FDP-Vorschlag für Reform des Telemediengesetz

Das Telemediengesetz ist einer der sonderbarsten Internetgesetzgebungen in Dreutschland und leider viel zu bedeutend dafür. Irgendwie waren alle Beteiligte bei der Inkrafttretung vor zwei Jahren schon der Meinung, das müsste man schnell noch verbessern. Passiert ist natürlich nichts. Dafür gab es viele Abmahnugen und Sperrungsverfügungen aufgrund des schlechten und nicht mehr zeitgemässen Gesetzestextes. (Relativ aktuell ist die Sperrungs-Aktion von Lutz Heilmann gegen die Wikipedia.)

Nun hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Entwurf zur Änderung des umstrittenen Telemediengesetzes (TMG) in den Bundestag eingebracht, der in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in 1. Lesung beraten werden soll: FDP legt Gesetzesentwurf zur Klärung der Haftung von Telemedien vor.

Konkret sollen gemäß den Korrekturen der entscheidenden Haftungsklauseln im TMG Diensteanbieter prinzipiell nicht verpflichtet sein, “die von ihnen übermittelten, gespeicherten oder vermittelten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen”. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn “sich Maßnahmen gegenüber dem verantwortlichen Nutzer als nicht durchführbar oder Erfolg versprechend erweisen und die Entfernung oder Sperrung technisch möglich und zumutbar ist”. Weiter sollen die Provider nur noch nach Vorlage eines vollstreckbaren Gerichtstitels verpflichtet werden, inkriminierte Inhalte zu blockieren oder aus dem Angebot zu nehmen. “Für Inhalteanbieter hat diese Regelung den Vorteil, dass die Gefahr einer voreiligen Sperrung von Angeboten ohne gerichtliche Prüfung eingedämmt wird”, schreibt die FDP zur Begründung. Auch “Abmahnwellen” gegen Hoster könnten auf diese Weise unterbunden werden. Die Darlegungs- und Beweislast über die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Maßnahme, die einem Diensteanbieter im Zusammenhang mit zu erbringenden Sorgfaltspflichten auferlegt wird, obliegt dem Entwurf nach ferner dem Antragsteller.

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3 Kommentare

  1. Jay
    Erstellt am 3. Dezember 2008 um 19:29 | Permanent-Link

    Die Sache ist klar: Der Entwurf wird abgelehnt. Das Wirtschaftsministerium sagt doch immer, dass man noch in der Evaluation sei. Und nächstes Jahr, wenn die FDP in die Regierung kommen sollte, wird er von den gleichen CDU-Abgeordneten angenommen, von denen er jetzt abgelehnt wird.

  2. Max
    Erstellt am 3. Dezember 2008 um 20:04 | Permanent-Link

    Den FDP-Gesetzentwurf hat hier offenbar ein Kenner der Materie ziemlich auseinander genommen:
    http://tinyurl.com/58a6qg

  3. Dominic
    Erstellt am 4. Dezember 2008 um 15:19 | Permanent-Link

    Der Verfasser des Entwurfs hat sich im heise-forum dazu geaeussert und die kontruktive Mitarbeit angeregt: http://tinyurl.com/625tjq

Ein Trackback

  1. [...] nächste Volkszählung kommt Die FDP schlägt eine Reform des Telemediengesetzes vor CDU und SPD erzielen angeblich noch eine Einigung beim BKA-Gesetz Die Bundesverwaltung unterstützt [...]

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