ein Millionengeschäft. Mit
den Sperrungen wird der kommerzielle Massenmarkt im Internet empfindlich
gestört. Wo kein Geld mehr zu verdienen ist, wird organisierte Kriminalität
immer weniger lukrativ.

Als Quelle für diese Behauptungen wird auf eine Studie der britischen
NSPCC
verwiesen, die jedoch diese Behauptung gar nicht aufstellt.
Stattdessen skizziert sie die Änderungen des Marktes als Reaktion auf die
gesetzlichen Reglungen über die Jahrzehnte: In the late 1960s and early
1970s when it became a worldwide commercial industry. The widespread
availability of magazines featuring child pornography throughout the US and
Europe led to governments introducing legislation against it. This resulted
in a significant decline in its commercial distribution. The production and
distribution of child pornography switched from a commercial to an amateur
‘cottage industry’ involving the swapping and sharing of images among
paedophiles and other adults with a sexual interest in children.
Diese
Studie bestätigt einen kommerziellen Massenmarkt für Lolita-Magazine an den
Kiosken der 70er Jahre und verneint jeden aktuellen kommerziellen Markt. Die
Studie kommt zu dem Schluß, das kommerzielle Pornoproduktionen fast immer im
legalen Bereich agieren und minderjährige Akteure praktisch nie auftreten.
Problematisch ist die Verschiebung des Kindsbegriffes durch Erhöhung der
Altergrenze, was alte Bilder nachträglich kriminalisiert.

Eine andere mögliche Quelle der These vom kommerziellen Massenmarkt stellt
Alvar Freude in seinem Blog dar. Der Multimillionen Kommerz mit
Kinderpornographie ist eine Fehlinterpretierung der Daten aus dem Bereich
Prostitution und Menschenhandel. Der passende Wert geht auf eine unbelegte
Behauptung eines kommerziellen Anbieters von Schutzsoftware zurück, der,
soweit ersichtlich, die Umsatzzahlen ebenso aus der Tiefe des Gemüts
geschöpft hat, wie alle anderen Behauptungen im Zusammenhang dieser Debatte
es auch sind.

Der Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet ebenfalls, keinen Beleg für
einen kommerziellen Markt zu kennen: Alle haben die Kinderpornos aus
Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus
E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post.
Selbstverständlich wertet die Polizei in den allermeisten Fällen auch aus,
woher die Dateien kamen. Bezahlseiten sind nicht darunter. Auch verdächtige
Überweisungen etc. werden nicht festgestellt. Sofern neues Material
hinzukommt, sind es Fälle von Missbrauch im privatem Umfeld.

In die gleiche Richtung schlägt auch der Bundesvorsitzende des Bundes
Deutscher Kriminalbeamter Klaus Jansen
: Verdeckte Ermittlungen im Netz
seien derzeit noch mit großen rechtlichen Problemen behaftet. So könnten
sich Ermittler zum Beispiel nicht in geschlossene
Kinderpornografie-Tauschbörsen einschleusen, ohne sich selbst strafbar zu
machen.
Von kommerziellen Webseiten ist keine Rede.

Auch das LKA München erklärt: Die überwältigende Mehrzahl der
Feststellungen, die wir machen, sind kostenlose Tauschringe, oder Ringe, bei
denen man gegen ein relativ geringes Entgelt Mitglied wird, wo also nicht
das kommerzielle Gewinnstreben im Vordergrund steht. Von einer
Kinderpornoindustrie zu sprechen, wäre insofern für die Masse der
Feststellungen nicht richtig.

Selbst Europol-Direktor Max-Peter Ratzel sieht Webseiten nur als
Verlockungsmittel für die Suche nach weiteren einschlägigen Materialien in
Chat-Räumen oder Peer-to-Peer-Netzwerken.

An dieser Stelle ist ein Einblick in die neuere Geschichte des
Kinderpornographiemarktes nützlich: In einem anonymen Schreiben nennt
ein Insider einiges an schon bekannten Fakten: Anfangs handelte man
hauptsächlich Bilder von Zeitschriften aus den 60’er 70’er, private Photos.
Hauptakteur war AModelShop in Salt Lake City mit einem monatlichen Umsatz
von 40000 US$. Die Firma stürzte über ein Mädchen, daß mit den eigenen
Photos in der Schule angab. In den Jahren 2002 bis 2004 kam die russische
Firma LS Studios, die kommerzielle, professionelle Bildproduktion im Studio
machte. Der Umsatz betrug monatlich um 1.8 Mio US$ über alle Altersklassen.
Die Firma wurde auf Druck des FBI geschlossen, es gab aber keine
Verurteilungen.

Waren alle Darstellungen bisher keine Kinderpornographie im engeren Sinne,
so kam zwischen 2003 und 2008 die Firma Fly, Hook und SCorp in St.Petersburg
auf, die Darstellungen bis zum Geschlechtsverkehr mit jüngeren und älteren
Models und bei den jüngeren mit Zustimmung der Eltern produzierte.
Geschäftsaufgabe erfolgte wegen Diebstahls der Barmittel, es gab keine
Verurteilung.

Die Millionenumsätze kommen von der gern genutzen
Kreditkartenabwicklunsgfirma CCBill, die für viele Branchen tätig ist und
deren Gesamtumsatz im Millionenbereich liegt
, heißt es in dem
Insiderbericht weiter. Einer der Kunden von CCBill ist met-art.com, ein
Pornographieanbieter, der keine Kinderpornographie hat.

Auch bei anderen Firmen sind die Millionenumsätze nicht real: Bei Landslide
Productions kam der Hauptumsatz mit Pornographie und posierenden
jugendlichen Models über gestohlene Kartendaten. Diese waren Basis der
Operation Ore
, die analog zur Aktion Mikado ablief, diesmal aber viele
Unschuldige verdächtigte und in den Selbstmord trieb
.

In allen kommerziellen Produktionen sind Bilder nach §176a praktisch nicht
dabei, führt der Insiderbericht aus. Diese werden in Familien generiert:

Aber die grauenhaften Bilder von weinenden, vergewaltigten und sogar
teilweise gefolterten Kinder stammen nicht von kommerziellen Produzenten.
Sie stammen auch nicht von Drittpersonen sondern von bestialische Vaeter und
Muetter die den Kindern dies antun. … Seit im Internet Kinderpornographie
ausgetauscht wird, stammen die grausamsten Bilder von Tätern die zum
Familienkreis gehören. Diese veröffentlichen die Bilder aus Profilsucht und
völlig kostenlos – es geht lediglich um ein Überbieten der Grausamkeiten die
dem eigenen Kind angetan werden.
Genau diese Straftaten klingen aber Frau
von der Leyen im Ohr, wenn sie in der aktuellen Stunde des Bundestages Ihre
Rede mit Bitte nicht, Opa beginnt.

Der Insiderbericht geht weiter mit der Darstellung der aktuellen
Vertriebskanäle, die das öffentliche Web meiden, stattdessen mit Peer2Peer
Netzen und FastFlux Hosting über Botnetze die Inhalte hauptsächlich von
deutschen Servern aus anbieten. Diese Techniken sind schwer nachverfolgbar
praktisch nicht sperrbar.

Wie real in Deutschland mit Fällen von Vergewaltigung und Mißhandlung
umgegangen wird kann man sich Abschnitt 4.2.2.2 “Exemplarische Fälle und
Ermittlungsmethoden” des kriminalwissenschaften Band34

“Vergewaltigung” des BKA nachlesen.

Es gibt keine kommerzielle Kinderpornographie im öffentlichen Web, die
Straftaten geschehen in den Familien, die meist kostenfreien Bilder werden
in geschlossenen Gruppen getauscht. Die Millionenumsätze betreffen die
gesamte Pornographiebranche, nicht jedoch die grausamen Bilder.

Sperrtechnik

Auf der Pressekonferenz des Bundesfamilienministeriums heißt es: Nach
Schätzungen des Bundesfamilienministeriums könnten in Deutschland täglich
bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Seiten geblockt werden.
Diese
Angabe wird in einer anderen Pressemeldung konkretisiert: Nach
Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe
geblockt werden.
Eine Quelle für diese Zahl gibt es nicht. Sie wurde im
Bundesfamilienministerium selbst errechnet, indem man wieder aus der BKA
Pressemeldung
zur Kriminalstatistik die Angabe In Norwegen werden durch
Access-Blocking täglich ca. 15.000 Zugriffsversuche auf kinderpornografische
Webseiten abgewehrt
entnahm und über die Bevölkerungzahlen hochrechnete.

Diese Angabe selbst stammt aus aus einer norwegischen Präsentation die
2007 auf der Herbsttagung des BKA Eindruck machte. Diese Präsentation
enthält die Idee einer STOP Seite, die Vertragskonstruktion mit den
Providern und erklärt die Maßnahme für effektiv und präventiv.

Die britische Organisation IWF, die die britische Sperrliste erstellt,
schreibt im letzten Jahresbericht: 58% of child sexual abuse domains
traced contain graphic images involving penetration or torture (47% of
domains in 2007); 69% of the children appear to be 10 years old or younger,
24% 6 or under, and 4% 2 or under (80% appeared to be 10 or under in 2007);
74% of child sexual abuse domains traced are commercial operations, selling
images (80% commercial in 2007).

Eine nähere Betrachtung der IWF Zahlen zeigt, daß alle Vorfälle und alle
Straftatbestände vermischt werden, so ist den veröffentlichten Zahlen nicht
anzusehen, ob tatsächlich kinderpornographische Darstellungen vorliegen. Die
Rechtgrundlagen der Sperrlisten sind der Public Order Act, der

Protection of Children Act und der Obscene Publications Act, die
alle sehr weite Deliktfelder umfassen. So ist durch die IWF ein Mann
angezeigt worden
, der einen fiktiven Text über eine Mädchenband schrieb
und in USENET Gruppen postete. Die Verhandlung findet im Juni 2009 unter
besonderer Aufmerksamkeit der britischen Künstler statt, die sich in Ihrer
künstlerischen Freiheit angegriffen fühlen. In einem anderen Fall hat die
IWF die Webseiten von Wikipedia auf die Sperrliste gesetzt, weil in
dem Artikel zur Gruppe Scorpions das Coverbild von “Virgin Killer”
abgebildet ist. Darüberhinaus wurde auch das Internetarchiv archive.org
gesperrt
.

Daß diese Klassifizierung kein Einzelfall ist, bestätigt eine Analyse der
finnischen Sperrliste
: 85% der gesperrten Seiten haben nichts mit
Kinderpornografie zu tun, 5% enthalten Material mit minderjährigen Models,
2% enthalten wenige kinderpornografische Darstellungen oder Links zu
derartigen Darstellungen, ganze 9 Seiten also weniger als 1% enthalten
illegale kinderpornografische Inhalte, der Rest 8% nicht mehr existent.

Die Hochrechnung des Bundesfamilienministeriums kann man also auch so lesen,
daß 85%, also täglich 250000 bis 380000 Zugriffe auf legale Seiten gesperrt
würden. Dabei ist die unterschiedliche Popularität der gesperrten Seiten
noch gar nicht berücksichtigt.

Bleibt noch die Frage nach der Effektivität. Auf der Pressekonferenz des
Bundesfamilienministeriums
heißt es: 80 Prozent der Nutzer der
entsprechenden Seiten seien Gelegenheitsnutzer, die sich durch die Sperren
abschrecken ließen. Nur 15 bis 20 Prozent würden versuchen, auf anderen
Wegen Zugang zu den Seiten zu finden, ergänzte BKA-Chef Jörg Ziercke.
Für
diese Aussage gibt es keine Quelle, sie wird immer wieder ausschließlich von
Herrn Ziercke getätigt.

Dem widerspricht das KJM-Gutachten von Prof. Pfitzmann der TU-Dresden
und das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Um
im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können,
müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden.
Das es
nicht um Wirksamkeit geht, wird ebenfalls ausgeführt: Das VG Köln nahm
dennoch in einem Urteil aus dem Jahre 2005 an, dass eine Sperre, deren
Wirksamkeit in der Regel vom Zufall abhängt, ein wirksames Mittel darstellt,
da nicht erwiesen sei, daß es praktisch überhaupt keinen Zugriff auf die in
Rede stehenden Seiten verhindert.

Der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und
Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, äußerte massive Bedenken
gegen die Wirksamkeit der installierten Webseiten-Sperren
: Unsere
Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von
Webpornografie zu vermindern.
Dabei bezieht er sich noch nicht einmal
ausschließlich auf Abbildungen von Straftaten nach §176a.

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Sperren, insbesondere bzgl. der
Eingriffe in die Grundrechte ist ebenfalls interessant. Ein Aufsatz von
Andreas Neumann
führt dazu klar aus: Dass die Verbreitung der
Information, zu welcher der Zugang gesperrt werden soll, ihrerseits gegen
Strafgesetze verstößt, reicht dabei jedenfalls für sich genommen nicht aus,
das Zurücktreten der Informationsfreiheit (oder Rezipientenfreiheit) zu
begründen. Denn die Güterabwägung zwischen den durch die Strafgesetze
geschützten Rechtsgütern und der Meinungsfreiheit des die Informationen
Verbreitenden betrifft eine aktive Tätigkeit, welche Gefahrenquellen erst
schafft.
Die Bilder sind, wie das BKA sagt die Dokumentation von
Kindesmissbrauch, schwerster Straftaten gegen Kinder.
Sie setzen den
Mißbrauch auf andere Weise fort. Den Zugang zu diesen Bildern zu sperren,
anstatt sie vom Netz zu nehmen und die Täter zu ermitteln, verhindert eben
nicht die aktive Gefahrenquelle.

