Karlsruhe fällt Grundsatzurteil zu Wahlcomputern

Mit Spannung wurde heute das Grundsatzurteil (Volltext) des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit von Wahlcomputern erwartet. Dies zeigen auch die rund 150 Meldungen, welche Google-News bereits vorab zusammenfasst. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde.

Update 10:07h: Da haben wirs. Verfassungswidrig. Denkbar ist der Einsatz nur in engen Grenzen (etwa mit sogenanntem „Paper-Trail“)

Und weils so schön is, zitieren wir mal ganz ungeniert Reuters in voller Länge:

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Die Benutzung der Computer habe gegen den Grundsatz der öffentlichen Wahl verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Wähler hätten dadurch weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können. Die Bundestagswahl müsse jedoch nicht wiederholt werden.

Ein Zitat aus der 2. AP-Zusammenfassung:

Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte, dass mit dem Urteil Computerwahlen kein endgültiger Riegel vorgeschoben worden sei. Aber die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel: Der Wähler müsse die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können. Dazu gehöre, dass er sehe, ob seine Stimme richtig erfasst worden sei. Das sei bei den bislang eingesetzten Geräten nicht der Fall.

Update 10:52h: Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts liegt vor. Wir fassen die Highlights aus den Erwägungsgründen mal kurz zusammen:

II. […] Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. […]
Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist. […]
Einschränkungen der bürgerschaftlichen Kontrollierbarkeit des Wahlvorgangs können nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Mustergeräte im Rahmen des Verfahrens der Bauartzulassung oder die bei der Wahl konkret eingesetzten Wahlgeräte vor ihrem Einsatz von einer amtlichen Institution auf ihre Übereinstimmung mit bestimmten Sicherheitsanforderungen und auf ihre technische Unversehrtheit hin überprüft werden. […]
III. Während die Verordnungsermächtigung des § 35 BWG keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, ist die Bundeswahlgeräteverordnung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verfassungswidrig. […]
IV. Auch die Verwendung der oben genannten elektronischen Wahlgeräte bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag verletzt die Öffentlichkeit der Wahl. […]
V. Die festgestellten Wahlfehler führen nicht zu einer Wiederholung der Wahl in den betroffenen Wahlkreisen. […]

Update 11:12h: Der Bundeswahlleiter mahnt auch schon die Gemeinden an Wahlhelfer zu sammeln:

Die Gemeinden haben nunmehr hinreichend Zeit, um eine ausreichende Zahl an ehrenamtlich tätigen Wahlhelfern bis zu der am 7. Juni 2009 anstehenden Europa- und der am 27. September 2009 anstehenden Bundestagswahl zu gewinnen.

Update Abends: Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl, MdB, und sein Stellvertreter, Dr. Carl-Christian Dressel, MdB, kommentieren das Urteil scheinbar etwas Zähne-knirschend:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem wichtigen Urteil festgestellt, dass bei der Bundestagswahl 2005 kein konkreter Wahlfehler vorgelegen hat. Festzuhalten ist auch, dass es bei dieser Wahl keinen einzigen Fall einer Unregelmäßigkeit, einer Manipulation oder einer sonstigen Auffälligkeit beim Einsatz der Wahlgeräte gegeben hat. Darüber hinaus hat das Gericht ausdrücklich auch das geltende Bundeswahlgesetz nicht beanstandet. Im Übrigen hat sich das Gericht auch nicht grundsätzlich gegen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten bei Bundestagswahlen ausgesprochen. […]
Die Abgeordneten Strobl und Dr. Dressel begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl und die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe in dieser besonderen Weise konkretisiert und präzisiert hat.
„Daran wird sich die künftige Praxis beim Einsatz von Wahlgeräten zu orientieren haben“.

Es twittert(e) übrigens @wahlcomputer.

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22 Ergänzungen

  1. Also ich glaube ja, da wird sowas wie „Wahlcomputer sind böse aber…“ rauskommen und alle Seiten werden „Hurra!“ schreien.

  2. „BVerG: Einsatz von Wahlcomputern war verfassungswidrig

    Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt.“ (tagesschau.de)

  3. Ich bin doch angenehm überrascht. Zwar sind Wahlcomputer nicht kategorisch verboten (was auch nicht zu erwarten war). Aber diese Hürde ist m. E. schon gewaltig:

    II. […] Der Einsatz von Wahlgeräten, die die Stimmen der Wähler elektronisch erfassen und das Wahlergebnis elektronisch ermitteln, genügt nur dann den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn die wesentlichen Schritte von Wahlhandlung und Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. […]

  4. Na da nehmen wir doch lieber, wie schon von jeher Stift und Wahlzettel und kreuzen an.Bis man hier endlich soweit ist!

    Aber schon eine echte Leistung von Vater und Sohn,sowas zu hinterfragen.Und dann mit diesem Ergebnis.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.