Moratorium setzt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste aus

Das mit der Dienstvorschrift konnte man ja niemanden mehr erklären. Daher hat man die Dienstvorschrift zurückgezogen und ein “Moratorium” eingeführt: Schäuble stoppt Online-Durchsuchungen durch Geheimdienste.

“Es gibt ein Moratorium”, sagte eine Ministeriumssprecherin der “Financial Times Deutschland”. Schäuble habe eine Prüfung der aktuellen Rechtsgrundlage für die umstrittene Ermittlungsmethode angeordnet.Solange diese laufe, dürfe der Bundesverfassungsschutz nicht heimlich Computer-Daten ausspähen.

Die FTD-Quelle ist (bisher) natürlich nicht online zu finden.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Datenschutz, Deutschland, Digital Rights und getagged , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

Ein Kommentar

  1. fgsdfg
    Erstellt am 27. April 2007 um 07:51 | Permanent-Link

    Aha, und wieso sollen wir (die Bürger) das glauben? Bisher haben die Nachrichtendienste das ja auch heimlich gemacht. Was spielt es für eine Rolle, ob das mit oder ohne Dienstvorschrift oder “Moratorium” vom Innenminister erlaubt oder verboten wird?

Ein Trackback

  1. [...] Nachdem Heise und Golem darüber berichteten und die meisten Blogs in meinem Feed-Reader nachzogen, erwähne ich es lieber auch nochmal – Die umstrittene Schilysche Dienstvorschrift zur Online-Durchsuchung wurde durch Innenminister Schäuble vorerst gestoppt. Das wirklich entscheidende aber schreibt Farli in seinem Blog: Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die aktuelle Regierung, allen voran Bundeskanzlerin Merkel (die Meldung kam ja aus dem Kanzleramt) uns schon seit Monaten wissentlich belügt. Ich hoffe mal, dass sich dieses Verhalten bei der nächsten Wahl massiv bemerkbar macht. [...]

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