Sperrmaßnahmen sind im auf Grund der Natur des Internets nicht effektiv,
die behindern die Strafverfolgung und verletzen unangemessen die Grundrechte.

Fazit

Die Argumentation der Initatoren von Internetsperren basiert auf schwammigen
Begriffen, die es gestatten mit gräßlichen Straftaten einen emotionalen
Schockzustand auszulösen und gleichzeitig auf schwacher Stufe eine Vielzahl
von Delikten zusammenzuzählen, um ein gewaltiges Problem herbeizureden.

Mit engen Begriffsbestimmungen verlieren die Sperren Ihre Begründung, die
polizeiliche Arbeit ist dann mit der Auffindung von Straftätern und der
Unterbindung der Verbrechen getan.

Weitet man die Begriffe dagegen aus, so muß man eben auch klar sagen, was
gesperrt werden soll, Bedarf wurde ja bereits von vielen Lobbygruppen
angemeldet. Die mißhandelten Kinder haben in der Begründung dann aber nichts
mehr verloren.

Die Entscheidung, ob man Sperren im Internet errichten will oder reale
Kindesmißhandlung bekämpft, ist eine freie Entscheidung der Politik in
Übereinstimmung mit einer gesellschaftlichen Akzeptanz. Die derzeitige
Verquickung ist jedoch unseriös und ein Mißbrauch der mißbrauchten Kinder.

Mit anderen Schwerpunkten behandeln Thomas Stadler und die
Fachzeitschrift c’t das gleiche Thema und kommen zu ähnlichen
Schlußfolgerungen.

Quellen

  1. http://www.tagesschau.de/inland/kinderpornografie136.html
  2. http://bka.de/pressemitteilungen/2008/pm080827.html
  3. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2009/com2009_0135de01.pdf
  4. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/941129/
  5. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=121760.html
  6. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/vertrag-access-blocking-internationale-lage,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
  7. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=121222.html
  8. http://www.missingkids.com/en_US/publications/NC106.pdf
  9. http://www.missingkids.com/en_US/documents/CP_Legislation_Report.pdf
  10. https://scusiblog.org/?p=1246
  11. http://www.bka.de/profil/faq/faq-vermisste.pdf
  12. http://www.bka.de/kriminalwissenschaften/veroeff/band/band34/band34_vergewaltigung.pdf
  13. http://www.terena.org/activities/tf-csirt/meeting24/kripos-circamp.pdf
  14. http://www.kjm-online.de/public/kjm/bogus.php?download_id=498
  15. https://netzpolitik.org/wp-upload/bundestag_filter-gutachten.pdf
  16. http://www.heise.de/newsticker/Familienministerin-kaempft-an-allen-Fronten-fuer-Kinderporno-Sperren–/meldung/132448
  17. http://www.wikileaks.de/wiki/Einblicke_in_die_Kinderpornoszene
  18. http://www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t01.pdf
  19. https://netzpolitik.org/2009/zahlenspiele-des-familienministeriums/
  20. http://mogis.wordpress.com/2009/04/29/kern-der-debatte/
  21. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/
  22. http://www.heise.de/newsticker/Websperren-gegen-Kinderporno-Zank-um-Technik-und-Recht–/meldung/132654
  23. http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_1.html
  24. https://scusiblog.org/?p=330
  25. http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html
  26. http://www.heise.de/newsticker/BKA-Sperrung-von-Kinderporno-Seiten-ist-wirksam-Update–/meldung/135360
  27. http://www.heise.de/newsticker/Polizei-fehlt-Ruestzeug-fuer-Internet-Ermittlungen–/meldung/136680
  28. http://blog.beck.de/2009/04/22/gesetzentwurf-zu-internetsperren-im-kabinett-beschlossen
  29. http://www.artikel5.de/artikel/sperrunginffreiheit.html
  30. http://www.iwf.org.uk/media/news.258.htm
  31. http://en.wikipedia.org/wiki/Public_Order_Act_1986
  32. http://en.wikipedia.org/wiki/Protection_of_Children_Act_1978
  33. http://en.wikipedia.org/wiki/Obscene_Publications_Act
  34. http://www.theregister.co.uk/2009/03/23/girls_aloud_case/
  35. http://www.theregister.co.uk/2009/01/14/iwf_details_archive_blacklisting/
  36. http://www.nspcc.org.uk/inform/research/briefings/imagesofchildabuse_wda48219.html
  37. http://blog.odem.org/2009/05/incompetence-not-in-danger.html
  38. http://www.sueddeutsche.de/panorama/813/465404/text/19/
  39. http://www.internet-law.de/2009/03/sperrung-von-kinderpornografie-im-netz.html
  40. http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere–/artikel/135867
  41. http://en.wikipedia.org/wiki/Lady_Chatterley%27s_Lover#Controversy
  42. http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Ore
  43. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/20/aktion-himmel-keine-verurteilungen-aber-ein-erfolg/

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163 Ergänzungen

  1. Da haben wir die Befürworter und Konsumenten der KiPo-Industrie. Ich hoffe, ihr seit stolz auf euch, ihr Perversen! Naja, TauSS wurde schon eriwcht, ihr seid als nächstes dran!

  2. die Einleitung ist etwas unglücklich formuliert. Das Ausdrucken lohnt sich also schon allein wegen der verlinkten Quellen. Ich glaube nicht.

  3. Sehr guter Beitrag.

    Gibts denn irgendwo als .pdf mit den Links in der Fusszeile? Denn dann würde ich den Text gerne mal an die Damen und Herren v.d. Leyen, Schäuble, Ziercke und auch an meinen Bundestagsabgeordneten schicken.

    Wenn nicht bastel ich später mal ne Version mit LaTeX.

  4. Man kann aber auch tätig werden, indem man gezielt wichtige Medien anschreibt!

    Allerdings scheinen sich die Macher des vorgeblich kritischen TV-Formats „Monitor“ in dieser Kontroverse nur ungern zu positionieren. Da ich bislang keine Antwort auf meine – recht ausführliche – Mail erhalten habe, würde ich mich freuen, sollte sich Jemand finden, der glaubt erklären zu können, woran das liegen könnte. Wichtiger aber wäre es, ähnliche Mails – am besten aber Briefe – an dieses Format oder an ähnliche Politmagazine zu schicken.

    Hier die Mail:

    Liebe Macher von Monitor,

    sicher ist Ihnen die Kontroverse um die BKA-Sperrliste nicht entgangen, die anfangs überwiegend im Internet, seit geraumer Zeit allerdings auch in
    klassischen Medien mit entsprechender Reichweite verhandelt wird.

    Frau von der Leyens Behauptung, mittels einer geheimen – von keiner unabhängigen Instanz zu kontrollierenden – BKA-Sperrliste gegen die kommerzielle Verbreitung kinderpornographischen Materials aktiv werden zu wollen, ist auf enorme Kritik von Datenschützern und v.a. von Bürgerrechtlern gestoßen, die in zunehmender Deutlichkeit – gestützt auf unbestreibar sachliche Argumente – auf die politische Brisanz eines Zensurvorhabens hinweisen, dass es dem BKA erlauben würde – unter Umgehung jedweder Gewaltenteilung – eine Internet-Zensur zu betreiben, die in ihrer verschämten Heimlichkeit frappierend an die ihm per BKA-Gesetz zugebilligte Praxis erinnert, private Computer mittels „Bundestrojaner“ vollständig rastern zu dürfen.

    Gerade im Hinblick auf eine seit Jahren um sich greifende Tendenz deutscher und internationaler Sicherheitspolitiker, die Privatsphäre und – in der Vergangenheit mühsam errungene – Bürgerrechte bedenkenlos der Ideologie umfassender Prävention und lückenloser Überwachung zu opfern, erscheint Frau von der Leyens auffällig hektisch betriebene Agenda, Internet Servive Provider zuerst über eine als freiwillig dargestellte Vertragsunterzeichnung ( juristischer Fragwürdigkeit ), nun über einen vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, dazu zu verpflichten, „technikoffene“ ( so das pdf ), also jeweils dem Provider überlassene Maßnahmen zu treffen, binnen sechs Stunden tagesaktuell vom BKA übermittelte Websites zu blocken.

    Aus derartigen Sperrlisten ausländischer Geltung – die inzwischen auf dem Whistleblower-Portal Wikileaks veröffentlicht worden sind – geht nach übereinstimmender Meinung zahlreicher Bürgerrechtler und Aktivisten klar hervor, dass die gelisteten Einträge mehrheitlich nicht kinderpornographische Websites darstellen, sondern v.a. bislang legale – wenn auch fragwürdige – Beispiele für neuerdings illegalisierte Jugendanscheins-Pornographie volljähriger Darsteller und überdies für „sexting“-Darstellungen v.a. amerikanischer Teenager, die dafür bereits in den USA strafrechtlich auf eine Stufe gestellt werden mit den kriminellen Herstellern authentischer Vergewaltigungen von Kindern. Befürchtungen, nicht nur derartige Darstellungen, sondern zunehmend auch zahlreichen Lobby-Gruppen nicht genehme Angebote oder – viel brisanter – auch Beispiele politischer Dissidenz könnten hinter Web-Blockaden „entsorgt“ werden, scheinen sich zu bewahrheiten: Brigitte Zypries, die übrigens von Anfang an wenigstens eine Gesetzesgrundlage anstelle fragwürdiger Verträge angemahnt – und außerdem vor einem drastischen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gewarnt hatte – betont nun selbst die Gefahr, diese geheime Zensurliste könne bald weitaus mehr Inhalte blocken, als ursprünglich behauptet worden war.

    Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz ( ULD ) äußert sich inzwischen öffentlich zu den unmittelbaren Gefahren derartiger Zensurvorhaben: In direktem Widerspruch zur ursprünglichen Aussage, das BKA werde keine IPs solcher Internet-Nutzer speichern, die absichtlich oder aus Nichtwissen eine geblockte Site aufzurufen versuchen, steht die Formulierung in der jüngsten Fassung des Gesetzesentwurfs, wonach die Provider verpflichtet werden, Nutzerdaten zu speichern und auf Anfrage an das BKA zu übermitteln. Mit derartigen Tricks wurde versucht, die zunehmende, sachlich fundierte Kritik an diesem Zensurvorhaben zu entkräften.

    Erinnert man sich des BKA-Vorgehens, über eine selbst verfasste Mitteilung in der „Interim“ mutmaßliche Mitglieder oder Sympathisanten der „militanten gruppe“ ( mg ) auf die Website des BKA zu locken, um sie dort per geloggter IP ermitteln zu können, und ferner an die rechtsstaatlich unhaltbare Hausdurchsuchung und Festnahme des Berliner Soziologen Andrej Holm als vorschnell Tatverdächtigten, sowie aktuell an die Irreführung eines Gerichts durch einen Beamten des BKA ebenfalls im Kontext der mg-Ermittlungsarbeit, dann muss eindeutig bilanziert werden, dass eine im Geheimen ausgeführte Zensurpraxis – unabhängig von Gerichten – nicht kontrollierbar einzig unter Federführung einer solcherart agierenden Behörde, der vom Innenminister zudem Befugnisse eines Geheimdienstes zugeteilt wurden, unter freiheitlichen und demokratischen Aspekten nur als ein Skandal bezeichnet werden kann.

    Per Skript hat der in der IT tätige Sicherheitsfachmann Florian Walther eruiert in welchen Ländern die Server stehen, die angeblich kinderpornographisches Matrial hosten, und in den internationalen Sperrlisten vermerkt sind. Seine auf dem eigenen Scusiblog dokumentierten Ergebnisse belegen, dass eine überwältigende Mehrheit der in Frage stehenden „Angebote“ gerade und fast ausschließlich in Ländern stehen, in denen nach geltender Gesetzeslage KP strafrechtlich verfolgbar ist. Jedem kritischen Denker stellt sich da die Frage, weshalb die entsprechenden Behörden also nicht gezielt gegen die Inhaber/ Betreiber solcher Server vorgehen – und damit das Problem effektiv an der Wurzel packen.

    Nachdrücklich beschweren sich auch IT-Experten, etwa vom angefragten Max-Planck-Institut, beauftragt worden zu sein, die technische Wirksamkeit solcher DNS-Manipulationen zu evaluieren, ohne dass die ( negativ ausgefallenen ) Ergebnisse dann Eingang in die hektisch geführte Debatte gefunden hätten.

    Desweiteren mehren sich im Internet Anzeichen dafür, dass technisch versierte Hacker bereits planen, unschuldige Netz-User per gefälschten Links oder per TinyURL gezielt auf die BKA-Stoppseiten zu locken, um sie damit in das Visier der Strafverfolgungsbehörden zu bringen und damit dem Anfangsverdacht aussetzen, wissentlich KP-Sites ansteuern zu wollen – was nach deutschem Recht bereits als Straftat versuchter Besitzverschaffung zu ahnden ist, und damit eine Welle von Hausdurchsuchungen auslösen könnte, deren peinliche Umstände für die unschuldig Betroffenen katastrophale soziale Folgen – bis hin zum Suizid haben kann.

