Aufgrund unserer Kritik am Bericht des Report München über die „Folgen“ der Vorratsdatenspeicherung hat Stefan Niggemeier eine Mail an die Redaktion geschrieben und folgende Antwort bekommen:
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unserer Sendung Report München vom 25. August 2008 und Ihre Anmerkungen zum Thema Vorratsdaten.
Eine nicht-anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsdaten ängstigt viele Bürger. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass diese Daten für die Ermittlungsarbeit zahlreicherer Straftaten wichtig sind. Gerade in den Bereichen Körperverletzung mit Todesfolge, Vergewaltigung, Stalking, Amoklauf und Trickbetrug konnte die Polizei in der Vergangenheit Täter fassen. Nach dem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Ermittlungsweg gestoppt.
Die Behörden sind immer dann auf Telekommunikationsdaten angewiesen, wenn andere Spuren am Tatort, wie etwa Täter-DNA nicht vorhanden oder auswertbar ist. Vielen Bürgern ist nicht bewußt, dass durch die Auswertung der Telekommunikationsdaten nicht nur bereits begangene Einzeltaten aufgeklärt werden konnten, sondern mit der Überführung der Täter gleichzeitig künftige Straftaten verhindert wurden. Dies kam bisher allen Bürgern zu Gute.
Die Ermittlungsbehörden durften bisher zudem nicht ohne richterlichen Beschluss auf Telekommunikationsdaten zugreifen. Eine zusätzliche Kontrolle polizeilichen Handelns war deshalb stets gegeben.
Bürgerrechte sollten nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat, sondern auch gegen Kriminelle einschließen, so sehen das Opfervereinigungen, denen wir in unserem Beitrag durch das Aufzeigen einiger Einzelfälle eine Stimme geben wollten.
Soviel zur Objektivität von Report München. Auch im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk wird Politik gemacht, wie aus dieser Antwort der Redaktion hervorgeht. In Bayern wird dabei erwartungsgemäss eine andere Politik vertreten, die Bürgerrechte nicht so wichtig findet.
Abgesehen davon ist die Aussage der Redaktion einfach falsch: Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Ermittlungsweg nicht verhindert. Das Bundesverfassungsgericht hat nur den Zugriff auf die Verbindungsdaten der Vorratsdatenspeicherung vorläufig auf schwere Straftaten begrenzt. Allerdings sind diese Daten vorher nie angefallen. Bisher haben Ermittler auf die Verbindungsdaten zur Rechnungserstellung zugegriffen. Dies hat sich nicht durch das Bundesverfassungsgericht geändert. Die Daten fallen weiter an und darauf kann weiterhin in bestimmten Fällen zugegriffen werden. Ob die Redaktion von Report München dies nicht verstehen will oder aus politischen Gründen so argumentiert, weiß ich auch nicht. Es wirft allerdings Fragen auf…