Vertrag zu Netzsperren: Neuauflage

Der bereits als PDF beim Chaos Computer Club publizierte BKA-Vertragsentwurf zur Netzsperrung kursiert nun auch in einer Neuauflage, zu finden etwa bei Datenschutzbeauftragter Online oder im ODEM.blog. Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zu Kinderporno-Sperren, die am vergangenen Freitag ergebnislos vertagt worden war, war dieser neue Vertragsentwurf aber offensichtlich kein Thema gewesen, vielmehr ging es dem Familienministerium darum, die Netzsperren ohne gesetzliche Grundlage Basis möglichst schnell durchzusetzen:

Das Familienministerium setzt weiterhin auf eine „freiwillige“ Sperrung durch die Provider. Dass diese bei einem solchen Unfug und aufgrund der ungeklärten Haftungsfragen und eventueller strafrechtlicher Relevanz ohne gesetzliche Grundlage nicht wirklich mitmachen wollen, ist nachvollziehbar.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Bearbeitung der Telekom. Laut Dr. Annette Niederfranke, die für das Familienministerium an dem Treffen teilnahm, fand vergangenen Dienstag ein Gespräch zwischen Ursula von der Leyen, Wolfgang Schäuble und René Obermann von der Telekom statt, bei der dieser „umgedreht“ worden sei.

Laut Teilnehmerberichten von der Arbeitskreissitzung am Freitag verlangt die Telekom aber weiterhin ein klares politisches Signal, dass ein Gesetz kommen wird sowie eine schriftliche Erklärung vom Familien-, Innen-, Wirtschafts- und Justizministerium, dass es hinsichtlich des Verfassungsrechts, Telekommunikationsrechts, des Straf- und Zivilrechts keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Selbstverpflichtung gebe.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights, Zensur und getagged , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Jens Ohlig, Netzpolitik.org.

3 Kommentare

  1. Erstellt am 26. Februar 2009 um 01:10 | Permanent-Link

    Als würde, wenn der Fall eintreffen würde, die Telekom mit einer der ersten ISP sein die anfangen würde Webseiten zu sperren?

    Das wird doch sowieso wieder so Enden das Seiten gesperrt werden die nichts mit Kinderpornographie am Hut haben – “wegen eines technischen Fehlers”. Das wirft kein gutes Licht auf die DT welches ja ohnehin schon durch vergangene Aktionen getrübt ist (Stichwort Kundendaten).

    Heißt nun nicht das ich für Kinderpornographie bin aber Zensur ist nicht der richtige Weg.

  2. Erstellt am 26. Februar 2009 um 10:14 | Permanent-Link

    …dass es hinsichtlich des Verfassungsrechts, Telekommunikationsrechts, des Straf- und Zivilrechts keine rechtlichen Bedenken gegen eine entsprechende Selbstverpflichtung gebe.

    Und bitte mit der Verpflichtung, sofort alle politischen Ämter niederzulegen, falls doch gegen ein solches Gesetz verstoßen wird!

    Osch

  3. Erstellt am 26. Februar 2009 um 16:34 | Permanent-Link

    Die Zensur fängt mit einem Vorwand an und wo sie aufhört will ich jetzt noch gar nicht wissen!

Ein Trackback

  1. [...] an diesem Plan fest und es gibt sowohl eine interne Untersuchung zur Durchführbarkeit als auch den Vertrag [...]

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