    Da unter der drohenden Gefahr solcher Szenarien bereits der Deutschlandfunk, zahlreiche Online-Präsenzen etablierter Medien ( jüngst wieder die „Zeit“, außerdem SpOn, die SZ, die taz, Focus etc. ) verantwortungsvoller Weise dieses für alle Bürger sehr wichtige und brisante Thema aufgegriffen haben, irritiert es mich – und eine Vielzahl in Foren und auf Weblogs diskutierende Mitbürger – weshalb ausgerechnet ein TV-Format wie „Monitor“ seiner Selbstverpflichtung bislang nicht nachgekommen ist, seine Zuschauer fundiert zu dieser Sachlage zu informieren, und über die oben erläuterten Gefahren kritisch aufzuklären. Sollten sie weitere Fragen haben, an informativen Links zu bislang Diskutiertem Interesse haben, empfiehlt sich der AK Zensur, oder selbstverständlich ich selber als erster Ansprechpartner. Allerdings hoffe ich, mit meinem ausführlichen Schreiben hinreichendes Interesse geweckt zu haben, nun in Eigenverantwortung journalistisch tätig zu werden!

    Über eine dementsprechende Rückmeldung würde ich mich aufrichtig freuen – und noch mehr, könnten die Macher von „Monitor“ es bewerkstelligen, bitte nicht in vorgefertigten Textbausteinen zu antworten.

    Sollte dem nichts entgegenstehen, würde ich Ihre Antwort gerne der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung stellen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jens Fabian Neldner

    P.S. Das Layout war im Original natürlich besser (Zeilenlänge/Umbruch etc.), habe die Datei hier nur copypasted.

    [Habe die Zeilenumbrüche mal gelöscht. Ist so lesbarer. Die Tippse.]

  5. Danke für die hilfreiche Darstellung. Ein Tipp/eine Bitte: Die mehrmals erwähnte „Ausweitung von Straftatbeständen 2004“ näher erläutern: Was genau wurde da in den gezählten Kreis mit aufgenommen?

  6. Habe mir das mal durchgelesen. Wunderbar!
    Schade nur, dass man wohl kaum jemanden dazu bringen kann, diesen Text zu lesen, wenn er sich mit dem Thema noch nicht beschäftigt hat. Dafür ist er einfach zu lang. Überzeugt (und nicht überredet!) wäre derjenige auf jeden Fall! Und kurze Texte zum, um die Wortwahl unserer Politiker nachzuahmen, „Anfixen“ gibt es genug.

    Herzlichen Dank für die Arbeit, die sich der Autor gemacht hat!

  7. Sehr gute Argumentationshilfe, vielen Dank dafür – werde auch gerne darauf verlinken.

    Bitte die Rechtschreibfehler noch korrigieren, das ist dann das Tüpfelchen auf dem ‚i‘ :-)

    Good job.From

  8. Hallo Jörg, hallo Olaf,

    irgendwie fehlt mir noch ein Schlüsselaspekt:
    In diversen Texten im WWW ist von einer Speicherung von IP-Adressen durch die ISPs die Rede, welche dann direkt an das BKA zur Strafverfolgung weitergeleitet werden sollen. Diesen Aspekt halte ich für den bedenklichsten Punkt von allen und konnte ihn leider nicht imText finden.
    Habe ich Tomaten auf den Augen oder fehlen wirkliche Belege für dieses Vorgehen?

    Besten Gruß
    Florian

  9. Schade, Trackbacks funktionieren nicht. Also so: Tolle Arbeit, vielen Dank! Jetzt ist, soweit ich es überblicke, alles dabei, was man braucht.

    Da der eine oder andere Kommentator die Länge anspricht, erlaube ich mir mal, auf einen Vierseiter hinzuweisen, den ich (mit web2.0-fernen Bekannten als Zielgruppe) zum Thema verfasst habe:
    http://cwoehrl.de/files/netzzensur.pdf

  10. @Florian: Die Speicherung bzw. Weiterleitung oder gar „Echtzeitabfrage“ (Daran glaube ich nicht so recht, das scheint mir eine Anspielung auf die SINA-Boxen aus der TKÜV zu sein, die das so afaik nicht hergeben – ich bin freilich aber auch kein Netzwerkexperte …) ist ein vergleichsweise neuer Aspekt.

    In den Textvorlagen, die wir zunächst hatten, gab es nur einen Platzhalter „Statistik“. Die Überraschung kam dann Ende April. Siehe auch: „AK Zensur fordert: Täter verfolgen statt Grundrechte beugen“ bei Alvar vom 22.04.:

    Entgegen der Ankündigung von vergangenem Freitag sollen Daten von Nutzern, die auf die Stopp-Seiten gelangen, gespeichert werden. Dies ist nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich, sondern bietet Kriminellen auch ganz neue Möglichkeiten, um Unschuldige in den Verdacht des Konsums kinderpornographischer Darstellungen zu bringen.

    Im Prinzip wird so (auch angesichts der latent mitschwingenden Beweislastumkehr) jeder Klick im Web zu einem unkalkulierbaren Risiko. Wer nach in Kraft treten des Gesetzes noch URL-Verkürzer nutzt, steht im Grunde bereits mit zwei Beinen im Knast.

    Entscheidend für die Speicherung, die ermöglicht, hintenrum Daten abzugreifen, ist Absatz 5 im §8a [PDF], der neu ins TMG aufgenommen werden soll:

    Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.

    Heise Online hat dann nochmal nachgefragt: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren (25.04.):

    Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.

    Diese Planungen kommen überraschend, denn im Gesetzgebungsverfahren war bislang von keiner Seite die Rede davon, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll. Im Gegenteil versuchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor rund einem Monat noch die Wogen zu glätten, indem sie beispielsweise gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezüglich des geplanten Gesetzes behauptet hatte: „Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.“

    @chw: Verdammt, ich werde es nie lernen ,( Bei meinem hastig installierten Blogeditor ist Voreinstellung, dass keine Trackbacks erlaubt sind. Mitunter vergesse ich das auszuknippsen ,)

    Toller Text übrigens.

  11. Währenddessen auf Abgeordnetenwatch:

    Katherina Reiche (CDU) meinte:

    „Bei der Kinderpornografie im Internet gab es von 2006 auf 2007 einen Aufwuchs von 111 Prozent. Wir schätzen, dass es im Internet 50 000 bis 60 000 Seiten mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gibt. Manche Videos werden bis zu 50 000-mal pro Monat angeklickt.“

    und ‚beantwortete‘ die Nachfrage:

    „1. Woher stammen diese Zahlen?
    2. Wie wurden sie ermittelt?
    3. Wurden sie von mehreren unabhängigen Instituten bestätigt?
    4. Auf welchen Grundlagen basiert ihre Schätzung über die Gesamtzahl aller kinderpornografischen Webseiten?
    5. Wie groß/klein sind diese Zahlen in Relation zur Größe des Internets bzw. den Pageviews unbedenklicher Online-Bildergalerien wie Flickr?“

    mit dem vermeintlich aufschlussreichen Satz:

    „Die von mir genannten Zahlen und Daten stammen aus dem Bundeskriminalamt, der polizeilichen Kriminalitätsstatistik des Bundesinnenministeriums sowie aus dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.“ (abwatch)

    Dank eures Artikels weiß ich jetzt zumindest, wie die Ministerien – deren Mitarbeiter ja ebenfalls nicht im Trüben fischen dürfen – an solche Höchstwerte kommen. Schlimm und peinlich gleichzeitig, das Ganze.

    @Florian: Dorothee Bär (CSU) hat die ‚Antwort‘:

    „Niemand wird mit strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen haben, der ein einziges Mal versehentlich auf einer Stopp-Seite landet. Die Behörden werden nur aktiv, wenn sich diese verhinderten Besuche häufen und so von einem ‚Versehen‘ nicht mehr ausgegangen werden kann.“

    Wie auch immer das funktioniert. Anscheinend Three-Strikes-alike.

  12. @Jörg-Olaf
    Genau diese Passagen meinte ich. Vielen Dank dafür! Baut ihr unter Umständen diese Aspekte noch oben in den Text ein oder gibt es Gründe genau dies nicht zu tun?

    Besten Gruß
    Florian

  13. Um eines vorweg zu stellen: ich bin ein großer Gegner von Zensur (also der Sperrung von Kunst-, Unterhaltungs- oder journalistischen Inhalten, unter die also Kinderpornografie nicht fällt) und denke auch, dass das Vorgehen in diesem Falle nicht sinnvoll ist.
    Dennoch habe ich das Gefühl, dass die anhaltende Debatte im Internet die Bloggerszene einmal mehr eher als gruppendynamischen Mob entlarvt, als als ernsthafte Alternative zum klassichen Journalismus.
    Der oben gelieferte Text bietet zwar eine interessante und leidlich tiefgründige Analyse, aber eben nur der schon vorgebrachten Argumente der Gegner (es wird ja in den Kommentaren auch zurecht als Argumentationshilfe bezeichnet – also keine ernsthafte Auseinandersetzung, sondern quasi ein Handbuch für das Gespräch mit Menschen anderer Meinung. Nur hilfreich für diejenigen, die eine vorgefertigte Meinung haben).
    Für eine journalistische Debatte fordere ich
    1. die Darstellung von Gegenpositionen und
    2. die Angabe von Alternativen zum eingeführten System (es tummeln sich doch genug IT-Leute in den Foren, die sich sicherlich als Experten zur Verfügung stellen können).
    Nach Ansicht des Autoren ist das natürlich nicht nötig, da es offenbar kein Problem mit Kinderpornografie im Internet gibt.
    Solange die Diskussion über diesen Punkt aber nicht hinauskommt bleibt es leider bei hysterischer Mob-Mentalität.

  14. @6 / Jens Fabian Neldner: Ich habe meine Lokalzeitung angeschrieben, nachdem diese wiederholt die von-der-Leyensche Argumentation offenbar ungeprueft veroeffentlicht hatte. Beigefuegt waren mehrere Ausdrucke all der kritischen Texte, die in den vergangenen Wochen im Netz veroeffentlicht wurden.

    Die Antwort war lapidar – die von mir uebersandten Positionen seien bekannt, es gebe in der Redaktion beide Meinungen, und dies spiegle sich eben auch im Blatt wieder.

    Auf die Nachfrage, warum man denn die Regierungszahlen kommentarlos weiter veroeffentliche, wenn die Kritik an eben diesen Zahlen bekannt sei, habe ich bislang keine Antwort erhalten.

  15. @Thomas:

    Hier wird kein Journalismus im klassischen Sinne betrieben, das ist schon klar, das kommt sicher zu einem späteren Zeitpunkt. Momentan ist das Netz nämlich noch damit beschäftigt, die GRUNDLAGE für inhaltliche Arbeit in der Zukunft zu sichern, nämlich dass das Netz nicht irgendwie abgeklemmt, überwacht oder heimlich gefiltert wird. Wenn die Freiheit des Netzes nicht gewährleistet ist bringt „echter Journalismus“ gar nichts.

    Die Mobilisierung der Netzöffentlichkeit fürs Netz und nicht für andere Themen ist erst der Anfang.

    Die aktuelle Form ist nicht Journalismus sondern der Dialog, also das Streitgespräch. Dazu braucht man immer einen Diskussionspartner, und das Familienministerium macht da irgendwie nicht so richtig mit. Vielleicht wird durch Aktionen wie diese der Druck auf die Politik erhöht, sich einer wirklich offenen Diskussion zu stellen.

  16. @Florian:

    Genau diese Passagen meinte ich. Vielen Dank dafür! Baut ihr unter Umständen diese Aspekte noch oben in den Text ein oder gibt es Gründe genau dies nicht zu tun?

    Glaube nicht, dass Lutz die noch einbaut. Vielleicht in einem Folgetext. Der da oben hat ja eigentlich einen anderen Fokus.

    @Thomas:

    Für eine journalistische Debatte fordere ich
    1. die Darstellung von Gegenpositionen und
    2. die Angabe von Alternativen zum eingeführten System (es tummeln sich doch genug IT-Leute in den Foren, die sich sicherlich als Experten zur Verfügung stellen können).

    ad 1: Lutz‘ Aufsatz geht ja durchaus dediziert auf die Gegenposition ein. Dass wird sie argumentieren, kann man in einer politischen Debatte schlechterdings verlangen, finde ich. Siehe auch Dragan.

    ad 2: Die Alternative zu DNS-Manipulationen ist, zumindest was Kinderpornographie betrifft, relativ einfach: Konsequentes Vorgehen gegen Anbieter und Serverbetreiber. Die in den bisher bekannten Sperrlisten gelisteten Server stehen ja größtenteils in westlichen Industrieländern mit entsprechenden Gesetzesgrundlagen. Das würde – innerhalb eines leyenhaft konstruierten Szenarios – sogar etwas bringen. Problem: Kinderpornographie wird offensichtlich (siehe Text) gerade nicht über solche Webserver verbreitet. Daher macht es auch wenig Sinn, über grundrechtswidrige Maßnahmen (DPI, BGP-routing, usw.) zu diskutieren, die sich weniger leicht umgehen lassen. Auf die hat Lutz übrigens vorgestern noch auf dem „Medientreffpunkt Mitteldeutschland 09“ verwiesen:

    Für Lutz Donnerhacke vom Jenaer Provider IKS geht eine Debatte über Umgehungsmöglichkeiten aber auch angesichts der Möglichkeiten, eine Webdomain in Minutenfrist zu wechseln, am Thema vorbei. Technisch sei auch eine tatsächlich greifende Sperre zu realisieren, wobei allerdings die bestehende Internetstruktur geändert werde. (Quelle: Heise Online, 04.05.2009)

  17. @Thomas:

    Bei der erwähnten „hysterischen Mob-Mentalität“ muss ich an die Free-Burma-Kampagne von 2007 denken, bei der ich damals mitmachte – und hinterher das Gefühl blieb, einem Hype aufgesessen zu sein, da das Thema nur eines von vielen war, die meisten Mitstreiter bis dahin von den Zuständen in Myanmar nur das wussten, was die Medien verbreiten und nach einer Aktionswoche der Alltag einkehrte: bis heute hält sich die Junta dort an der Macht, auch wenn jetzt lieber von kommerziellen Chancen von Twitter gebloggt wird.

    Aber bei diesem Thema ist es anders: als jemand, der in der DDR aufgewachsen ist, hatte ich den Mauerfall als Chance für einen sozialistischen Umbau erlebt – und den schnellen Anschluss aus „Unterwerfung der D-Mark“. Erst Jahre später wurden mir die totalitären Strukturen des real existierenden Sozialismus bewusst. Jetzt erlebe ich, wie sich Jahr für Jahr die demokratische Gesellschaft immer mehr in einen Überwachungsstaat verwandelt und Freiheiten allerorten eingeschränkt werden.

    Selbstverständlich kann man die Zustände hierzulande nicht mit denen in unfreien Gesellschaften vergleichen, und Grundrechte müssen IMMER irgendwie gegeneinander abgewogen werden. Doch im Rahmen der Terrorabwehr wurden in den letzten Jahren viele bis dahin geltenden moralischen Grenzen verschoben. Es ist dieser Mentalitäts-Wandel, der mir Sorgen macht, das Gefühl, dass die Mehrheit der Menschen nach und nach mit Lynchjustiz, Todesstrafe und Beweislast kein Problem hätte, wenn die angeklagten Verbrechen – Kinderpornographie und Terrorismus eignen sich hervorragend als besonders abscheuliche Beispiele – nur widerlich genug sind.

    Ob *Verbreitung von Kinderpornographie via WWW* wirklich ein zentrales Thema ist kann ich nicht bewerten, es fehlen da aber – wie hier angeführt – belastbare Zahlen. Ich weiss nur, dass ich in den letzten 15 Jahren VIEL im Internet gesehen hab, jedoch noch nie zerstückelte Kinder. Deshalb bleibt das ungute Gefühl, dass hier von Seiten der Politik ein Scheingefecht geführt wird, welches einerseits Engagement simuliert (Wahlkampf), wenig Geld kostet (Ermittlungsarbeit ist viel teurer) und nebenbei rein zufällig eine Zensur- und Überwachungsinfrastruktur aufbaut, die dem auffallend ruhigen Innenminister Schäuble sehr gelegen kommt.

    Persönlich engagier ich mich hier im Gegensatz zum obigen Free-Burma seit einer geraumen Zeit mit dieser Problematik, ich versuche sogar die Position der Gegenseite zu begreifen und mich in die Lage der Menschen zu versetzen, die staatlich reglementiertes Wegschauen für eine Lösung IRGENDEINES Problemes halten, die bei jedem Amoklauf die Killerspiel-Debatte anzetteln und gleichzeitig zugeben, dass deutsche STRENGE Waffengesetze in der Praxis nicht überprüfbar sind – aber es gelingt mir nicht.

    Die Gefahr, die von der Etablierung solcher Internet-Zensur für die Demokratiefähigkeit unserer westlichen Gesellschaft ausgeht, ist immens und wär selbst bei handfesten Argumenten FÜR Sperren eine ausführliche Diskussion wert. Hier haben wir es aber mit einer reinen Populismus-Kampagne zu tun, die mutwillig Scheinargumente benützt, um die demokratischen Grundwerte unserer Gesellschaft zu unterhöhlen.

    Zumindest für mich ist dies ein Herzensthema, betrifft es doch den Umbau der Gesellschaft, in der ich lebe, in eine in meinen Augen grundsätzlich falsche Richtung.

  18. @ Marco:

    Ich stimme dir absolut zu, dass es sich hier um ein Wahlkampfthema handelt, und die Diskussion dementsprechend oberflächlich geführt wird (eben auch von Seiten der Gegner).
    Und soviel Wahrheit auch in deinen Aussagen steckt, halte ich es dennoch auch für gefährlich, immer wieder davon zu reden, dass wir uns einer totalitären Überwachung annähern.

    Ich glaube dass auch das Thema Überwachung oder Kontrolle des Internets ernsthaft geführt werden kann:
    Wir leben in unserem freien System damit, dass das Straßenbild mitunter von Polizisten geprägt ist, dass sie uns jederzeit kontrollieren können und Streife fahren. Und so sehr wir auch immer wieder Probleme mit ihnen haben, weil wir uns (oft zurecht) ungerecht behandelt fühlen – niemand würde sich ernsthaft einen Staat ohne Polizei wünschen. Wir würden in Anarchie verfallen, und wären auf den Straßen nicht mehr sicher.

    Das ist aber leider nach wie vor der Fall im Internet – es ist zwar keine rechtsfreie Zone mehr, aber doch eine nicht kontrollierte, in der also das Verbrechen blühen kann und wir mitunter eben auch nicht mehr sicher sind (wenn ich auf normalen, auch von Kindern und Jugendlichen genutzten Seiten mitunter mit Pornobildern bombadiert werde, dann fühle ich mich abgestoßen, und traue mich vielleicht nicht mehr, bestimmte Seiten aufzurufen).
    Ich denke also dass auch in einer Demokratie eine polizeiliche Überwachung des Internets durchaus folgerichtig ist. Es kommt eben auf die Umsetzung an (sicher nicht über komische Stopp-Screens) und es muss Kontrollorgane geben. Aber die strikte Weigerung, Recht in diesen Raum eindringen zu lassen, spricht nicht von Demokratie.

  19. wenn ich auf normalen, auch von Kindern und Jugendlichen genutzten Seiten mitunter mit Pornobildern bombadiert werde

    Sind das vielleicht doch nicht ganz so normale Seiten (Vielleicht mache ich auch etwas falsch, aber: Ich bin in den letzten 15 Jahren bisher nicht „zufällig“ über Pornobilder gestolpert. Ausser natürlich dort, wo man sie erwarten durfte).

    Letztendlich ist aber auch dieses Problem zu lösen. Nach deutschem Recht sind pornografische Darstellungen ausserhalb geschlossener Benutzergruppen schlicht illegal. Man sollte also (ohne vorherige Registrierung und Altersnachweis) gar nicht über sowas stolpern, solange man sich im .de-legislativen Teil des Internets bewegt (ggf. hilft ein Whitelist-Filter, wie ihn einige Jugendschutzorganisationen für den Nachwuchs empfehlen).

    Oder möchtest du ernsthaft dem Rest der Welt unser Rechtssystem oder gar deine Moralvorstellungen aufdrängen? Herrje, da wollen wir aber mal hoffen, dass Länder, in denen z.B. die Schari’a gilt, nicht auf die gleiche Idee kommen. Bei einem kleinsten gemeinsamen Nenner, wäre das Netz nämlich recht übersichtlich.

    Randnotiz: Mit der Sperrung von Kinderpornographie hat das alles wenig zu tun.

    Das ist aber leider nach wie vor der Fall im Internet – es ist zwar keine rechtsfreie Zone mehr, […]

    vs.

    Aber die strikte Weigerung, Recht in diesen Raum eindringen zu lassen, spricht nicht von Demokratie.

    Du widersprichst dir selber. Ich kann auf Seiten derer, die sich gegen eine Filterung des Internets durch das BKA aussprechen, übrigens auch keine Verweigerung rechtsstaatlicher Gesetze und Regeln sehen. Ganz im Gegenteil, gerade das vorgeschlagene Verfahren ist aus rechtsstaatliche Sicht indiskutabel.

    Oder, wie es Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) heute im Bundestag weit treffender formulierte:

    „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum.“

  20. Aber die strikte Weigerung, Recht in diesen Raum eindringen zu lassen, spricht nicht von Demokratie.

    Unsinn. Das Recht ist in diesem Raum schon da und niemand verweigert sich dagegen.

  21. Die Opfer werden eventuell mit diesem Gesetz auch mundtot gemacht.
    Sie dürfen quasi nicht mehr über das ihnen wiederfahrene Leid sprechen bzw. schreiben.
    Wie schon im Artikel geschrieben, ist auch die textliche Dokumentation oder Fiktion strafbar.

    Denn wenn sie den erlittenen Missbruach beschreiben, könnte dieses als Kinder bzw. Jugendpornographie bewertet werden.
    Und die entsprechenden Selbsthilfeseiten im Netz kommen mit auf die Sperrliste.
    Dabei haben die Opfer sowieso schon das Problem, das Geschehene nicht oder nur schwer benennen zu können.

    Ebenso wie wohl viele Blogs, in denen junge Menschen ihre Erfahrungen freiwilliger oder unfreiwilliger Art schildern.

    Diese ganzen Seiten könnten schnell auf der Sperrliste landen.

    Nach dem Motto, worüber nicht geredet wird, dass gibt es auch nicht.
    Vielleicht sollte es generell in Deutschland so werden, dass nicht mehr die Verbrechen verfolgt werden, sondern nur deren Beschreibung und Dokumentation.
    Dann würde es auch keine Verbrechen mehr geben, da die millionenschwere Verbrechensindustrie ausgetrocknet wird.

  22. Den Aspekt „frühsexuelle Erfahrungen von Teenagern untereinander“ finde ich schon bedenklich, genauso wie das Thema „Sexting“ problematisiert wird und in den USA schon zu Verurteilungen geführt hat. Es kann nicht sein, dass Gesetze, deren Hintergrund der Schutz von Kindern war, derart pervertiert werden, um sie gegen Kinder anzuwenden.

    Entsprechend misstrauisch darf man sein, wenn Zensurtechniken erst Mal etabliert sind, wofür sie dann sonst noch eingesetzt werden.

  23. @Thomas:

    Vielen Dank erst einmal für Deinen sehr objektiven und sachlichen Diskussionsstil – ich freue mich richtig, jemanden zu treffen, der gewillt ist sich auf eine Diskussion einzulassen und dabei NICHT meiner Meinung ist. Denn vielleicht lieg ich ja in meiner Wahrnehmung auch falsch? Genau dazu dienen ja Diskussionen: die Prüfung des eigenen Standpunktes anhand neuer und griffiger Argumenter anderer.

    Aber zum Thema:

    > Ich stimme dir absolut zu, dass es sich
    > hier um ein Wahlkampfthema handelt, und die
    > Diskussion dementsprechend oberflächlich
    > geführt wird (eben auch von Seiten der
    > Gegner).

    Da sprichst Du einen wichtigen Punkt an: mit ZENSURSULA!-Rufen hatte sich „unsere“ Fraktion schnelle ein griffiges Feindbild aufgebaut, welches nur wenig Raum für ernsthafte Argumente PRO FILTERUNG zulässt. So sehr ich Lutz‘ Artikel auch mochte, ich dank an der Stelle Jörg-Olaf Schäfers für seine Aufarbeitung der polemisch verfassten Argumente in diesem (für mich) recht objektiven Beitrag als Bestandsaufnahme. Das hilft immens.

    > Und soviel Wahrheit auch in deinen Aussagen
    > steckt, halte ich es dennoch auch für
    > gefährlich, immer wieder davon zu reden,
    > dass wir uns einer totalitären Überwachung
    > annähern.

    Vorsicht: Ich sprach absichtlich von meinem GEFÜHL, wir würden uns auf einem totalitären Kurs befinden. Gerade durch meine Sozialisierung in einer Diktatur weiss ich, wie weit das heutige Deutschland von Zuständen wie in der DDR entfernt ist – hier braucht niemand Angst haben, seine Meinung zu sagen.

    Die Wandlung der Gesellschaft in Richtung Totaliratismus ist NUR mein persönlicher Eindruck, der AUCH von der Art & Weise der Durchsetzung von Internet-Sperren beeinflusst wird, aber eben genauso von vorhergehenden Anläufen des Innenministeriums unter Otto Schily & Wolfgang Schäuble, die Wertung Freiheit vs. Sicherheit immer weiter in Richtung Sicherheit zu verschieben und dadurch Freiheiten aufzugeben. Alle einzelnen Schritte sind nicht dramatisch, aber das sich abzeichnende Gesamtbild macht MIR zusehends Sorgen.

    > Ich glaube dass auch das Thema Überwachung
    > oder Kontrolle des Internets ernsthaft
    > geführt werden kann:

    Unbedingt! Das Internet ist schon lang kein rechtsfreier Raum, und ein konsequentes Anwenden vorhandener Gesetze findet derzeit nicht statt.

    Aber genau das ist auch einer der Kritikpunkte von „uns Gegnern“: Da Ermittlungen mehr Geld kosten als das Aufrüsten der Staatsmacht, um vorhandene Gesetze DURCHZUSETZEN, wird lieber über neue Gesetze beraten als die Voraussetzungen geschaffen, dass die polizeilichen Behörden vorhandene Gesetze auch anwenden. „Ausblenden“ ist eben etwas anderes als „Ermitteln“.

    > Wir leben in unserem freien System damit,
    > dass das Straßenbild mitunter von Polizisten
    > geprägt ist, dass sie uns jederzeit
    > kontrollieren können und Streife fahren. Und
    > so sehr wir auch immer wieder Probleme mit
    > ihnen haben, weil wir uns (oft zurecht)
    > ungerecht behandelt fühlen – niemand würde
    > sich ernsthaft einen Staat ohne Polizei
    > wünschen.

    Gute Analogie: Ich selbst wurde erst letztens auf der Autobahn in Bayern herausgewunken und auf illegale Drogen durchsucht. Dies war OK, denn egal wie man zum Betäubungsmittelgesetz steht, es ist verboten Drogen zu besitzen und damit Aufgabe des Staates, dieses Gesetz auch durchzusetzen. Nur wie schaut es im Internet aus? Mit der Vorratsdatenspeicherung liegt bereits jetzt ein Instrument vor, um im Internet verdachtsunabhängig zu ermitteln, damit wird das Internet technisch bereits ÄRGER überwacht als die reale Welt.

    > Das ist aber leider nach wie vor der Fall im
    > Internet – es ist zwar keine rechtsfreie
    > Zone mehr, aber doch eine nicht
    > kontrollierte, in der also das Verbrechen
    > blühen kann und wir mitunter eben auch nicht
    > mehr sicher sind (wenn ich auf normalen,
    > auch von Kindern und Jugendlichen genutzten
    > Seiten mitunter mit Pornobildern bombadiert
    > werde, dann fühle ich mich abgestoßen, und
    > traue mich vielleicht nicht mehr, bestimmte
    > Seiten aufzurufen).

    Und schon hier schlägst Du selbst den Bogen von Kinderpornografie zu „Pornografiebildern, die (vielleicht) auch unsere Kinder sehen“ und bist damit beim Jugendschutz. Dass der deutsche Jugendschutz sich mit der Freizügigkeit des US-Rechts beisst („Unter 18? Bitte nicht klichen“) ist eine ungelöste Frage, ob dafür eine BKA-Sperrliste die richtige ANTWORT ist finde ich persönlich nicht. Wenn aber die Diskussion um „Sicherstellung des Jugendschutzes“, „Glücksspielmonopol“, „Killerspiele“, „Gewaltverherrlichung“ oder „Nazipropaganda“ geht, sollte man DARÜBER diskutieren und es nicht in einem Gesetz von „Filterung von Kinderpornographie“ verstecken.

    Genau darum geht es: Beim Blocken von KiPo sagt jeder normal sozialisierte Mensch: „Klar, stört mich ja nicht.“ Aber mit einer Kompetenzballung bei einer Behörde ohne jede parlamentarische Kontrolle verletzt der Gesetzgeber meiner Meinung nach die Idee der Gewaltenteilung.

    > Ich denke also dass auch in einer Demokratie
    > eine polizeiliche Überwachung des Internets
    > durchaus folgerichtig ist. Es kommt eben auf
    > die Umsetzung an (sicher nicht über komische
    > Stopp-Screens) und es muss Kontrollorgane
    > geben. Aber die strikte Weigerung, Recht in
    > diesen Raum eindringen zu lassen, spricht
    > nicht von Demokratie.

    Aber genau das WOLLEN wir „Gegner der Sperren“ ja auch: wir WOLLEN, dass endlich vorhandene Gesetze angewendet werden, dass es zu RECHTSSPRECHUNG kommt, dass es zu Anklagen kommt (Operation Himmel: 12.000 Ermittlungsfälle – aber wieviel Anklagen? Es gab jedenfalls 0(!) Verurteilungen wegen Kinderpornographie, und dennoch wird die Zahl 12.000 Fälle bei der Begründung des Gesetzes zitiert).

    Wir WOLLEN, dass die Polizei in der Lage ist, ihre Aufgaben auch im Internet auszuführen, bei Anzeigen tätig zu werden, Techniken haben um Beweise zu sichern, Betrüger ausforschen und auch auf Streife gehen, um solchen Dreck wie KiPo aufzuspüren und ABZUSTELLEN (und dabei die Verursacher auch einer Strafverfolgung zuzuführen).

    Was wir nicht wollen ist die derzeitige verdachtsunabhängige Vollzeitüberwachung, die jetzt schon geäusserten Ausweitungen der Sperrlisten gegen andere Verstösse jenseits von KiPo-Delikten, die Vorverurteilungen, die aktuell praktizierten monatelangen Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen bei UNZUREICHENDEN und VOM VERFASSUNGSGERICHT GERÜGTEN „Anfangsverdachtsmomenten“.

    Wir wollen eine ehrliche Diskussion – und genau dazu dienen sachliche, aber vielleicht unbequeme Nachfragen wie im Blogpost gestellt.

    PS: Abgesehen von der aktuellen Diskussion ist das Thema KiPo heiss: nicht wenige Jugendliche sind VOR Vollendung des 18. Lebensjahres sexuell aktiv. Durch die Anhebung von Altersgrenzen wurden in den letzten Jahren auch offensichtliche Fälle von „die beiden verlieben sich und lernen zusammen Sex kennen“ strafbar. Diese unklare Lage 1:1 ins Internet zu übertragen und dort auf „JugendANSCHEINSpornographie“ auszuweiten, so dass sich heutzutage jeder Hobby-Geschichtenschreiber eine Notiz „die fiktiven Figuren sind natürlich über 18 Jahre alt“ genötigt fühlt, ist in meinen Augen eine Fehlentwicklung.

    Keine Frage: Kinder sind das Kapital unserer Gesellschaft. Sie sind auf unsere Aufsicht angewiesen, aber wir sollten ihnen auch eine Welt mit gewissen Freiheiten überlassen und nicht eine Welt voller Verbote und vorauseilendem Gehorsam.

    GERADE in Hinsicht auf Kinder finde ich eine staatlich verordnete Sperre heikel – sie sollten lernen, dass es Grenzen gibt, aber die Grenzen mit ihren Erziehungsbeauftragten zusammen erfahren. Mir ist unwohl bei dem Gedanken, jetzt eine extrem missbrauchsanfällige Struktur „zum Schutz der Kinder“ aufzubauen, die sich schnell gegen die Kinder richten kann, sobald sie etwas älter sind. „The road to hell is paved with good intentions.“

  24. @ Marco

    Also um es nochmal zu sagen – ich bin prinzipiell deiner Meinung und der Meinung aller, die sich gegen Zensur stellen. Ich bin selbst schon mit Zensur in verschiedenen Ausprägungen in Berührung gekommen (wußte aber auch stets vorher, dass es höchstwahrscheinlich dazu kommen würde).
    Ich habe meinen Kommentar geschrieben – nicht weil ich in Hinblick auf die Debatte anderer Meinung wäre – sondern weil sie mir viel zu simpel geführt wird.

    Denn es geht eben nicht immer nur um Kinderpornografie, wenn es um Sicherheit (nun, niemand trachtet hier nach meinem Leben, also sagen wir lieber Geborgenheit) im Internet geht.
    Und ich habe kurz darüber nachgedacht,ob es in Ordnung ist, in der Diskussion den Bogen zu ’normaler‘ Pornografie zu spannen. Natürlich ist das in Hinblick auf eine öffentliche Dikussion gefährlich, spielt es den Zensurbefürwortern doch die Argumente in die Hände. Aber nur weil wir alle den Orwell verinnerlicht haben, müssen wir die Angst vor Ausweitung der Instrumentalien nicht übertreiben.

    Die Umsetzung der vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten bezieht sich eben zumeist auf echte Verbrechen im realen Raum, die im Internet lediglich aufgespürt werden. Wie aber sieht es aus mit der Überwachung und der Etablierung eines ’sauberen‘ (gefährlicher Begriff, ich weiß das) Internets aus. Der Schutz von Kindern vor Pornografie sollte eine Sache der Eltern und des Umfeldes sein – wie auch die Erziehung. In der Realität passiert das aber nicht. Erziehung übernimmt zu einem großen Teil die Schule – und das ist gut so. Und über staatliche Kontrolle und politische Instrumente kann eben auch eine moralische Debatte im Bürger angefochten werden: dass es auch bei sogenannter ’normaler‘ Pornografie eben nicht nur um sexuelle Emanzipation geht, sondern oftmals um den realen Mißbrauch und die Ausnutzung von Frauen. Dass eine Pornofizierung unserer Kinder dazu führt, dass sie sich in anzüglichen Posen auf SchülerVZ zur Schau stellen und mit einem verdrehten moralischen Bewusstsein aufwachsen (und das alles schließt selbstverständlich künstlerische Werke wie Romane aus).

    So wie Polizisten Streife fahren (also ungezielt überwachen) sollte auch das Internet ungezielt kontrolliert werden. Dabei muss natürlich von anderen Organen (wie der Bloggerszene) darauf geachtet werden, dass es eben nicht weiter instrumentalisiert wird, und lediglich dazu dient einen Unrechtsgeist im Bürger zu wecken, und, wie beim Streife fahrenden Polizisten, ein Gefühl der Sicherheit auszustrahlen. Mit Zensur ist das Ganze nicht zu erreichen, wohl aber mit Präsenz und Aufklärung.

    Ein wenig Off-Topic meine Argumente, dafür entschuldige ich mich. Aber ich nehme eben das Thema als Anstoß, über die moralischen Hintergründe nachzudenken.

  25. @Thomas,

    was mich verwundert: All das, was Du zur Diskussion stellts (Polizei „fährt“ Streife im Internet) wird schon längst gemacht!
    Die Gegner von Netzsperren sagen nur: Zensur nein, Streife fahren ja, bitte.

  26. danke für den guten bericht.

    ich glaube immer noch, man will „sperren im internet“ mit einem thema beginnen, wo keiner NEIN sagen kann. später folgen dann weitere (terrorgefahr, bombenbasteln, killerspiele, usw…)

    aber einmal muss man mit diesem völlig freiem internet ja anfangen. und dafür nimmt man dieses thema.

  27. Gerade auf einer Mailingliste gefunden, das Thema wurde hier im Thread ja auch schon aufgegriffen:

    Was oft vergessen wird: es gibt gangbare Alternativen – man kann tatsächlich etwas sinnvolles gegen Kinderpornografie tun.

    Die Gesetzgebung hat in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht – viele Länder haben längst ihre Gesetzgebung aktualisiert. Die internationale Zusammenarbeit steht erst am Anfang – ein Kernpunkt sind internationale Datenbanken, in denen Hinweise auf die missbrauchten Kinder gesammelt werden. Ein anderer Punkt: Zahlungsströme verfolgen und Kreditkartenunternehmen benachrichtigen, wenn entsprechende Angebote auftauchen.

    Ein paar Ansätze hier
    http://www.zeit.de/online/2009/15/kinderporno-sperren-netz

    Wie gesagt: das ist aber erst der Anfang. Und die anstehende „Sexting“-Welle wird die Spielregeln nochmal verändern.

  28. ich habe da mal eine Frage: Gibt es nicht viel undemokratischere Gesetze und Gesetzesentwürfe, über die man mit so viel Hingabe streiten kann, ohne den Eindruck zu erwecken, es geht hier machen Kinderschändern Lobbyarbeit. Ich bin auch gegen die Zensur, und der Gesetzerntwurf ist zugegeben schlecht, aber gegen Kinderpornografie muss etwas unternommen werden. Natürlich gibt es auch andere Verbreitungswege – aber die sind nicht so schnell und einfach.
    Ihr habt Euch hier so viel Mühe gegeben, das Gesetz zu kritisieren. Wo sind denn die Gegenvorschläge? Wie läßt sich Eurer Meinung nach die Kinderpornografie im Netz eindämmen. Ich kann nicht beurteilen, ob dadurch ein Kind gerettet wird oder ein Pedophieler wenig vor dem Monitor … ihr wisst schon was. Fakt ist jedoch, dass Kinderpornografie nicht ins Netz gehört. Sie gehört meines Erachtens nirgens hin, aber das gehört in ein anderes Forum.
    Ihr seid netzerfahren, politisiert und wollt Eure Stimme erheben – dann macht das doch – bringt Verbesserungen, Idee – meckern kann jeder!!

  29. @Thomas Degenhart: Den Eindruck, Lobbyarbeit für Kinderschänder zu machen, habe ich nicht.

    Tatsächlich wüsste ich auch nicht, was noch undemokratischer sein könnte, als ein Gesetz, mit dem eine allgemeine Zensurinfrastruktur für das das Internet etabliert werden soll. Dass zur Etablierung eines solchen Gesetzes ausgerechnet missbrauchte Kinder instrumentalisiert werden, d.h. in meinen Augen noch einmal, und zwar wissentlich, missbraucht werden, kotzt hoffentlich nicht nur mich an.

    Bevor wir uns falsch verstehen: Man muss Frau von der Leyen und Herrn von und zu Guttenberg nicht einmal finstere Motive unterstellen. Das Problem ist allein schon, dass ein einmal installiertes Sperrgesetz eine Eigendynamik entwickeln wird, die nicht zu stoppen ist (Mehr dazu werden wir evtl. schon in wenigen Tagen lesen).

    Ich bin auch gegen die Zensur, und der Gesetzerntwurf ist zugegeben schlecht, aber gegen Kinderpornografie muss etwas unternommen werden.

    Selbstverständlich. Was hilft:
    – Internationale Zusammenarbeit
    – Zahlungsströme verfolgen
    – Opfer identifizieren
    – Beschwerdehotlines
    – Aufklärung

    Würden die vier Beamte, die das BKA derzeit für die Betreuung der Sperren einplant, zum Beispiel an einer Datenbank zur Opfer-Identifizierung arbeiten, in die dann auch Erkenntnisse aus anderen Ländern einfließen, könnte tatsächlich etwas erreicht werden.

    Mit Websperren, also dem Sperren bekannter(!) Webserveradressen, erreicht man bei Kinderpornographie leider gar nichts. Im Gegenteil, es handelt sich um Symbolpolitik (Allein das plakative Stoppschild! Das nebenbei Serverbetreibern zeigt, dass möglichweise Ermittlungen gegen sie laufen …), die vorgaukelt, es würde etwas getan.

    aber die sind nicht so schnell und einfach.

    Bei der zur Diskussion stehenden Zensurinfrastruktur kann von „schnell“ und „einfach“ schlicht nicht die Rede sein. Oder was glauben Sie, warum die Telekom für die technische Umsetzung noch mindestens 6 Monate braucht?

    Ihr habt Euch hier so viel Mühe gegeben, das Gesetz zu kritisieren. Wo sind denn die Gegenvorschläge? Wie läßt sich Eurer Meinung nach die Kinderpornografie im Netz eindämmen.

    Siehe oben. Die überwiegende Mehrheit der Server mit Kinderpornographie, deren Adresse über im Ausland veröffentlichten Sperrlisten bekannt geworden ist, stehen in westlichen Industrieländern, einige sogar in Deutschland! Man könnte sie schlicht abschalten lassen, statt den Zugriff zu sperren.

    Am tatsächlichen Problem würde aber auch das nur wenig ändern. Kinderpornografie wird – auch nach Ansicht des LKA München übrigens – nicht in nennenswertem Umfang weböffentlich angeboten. Steht aber soweit und inkl. Quellennachweis oben im Text.

    Fakt ist jedoch, dass Kinderpornografie nicht ins Netz gehört. Sie gehört meines Erachtens nirgens hin, aber das gehört in ein anderes Forum.

    Da sind wir uns einig.

  30. Nachdem ich einige der zum Teil sehr ausführlichen Begründungen gegen das geplante Gesetz hier gelesen habe, kann ich mich der Petition nicht anschließen, und zwar aus folgenden Gründen:
    1. Ich verstehe nicht, was am freien Zugang zu Kinderpornografie schützenswert ist.
    2. Die Argumentation, der erwartete Effekt, täglich zehntausende Zugriffe auf derartige Seiten zu verhindern, um damit die Nachfrage nach Kinderpornografie einzudämmen, sei nicht wissenschaftlich belegt, erinnert mich an die Hinhalte-Taktik der Industrie, die vor dem Verbot mutmaßlicher gefährlicher Substanzen erst eindeutige, nicht widerlegbare Beweise haben will, anstatt vorsorglich Schutz-Maßnahmen zu ergreifen.
    3. Darum frage ich mich nach der Motivation derjenigen, die internationale Archive und Veröffentlichungen durchforsten, um gegen die Sperrung von Kinder-Pono-Seiten zu argumentieren.
    4. Anstatt ein Gesetz mit intransparenten Regeln verhindern zu wollen, sollte man auf die Transparenz der Regeln dringen!

  31. @Dirk E.:

    ad 1) Niemand hier will den freien Zugang zu Kinderpornographie schützen. Ganz im Gegenteil, wir fordern ein konsequentes Vorgehen gegen Server und Betreiber, statt eines Sichschutzes für die Realität.

    Um es deutlich zu sagen: Sperren für bekannte und frei zugängliche Webserver sind kein Mittel gegen Kindesmissbrauch oder Kinderpornographie, sie sind allenfalls ein Substitut für die öffentliche Wahrnehmung, das suggeriert, dass da was passiert. Tut es aber nicht.

    ad 2) Die Zahlen sind nicht belegt. Damit fehlt dem Gesetzentwurf eine wesentliche argumentative Grundlage. Natürlich kann nun wie Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg mit dem Fuß aufstampfen, es ändert nur nichts.

    ad 3) Die Motivationen der Beteiligten mögen unterschiedlich sein, allen gemein dürfte der Wunsch nach Verhinderung eine Zensurinfrastruktur (mehr dazu evtl. noch im Laufe des Tages bei heise online) für das Internet und ein tatsächliches Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kinderpornographie sein. Im Netz und in der Realität.

    Ich schrieb es oben schon einmal: Dass zur Etablierung eines solchen Gesetzes ausgerechnet missbrauchte Kinder instrumentalisiert werden, d.h. in meinen Augen noch einmal, und zwar wissentlich, missbraucht werden, kotzt hoffentlich nicht
    nur mich an.

    Ansonsten empfehle ich zum Thema einen Leitartikel der Frankfurter Rundschau vom gestrigen Sonntag: Zensur hilft keinem Kind

    ad 4) Diese Regeln existieren bereits. Gegen bekannte Webserver in westlichen Industrieländern (dort steht der Großteil der in der Vergangenheit bekannt gewordenen Angebote) kann man auf Basis existierender Gesetze vorgehen.

    Den Umschlag von Kinderpornografie wird auf diesem Weg allerdings nicht in den Griff bekommen. Der findet nun einmal woanders statt. Auch das ist ein Problem, dass die Politik offenbar zu verdrängen versucht.

  32. @jörg olaf:

    Deine Vorschläge in allen Ehren, aber diese Versuche werden jetzt schon seit Jahren unternommen und wirklich funktioniert hat es nicht. Deine Argumentation fusst auch zwei wesentlichen Argumenten:

    1. Der Staat kann unkontrolliert eine solche Zensurliste generieren.

    Da gebe ich Dir Recht. Die sinnvolle Änderung hierzu wäre das Einbeziehen von Justicia. Es muss ein Gerichtsbeschluss für jede einzelne Adresse geben.

    2. Die Massnahmen helfen nicht gegen den Missbrauch von Kindern.

    Hier werden permanent mangelnde Beweise gegen die Sperren angeführt. Aber wo sind die >>Beweise<<, dass diese Sperren nicht keine Kinderpornografie helfen.

    Es handelt sich hier um ein Opfer Netzwerk. Abgesehen von den Produzenten und Verkäufern, gibt es beim Thema Kinderpornografie nur Opfer: die Kinder, aber auch die kranken Abonnenten. Die Bezugs- und Werbemöglichkeiten zu reduzieren hilft nachweislich bei allen bekannten Drogen. Und die Produzenten des Missbrauchs sind nur auf Geld aus. Ist der Absatz nicht mehr lukrativ, versiegt auch das Interesse.

    Grundsätzlich halte ich die Argumentation der internationalen Zusammenarbeit für Augenwischerei. Es wird immer „Schurken“-Staaten geben, die solche Server erlauben. Das Internet ist durch einzelne Länder nicht zu kontrollieren. Die einzige Möglichkeit etwas zu tun, ist ein, wie auch immer gearteter Contentfilter.

    Mit diesem Mittel sollte vorsichtig und rechtstaatlich umgegangen werden. Aber auch das Thema Zensur sollte objektiv behandelt werden.

  33. Hier werden permanent mangelnde Beweise gegen die Sperren angeführt. Aber wo sind die >>Beweise<<, dass diese Sperren nicht keine Kinderpornografie helfen.

    Die finden Sie oben, im Text. Da wäre zum Beispiel die nun mehrfach zitierten Aussagen des LKA Niedersachen und des LKA München zur Verbreitung von Kinderpornographie.

    Oder konkret die Aussage des Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström (Was besonders pikant ist, da Guttenberg in letzter Zeit auf „Erfahrungen in Norwegen und Schweden“ verweist):

    „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“

    Darauf kommt man aber auch selbst, wenn man sich nur ein klein wenig mit dem Thema beschäftigt.

    Man sollte sich so langsam also fragen, welches Interesse seitens der Politik besteht, ein untaugliches Verfahren mit derart wahnwitzigem Einsatz noch kurz vor der Wahl durch den Bundestag zu prügeln.

  34. @jörg-olaf:

    ich bin sehr verwundert. Ich kann hier keine Beweise erkennen. Aus der Aussage „Unsere (die der schwedischen Verbrechensbekämpfung) Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“ kann ich keinen Beweis ableiten. Sein Hinweis auf die steigende Anzahl von Sperren und dass diese umgangenwerden können, läßt auf eine mangelnde technische Realisierbarkeit schliessen, nicht aber darauf, dass solche Sperren, würden sie denn funktionieren, sachlich keinen Erfolg bringen würden.

  35. Ich wiederhole mich, aber:

    Der vermeintliche Erfolg des schwedischen Modells (DNS-Manipulation) wird von den Sperrbefürwortern in Deutschland als Musterbeispiel angeführt. So, genau so, wolle man es auch tun (Links siehe oben).

    Da das schwedische Modell alles andere als erfolgreich ist, fällt diese Argumentation aber in sich zusammen. An dieser Stelle könnten wir die Diskussion also beenden, würden wir „Verschörungstheoretiker“ glauben, dass noch mehr geplant sei.

    Technisch könnte man natürlich weit höheren Aufwand treiben, um den Zugriff auf bekannte Webserver (Wir erinnern uns: davon gibt es im Bereich Kinderpornographie kaum welche, in anderen Bereichen ist eine solche Infrastruktur weit effektiver) auf Zugangsebene zu unterbinden. Zwangsproxys, Eingriffe auf Routingebene, Komplettüberwachung des Datenverkehrs, usw.

    Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel längst angedacht sind (Ich glaube nicht, dass die Telekom 6 Monate braucht, um eine Lösung zu finden, die DNS-Updates verteilt ,), und die DNS-Manipulation nur als gesellschaftspolitischer und juristischer Brückenkopf installiert werden (Ja, genau, das ist die Verschwörungstheorie …).

    Zur Zeit stehen diesen Mitteln vor allem massive juristischen Hindernisse im Weg. Darunter so Kleinigkeiten wie Verfassung und Telekommunikationsgesetz.

    Achso, wirklich helfen würden sie gegen die Verbreitung von Kinderpornographie auch nicht, da diese nun einmal kaum über öffentlich erreichbare Webserver umgeschlagen wird. Die Webserver, die öffentlich erreichbar sind, kann man bereits jetzt mit rechtsstaatlichen Mitteln vom Netz nehmen. Aber ich glaube, das schrieb ich nun schon öfter.

    Blieben als letzter Ausweg Maßnahmen orwellscher Dimension: Verbot jeglicher Verschlüsselung, (technische) Enteignung von Rechnern, Pflicht zu Installation einer Software, die die gespeicherten Inhalte eines jeden Rechners in Echtzeit mit Verbotslisten abgleicht.

    Klingt paranoid? Stimmt (hoffe ich), aber das wäre die technische Lösung, nach der Sie oben fragen. Die Stasi wäre ein Kindergeburtstag dagegen.

  36. Da das schwedische Modell alles andere als erfolgreich ist, fällt diese Argumentation aber in sich zusammen.

    Nach dem doch recht eindeutigen Statement aus Schweden, gibt es nun auch eines von der Norwegischen Polizei.

    Bereits die lausige Webübersetzung von Google macht klar, dass auch in Norwegen mit fragwürdigen Fallzahlen operiert wird:*

    There are fewer sites with abuse pictures than what you think.

    Das sagt nicht irgendwer, sondern John Ståle Stamnes, Chef der Abteilung für die Verfolgung von Kinderpornographie im Internet bei der norwegischen Polizei.

    He told ABC News that the estimates of the number of sites that distribute assault pictures and movies of children, are blown out of all dimensions. […]

    Auch andere Punkte werden dem aufmerksamen Leser von Lutz Donnerhackes Hintergrundtext bekannt vorkommen: Missbrauch im privaten Umfeld, kaum oder keine festen Server, nötig sei internationale Zusammenarbeit.

    *Und ja, natürlich ist jedes Opfer und jedes Bild, das im Netz kursiert, eines zuviel. Gleichwohl braucht es für die Bewertung eines Gesetzes solcher Tragweite eine nachvollziehbare Bewertungsgrundlage und keine künstlich gepushten Phantasiezahlen und Emotionen.

  37. also auf die Gefahr hin, dass ich mich jetzt hier als völligen Bödmann oute:

    a.) Wie kann man heute schon mit rechtstaatlichen Mitteln öffentlich zugängliche Server, die sich in Kazachstan oder Timbuktu befinden vom Netz nehmen?

    b.) Kinderpornografie ist kaum auf öffentliche zugänglichen Servern vorhanden? Die Eingabe eines ausschließlich pedophielen Suchbegriffes in Google ergab etwa 19.000 Treffer (es war ein deutsches Wort, die englische, französische etc. Übersetzung nicht mitgerechnet).

    c.) Wie unterscheide ich zwischen Freund und Feind? Auch hier werden immer wieder Teilzitate als scheinbare Beweise aufgeführt. Unser Wirtschaftminister und andere Politiken weisen ausdrücklich daraufhin, es sollen nur KiPo Seiten gesperrt werden und nicht zusätzlich andere umstrittene Inhalte (Rechts etc.) Denn man wolle keine Zensur. Zahlreiche Medienvertreter, die berufsbedingt die drohende Zensur sehen, erklären, es ginge niemandem um die Opfer, sondern nur um Zensur. Wer sagt nicht die Wahrheit und woran kann ich das erkennen?

    Sorry, aber ich bleibe dabei, es gibt keine Beweise!!, dass es hier um den Versuch der Zensur geht und es gibt keine Beweise!!, dass das Sperren von KiPo Seiten, wenn dieses technisch und rechtlich einwandfrei gemacht wird, keinen Erfolg bringt.

    Fakt ist für mich, dass „drausen“ beim otto-normal-pedophilen Internet User der Eindruck entsteht, dass er nicht alleine ist. 50.000 andere haben die gleichen Probleme, die er hat. Leider neigen gerade diese Menschen an einer verschobenen Wahrnehmung.

    Und abschließend, um meine technische Neugierde zu befriedigen und auf die Gefahr hin, das sich ander wieder mal wiederholen müssen: Was hat die Verschlüsselung von Übertragungsdaten mit der Manipulation von DNS bzw. dem backlisting von IP Adressen zu tun?

  38. Wir drehen uns im Kreis. Aber gut.

    ad a) zitiere ich einmal mehr die c’t:

    Untersucht man, wo die gesperrten Seiten gehostet werden, ergibt sich ein erstaunliches Bild: Auf der finnischen Sperrliste etwa sind größtenteils in den USA gehostete Inhalte geführt, gefolgt von Australien, den Niederlanden und Deutschland. Von c’t befragte Ermittlungsbeamte betonten, dass gerade in diesen Ländern das Stilllegen von Kinderpornografie-Sites besonders schnell und einfach funktioniert. In den USA dauert es bei stichhaltigem Verdacht ein bis drei Tage, bis das Angebot vom Netz ist

    In den wenigen Ländern, wo es keine ausreichenden Gesetze gibt, gibt es in der Regel auch keine entsprechende Internet-Infrastruktur. Im Zweifel hilft auch hier internationale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Regierungen.

    ad b) Nun wird es albern. Ich hoffe doch, dass die mit der Bewertung von Kinderpornographie betrauten Experten bessere Methoden zur Qualifizierung haben, als simple Google-Abfragen. Zugegeben, mitunter habe ich da Zweifel.

    ad c) Selbst wenn man glauben möchte, dass Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg lediglich Kinderpornographie sperren wollen, ist die Zweckbindung in einem Halbsatz von §8a TMG nicht das Papier wert, auf dem er gedruckt wird.

    Die Zweckbindung lässt sich ändern (sonst hätte man auch über ein eigenes Gesetz reden können), zum Teil ist sie angesichts einer einmal real existierenden Zensurinfrastruktur schlicht irrelevant. Näheres dazu in den nächsten Tagen wohl bei Heise Online.

    Fakt ist für mich, dass “drausen” beim otto-normal-pedophilen Internet User der Eindruck entsteht, dass er nicht alleine ist.

    Durchaus interessant, welche Eindrucke bei Ihnen so entstehen und worüber Sie sich Gedanken. Insbesondere, da sie im direkten Gegensatz zu unserer Forderung „Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz, nicht wegschauen!“ stehen.

    50.000 andere haben die gleichen Probleme, die er hat. Leider neigen gerade diese Menschen an einer verschobenen Wahrnehmung.

    Gut, dann können wir die fruchtlose Debatte ja nun beenden.

    Was hat die Verschlüsselung von Übertragungsdaten mit der Manipulation von DNS bzw. dem backlisting von IP Adressen zu tun?

    Wenn man Kinderpornographie bekämpfen will, muss man wissen, auf welchen Rechnern Kinderpornographie liegt und wer sie wie durch’s Netz bewegt. In verschlüsselten Netzwerk kann man das nicht.

    Dass DNS-Sperren oder Blacklisting einzelner IPs nicht zielführend ist, habe ich nun schon mehrfach ausgeführt. Alternativ gibt es hier ein anschauliches Video mit einem der deutschen Internetpioniere, Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender eco e.V.:

    http://www.youtube.com/watch?v=QswY8WHJlYk

  39. @jörg-olaf schäfers

    Prof. Michael Rotert – ein deutscher Internet Pionier !! – beschreibt, dass durch derartige Sperren die Datenübertragungraten im Netz sinken: „statt 8.000 hat der Nutzer dann nur noch 4.000“. Das ist gelinde gesagt Bullshit. Hier werden ganz bewußt Pseudo-Fakten ins Feld geführt um die Öffentlichkeit zu täuschen. Auch der Umzug von Servern auf neue Adressen wird als Kleinigkeit dargestellt. Wer sich mit der Adressvergabe im Internet beschäftigt, wird feststellen, dass das nicht einfach so geht. Und der Gipfel schlechthin ist der Ratschlag des Professors, Kinderpornografie durch Englischkurse für Polizisten zu bekämpfen.

    Bei Ihren umfangreichen Ausführungen haben Sie nicht erwähnt, dass Herr Prof. Rotert kein Techniker ist und der eco e.V. der Verband der deutschen Internetwirtschaft!! (Lobby?) ist. Er gilt als einer der Internetpioniere, weil er die erste deutsche Email versendet hat – eine Tätigkeit, die mein 6 jähriger Sohn heute bereits öfter ausgeführt hat.

    Wir sollten die Debatte tatsächlich beenden, wer jetzt noch nicht kapiert hat, dass es hier um Lobbyarbeit von Medienvertretern und Internetanbieter (die haben jetzt die Arbeit mit den Sperren) geht, der wird es auch im weiteren Verlauf nicht mehr verstehen.

    Sperren können funktionieren, wenn sie richtig angewendet werden – Die Finanzwirtschaft ist zur Zeit aktiv dabei vergleichbare Sperren zu realisieren um die Probleme mit Phishing etc. in den Griff zu bekommen. Aber da geht es schließlich um Geld und nicht um so Nebensächlichkeiten wie Kinder.

    Sperren können rechtstaatlich sein, wenn hier die richterliche Anordnung gefordert wird, wie sie für jede Hausdurchsuchung etc. auch notwendig ist.

    Die hier betriebene Verunsicherung der Allgemeinheit hat Methode. Es geht wieder mal ums Geld, das der Medien und das der Internet Provider.

    Übrigens, Google Search-Links wie dieser eine aus ca. 19.500 gefundenen:

    10. Apr. 2008 … Das Mädchen fing an zu heulen, da der Mann nun mit seinen Fingern in ihre kleine xxxxxx eindrang. Es sah brutal aus, er saß auf einem …

    mögen in Ihren Augen albern sein. Ich finde sie abstossend und als Familienvater baut sich bei mir Wut auf, dass es verantwortungslose Leute gibt, die aus finanziellen Gründe oder Profilierungssucht gegen den Versuch arbeiten solche Dinge aus dem Netz zu verbannen.

  40. beschreibt, dass durch derartige Sperren die Datenübertragungraten im Netz sinken: “statt 8.000 hat der Nutzer dann nur noch 4.000″. Das ist gelinde gesagt Bullshit.

    Vielleicht hätten sie genauer hinhören sollen. Rotert spricht von Sperren, die „machbar“ (im Sinne von wirksam) sind, nicht von trivial umgehbaren DNS-Manipulationen.

    Also in etwa das, was Sie oben auch fordern. Würden diese mit der zur Zeit zur Verfügung stehenden Infrastruktur umgesetzt, hätte dies selbstverständlich massive Geschwindigkeitseinbußen für die Endnutzer zur Folge. Im Kampf gegen Kinderpornographie sind diese Maßnahmen freilich weitgehend untauglich.

    Auch der Umzug von Servern auf neue Adressen wird als Kleinigkeit dargestellt.

    Es ist eine Kleinigkeit, und im professionellen Hosting seit >10 Jahren eine standartisierte Dienstleistung.

    Wer sich mit der Adressvergabe im Internet beschäftigt, wird feststellen, dass das nicht einfach so geht.

    Ja, das sollten Sie vielleicht mal tun, es hilft beim Verständnis der Problematik ungemein. Der Wechsel von Adressen ist innerhalb einer professionellen Infrastruktur eine Sache weniger Minuten. Idealerweise ist er von aussen nicht einmal zu bemerken.

    Lutz Donnerhacke, das ist der Autor des Textes oben, ist übrigens einer der deutschen Experten für DNS und DNS-Security. Falls sie also Fragen haben …

    Bei Ihren umfangreichen Ausführungen haben Sie nicht erwähnt, dass Herr Prof. Rotert kein Techniker ist

    Schlecht recherchiert:
    http://www.eco.de/profile/profil_mrotert.htm

    Als Dozent an der Uni Karlsruhe beschäftigt er sich in der Veranstaltung „Kommunikationsnetze 2“ mit folgenden Themen:

    Kopplung von Teilnetzen, Ethernet Konfigurationen, Repeater, Hubs, Switches, Bridges, Router, LAN-Adressierung; WAN-Verbindungen: Wählverbindungen, Festverbindungen (analog u. digital), UMTS, Power-line, WLL; TCP/IP: IP, ICMP, ARP, RARP, Fragmentierung, Ipv4- und Ipv6-Adressierung, Subnetting, Supernetting, CIDR; Globale Internet-strukturen, Routing (EGP, BGP, RIP, OSPF ), Proxy-Verfahren, Tunne-ling, Ports; ping; traceroute;
    Zugangskonfigurationen: SLIP, PPP, DHCP, Radius, WAP; Directory Services (DNS), Resolver; E-Mail Security; Internet Organisationen.

    Hoppla, das ist genau das Themenfeld, über das wir gerade reden. Vielleicht schauen Sie sich bei Gelegenheit mal das Script zur Veranstaltung an. Für den Einstieg würde ich aber zunächst diesen Clip mit der Maus empfehlen.

    und der eco e.V. der Verband der deutschen Internetwirtschaft!! (Lobby?) ist.

    Das steht so laut und deutlich im Infotext zum Video. Warum hätte ich es wiederholen sollen?

    Er gilt als einer der Internetpioniere, weil er die erste deutsche Email versendet hat – eine Tätigkeit, die mein 6 jähriger Sohn heute bereits öfter ausgeführt hat.

    Beeindruckend, aus dem wird mal was! Mit der Situation in den frühen achtziger Jahren ist das aber wohl nicht zu vergleichen.

    Die Finanzwirtschaft ist zur Zeit aktiv dabei vergleichbare Sperren zu realisieren um die Probleme mit Phishing etc. in den Griff zu bekommen.

    Schönes Beispiel. Insbesondere, was das technische Scheitern betrifft (Auch Phishing arbeitet mit schnell wechselnden Webadressen und temporären Ressourcen. Der Gewinn wird in den ersten Stunden einer Kampagne angeschöpft, zu einer Zeit, zu der BGP-Filter noch nicht greifen).

    Es gibt aber noch einen weiteren Unterschied: Profiorientiertes Phishing arbeitet mit öffentlichen Angeboten im Web, Kinderpornographie wird bevorzugt nicht öffentlich umgeschlagen.

  41. @jörg-olaf schäfers

    Ich kann nur jedem empfehlen, sich das Video selber anzusehen und die Aussage zu bewerten. Er spricht von DNS Manipulation und weist unmittelbar danach auf die beeinträchtigte Bandbreite hin.

    Das DNS wird nur einmal pro Seitenaufruf verwendet, um die tatsächliche IP Adresse zu bestimmen. Wie schnell dann der Inhalt der Seite übermittelt wird ist davon völlig unabhängig. Und das die Zahlen 4.000, 8.000 oder 16.000 besonders bei der Bewertung internationalen Traffic reine Augenwischerei sind, ist doch hoffentlich jedem hier klar.

    Sie haben recht! Ich habe mich bei der Tätigkeit von Herrn Rotert getäuscht. Er ist tatsächlich Techniker. Das ändert aber nichts daran, dass seine Aussage falsch ist und auch nichts daran, das er sozusagen der Cheflobbist der deutschen Internetwirtschaft ist. Die hat nachvollziehbar überhaupt kein Interesse an diesem Gesetz, da sie zusätzliche Kosten tragen muss, die sie nicht bezahlt bekommt.

    Ich habe mich aber zumindest inzwischen mal etwas schlauer über Herr Professor Rotert gemacht. Laut CV in XLink hat er Internetverbindungen nicht nur in Deutschland, sondern auch Frankreich und China realisiert. China ist übrigens das Land mit den aufwändigsten Sperren und einer fast vollständigen Zensur. Schade, dass er dort seine Kollegen nicht so eindringlich beraten und überzeugt hat, dass Sperren nicht funktionieren.

    Vielen Dank für den lustigen Link zur Maus. Er hat mir gefallen, wenn gleich ich die Tatsache, dass Sie das Thema erst albern und jetzt lustig finden, nicht ganz nachvollziehen kann.

    Der Link zum Script der Veranstaltung des Professors ist ebenfalls ganz hilfreich. Ich würde allerdings seinen Studenten empfehlen, das Wikipedia zu nutzen, da dort die meisten Themen doch umfangreicher behandelt und entsprechend gut mit Beispielen und Quellen verlinkt sind. Auch hat man sich dort die Mühe gegeben die Einträge ins deutsche zu übersetzen anstatt diese in englisch zu kopieren.

    Sofern Sie mir mit dem Script etwas Gutes tun wollten, bedanke ich mich dafür. Leider bin ich aber auch nicht mehr der Jüngste und habe die letzten 25 Jahre in so manchem Netz zugebracht – trotzdem Danke!

    Auch das Thema Adresswechsel wurde von Ihnen sehr naiv behandelt. Jedes Rechenzentrum, jeder Provider bekommt eine Anzahl von 1 – x Adressen zugewiesen. Weltweit sind rund 4,3 Milliarden dieser Adressen verfügbar. Jeder Rechner im Netz, also die Server, aber auch jeder aktiv angemeldete PC des Nutzers benötigt eine solche Adresse. Das zeigt, dass die Anzahl der freien Adressen sinkt. Ein Provider, dessen Kunde ihm bereits mehrere solcher Adressen auf Backlists einzelner Länder gebracht hat, wird darüber nicht begeistert sein und das Spiel auch nicht ewig mitspielen.

    Zurück zum eigentlichen Thema: Das Gesetz ist korrekturbedürftig und die technische Realisierung schwierig. Soweit stimme ich Ihnen zu. Auch sind die Ausführungen der Ministerin mehr oder weniger knapp an der Wahrheit vorbei. Aber erzählt sie hier das Falsche, um versteckt eine leistungsfähige(?) Zensur einzuführen oder weil sie, die Unwissende versucht den meisten ebenfalls Unwissenden eine komplexe Angelegenheit verständlich zu machen.

    Fraglich bleibt, warum die Sperre einerseits nicht funktioniert, andererseits aber für die Zensur geeignet ist?

    Abweichend ist unsere Auffassung, ob die Sperren gegen Kinderpornografie helfen. Ich denke, am Leid der Kinder gemessen, lohnt sich zumindest der Versuch.

    Völlig unterschiedlicher Meinung sind wir bei der Umsetzung staatlicher Interessen im Internet. An der Grenze ist der Zoll dafür verantwortlich, dass Waren, die hier ungesetzlich oder gefährlich sind nicht in unser Land kommen. Dabei ist es durchaus möglich dass diese Waren im Herkunftsland legal sind. Die deutsche Regierung kann rechtstaatlich nichts dagegen unternehmen, dass Hasch in Holland in gewissem Rahmen legal ist. Aber der Zoll sorgt dafür, dass Rauschgift nicht über die Grenze kommt.

    Im Internet gibt es eine solche Kontrolle nicht. Niemand hält Inhalte draussen, die bei uns verboten sind. Das ist auch der Hintergrund des häufig zitierten „rechtsfreien Raums“.

    Hier schließt sich der Kreis. Auch das System der Zollkontrollen ist löchrig. Aber deshalb schaffen wir den Zoll nicht ab.

    Ich ganz persönlich halte es für ein ganz schlechtes Zeichen, wenn 50.000 Stimmen gegen ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie gesammelt werden. Wo sind diese 50.000 und ihre Vorschläge, wie der Kinderpornografie ohne die Gesetz Einhalt geboten werden kann?

    Bevor Sie sich jetzt wieder mal wiederholen müssen:

    Internationale Zusammenarbeit ist wichtig, funktioniert aber nur bedingt. Diplomaten können nicht verhindern, dass Iran, Pakistan, Indien und Nordvietnam mit Atomen rumfummeln, wie sollen da Kinder geschützt werden?

    Die Verfolgung von Zahlungsstörmen haben Sie selbst weg argumentiert, denn die meisten Transfers erfolgen unkommerziell.

    Die Themen Opfer identifizieren und Beschwerdehotlines stehen in direktem Zusammenhang zur internationalen Zusammenarbeit. Wo kann ich anrufen um mich über Politik des Irans zu beschweren?

    Das Thema Aufklärung ist sehr wichtig aber auch sehr heikle. Wo hört Aufklärung auf und wo fäng Interesse wecken an. Ich glaube das ist gerade in diesem Fall ein schwieriges und sehr individuelles Thema.

    Was bleibt?

  42. Auch das Thema Adresswechsel wurde von Ihnen sehr naiv behandelt. […] Ein Provider, dessen Kunde ihm bereits mehrere solcher Adressen auf Backlists einzelner Länder gebracht hat, wird darüber nicht begeistert sein und das Spiel auch nicht ewig mitspielen.

    Und sie nennen _mich_ naiv? Herrje.

    Fraglich bleibt, warum die Sperre einerseits nicht funktioniert, andererseits aber für die Zensur geeignet ist?

    Weil es durchaus frei zugängliche Inhalte gibt, die sich sperren oder zumindest nachhaltig unterdrücken lassen. Kinderpornographie gehört leider nicht dazu. Pädokriminelle lasse sich von solchen Maßnahmen kaum abschrecken – sie müssen heute schon weit höhere Hürden überwinden, um an Kinderpornografie zu gelangen.

    Die deutsche Regierung kann rechtstaatlich nichts dagegen unternehmen, dass Hasch in Holland in gewissem Rahmen legal ist

    Kinderpornographie ist in den Ländern, in denen der überwiegende Teil der auf den ausländischen Sperrlisten gelisteten Webserver steht, verboten. Punkt. Aus. Darüber hinaus ist der Vergleich ohnehin sinnfrei.

    wenn 50.000 Stimmen gegen ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie gesammelt werden.

    Das Gesetz ist nachweislich ungeeignet im Kampf gegen Kinderpornographie und Symbolpolitik, wie sie schlechter nicht sein könnte. Die – inzwischen übrigens über 75.000 – Mitzeichner sprechen sich für ein sinnvolles und strukturiertes Vorgehen gegen Kinderpornographie aus. Es wäre schön, wenn sie diese Tatsache wenigstens wahrnehmen würden. Durch staatlich verordnetes Wegschauen geht kein Server vom Netz.

    Wo sind diese 50.000 und ihre Vorschläge, wie der Kinderpornografie ohne die Gesetz Einhalt geboten werden kann?

    Wo ist Ihre Lösung, um den Hunger in Afrika zu beseitigen und den Weltfrieden zu sichern?

    Ein paar wirksame Strategien im Kampf gegen Kinderpornographie im Netz habe ich oben bereits skizziert.

    Diplomaten können nicht verhindern, dass Iran, Pakistan, Indien und Nordvietnam

    Würden diese Diplomaten dafür sorgen, dass die durch die geleakten Sperrlisten bekannt gewordenen Server in westlichen Ländern vom Netz genommen werden, wäre schon mehr erreicht, als DNS-Sperren jemals erreichen können. Webserver in Absurdistan sind in dieser Diskussion schlicht ohne Relevanz.

  43. Du zitierst Band34 “Vergewaltigung” des BKA: „Es gibt keine kommerzielle Kinderpornographie im öffentlichen Web…“
    Ich hab mir die pdf-Datei beim BKA heruntergeladen, kann aber das Zitat darin nicht finden. Wurde die Datei geändert? Hast du die alte Datei?

  44. Auf jeden Fall eine sehr gute Argumentation. Was mir ein wenig fehlt ist die Folge der Sperre.

    Ich habe leider keine Quelle mehr, bin aber der Meinung gehört oder gelesen zu haben, dass die auf der Sperrseite auflaufenden IPs zur Prüfung o.ä. an das BKA weitergeschickt werden. Dies kommt, korrigiert mich wenn ich falsch liege einem Anfangsverdacht gleich.

    Das würde gemäß Eurer/Deiner Argumentation bedeuten, dass die Fallzahlen drastisch ansteigen werden, da ja „jede Anzeige“ gezählt wird. Sollte mich also nicht wundern, wenn auf diese Weise diese Maßnahmen gerichtfertigt werden.

    Was die Wirksamkeit der Sperre anbelangt, fehlt mir die „kurze“ technische Erklärung, wieso dies nahezu wirkungslos ist und in die Informationsfreiheit eingreift.

    Ein erster Vorschlag:

    [quote]Die gewünschte Sperre setzt am sogenannten DNS (Domain Name Server) an. Wenngleich in Browsern WEB-Adressen eingegeben werden, so müssen diese grundsätzlich in ein Ziffernformat (IP-Adresse) z.B. 193.99.144.85 (www.heise.de) übersetzt werden. Dies geschieht am DNS.

    Sollte also nun bei der Übersetzung eine solche IP-Adresse auf der Sperrliste stehen, wird statt dieser eine andere übermittelt, die auf die Sperrseite führt und nicht zum realen Inhalt.

    Soweit scheint dieses Verfahren schlüssig zu sein. Das Problem besteht in dem Fakt, dass diese IP-Adresse nicht für jede Domain eindeutig ist, zumal der DNS auch durch die direkte Eingabe der IP-Adresse z.B. http://193.99.144.85 (für http://www.heise.de) umgangen werden kann.

    So könnte, um beim Beispiel http://www.heise.de zu bleiben (böse Annahme) könnte jemand Kinderpornografie auf der Seite einschleusen. In diesem Fall würde das BKA die IP-Adresse sperren. Damit würde jedoch nicht nur der betroffene Inhalt sondern alle Inhalte der WEB-Seite http://www.heise.de gesperrt, da der DNS über die Seitenstruktur keinerlei Informationen hat. Sprich alles was mit http://www.heise.de beginnt, egal was danach folgt hat die selbe IP-Adresse.

    Dieses Problem wird umso deutlicher, da viele (legale) Anbieter kostenlosen WEB-Speichers, wie z.B. Blogs, Bildergalerien, aber auch kleiner privater WEB-Seiten ein ähnliches verfahren benutzen. Dort wohnen sozusagen mehrere Familien unter eine (IP-)Adresse. Dieses Verfahren läßt daher keine Möglichkeit zu Inhalte gezielt zu sperren ohne dabei nicht legale Inhalte zu gefährden.

    Auf die immer wieder angeführten Chats oder gar Peer-Netze hat diese Sperre keinerlei Auswirkung, da dort die sich im Internet anmeldenden Rechner in der Regel alle 24 Stunden eine neue IP-Adresse beziehen.[/quote]

    Meine persönliche Meinung dazu ist ganz klar: „Kinderpornographie muss bekämpft werden.“

    Die Frage ist nur mit welchen Mitteln? Statt die Inhalte zu sperren und so dennoch verfügbar zu lassen, sollten ersteinmal die bereits bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschöpft werden. So ist jeder Provider schon seit längerer Zeit dazu verpflichtet die IP-Verbidnungsdaten aufzuzeichnen. Innerhalb Deutschlands bedeutet dies, dass es technisch relativ einfach möglich ist zu ermitteln, wer das betreffende Material eingestellt bzw. genutzt hat.

    Darüber hinaus erschwert man den Zugang zu entsprechenden Material viel eher, wenn entsprechende Inhalte umgehend an den Provider gemeldet werden. Diese sind in der Regel sehr kooperativ und nehmen solche Seiten innerhalb kurzer Zeit (meist innerhalb 24 Stunden) vom Netz. Zum Teil kommt es bei entsprechenden Verstößen sogar zu Anzeigen durch die Provider, allerdings eher aus Eigennutz, um nicht der Mitwisserschaft (also mittelbar) schuldig zu werden. Dies gilt übrigens auch für viele nicht deutsche Provider.

    So, meine zehn Cents zu dieser Diskussion.

  45. Ich habe leider keine Quelle mehr, bin aber der Meinung gehört oder gelesen zu haben, dass die auf der Sperrseite auflaufenden IPs zur Prüfung o.ä. an das BKA weitergeschickt werden. Dies kommt, korrigiert mich wenn ich falsch liege einem Anfangsverdacht gleich.

    Jein. Im Gesetzentwurf zum neuen §8a TMG heißt es:

    Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden.

    Nun darf munter spekuliert werden: Echtzeitüberwachung? Massenhafte Auskunftsersuchen? Für die Erhebung der Fallzahlen und die Evaluierung ebenfalls interessant ist Absatz 6:

    Die Diensteanbieter übermitteln dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote.

  46. Es ist kaum zu glauben, dass es tatsächlich noch Leute gibt, die nach der Lektüre dieser und anderer Quellen immer noch nicht erkennen können, dass die Regierung falsche Wege beschreitet. Die Faktenlage ist erdrückend und eigentlich brauche ich nicht nochmal alles zu wiederholen. In unserem Forum habe ich deshalb einen anderen Weg eingeschlagen und führe quasi ein gefaktes Interview mit verschiedenen Politikern. Dabei greife ich deren Statements (meist von abgeordnetenwatch.de) auf und kommentiere sie in einem konstruierten Dialog. Diese Art der Kritik wirkt bisweilen erheiternd bei diesem tief traurigen Thema, hinterfrägt allerdings kritisch die Antworten der Parlamentarier bei abgeordnetenwatch.de, wo leider auf eine Frage auch nur eine Antwort erlaubt ist. Eine weitere Diskussion ist unerwünscht und daher habe ich diese einfach auf eine andere Plattform verschoben. Ansonsten findet man meine Gedanken zum Thema „Kinderpornographie“ in diesem Blog: http://gudesweiler.blogspot.com. Ich befasse mich größtenteils mit den technischen Sachverhalten…

  47. Liebe Leute,

    würdet Ihr bitte den Umruch des Textes in Ordnung bringen!

    Ihr seid inhaltlich wirklich gut! Aber bei diesem Umbruch (wirklich sch**ße zu lesen bei gewählter größerer Schrift) bekomme ich Augenherpes.

    Ein richtiger Säzzer würde Euch die Ohren lang ziehen ;-)

    Weiter machen! Inhaltlich!

  48. Da stellt sich doch die Frage, gibt es unter den Gesetzgebenden
    so viele Pädophile oder ist die Lobbyarbeit der KP-Interesierten so gut ?
    Ich sage: Seiten sofort löschen, das Vermögen der Betreiber um 50% abschöpfen und die Betreiber für mindesten 5 Jahre einsperren u. therapieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.