Heute bei „Heute im Bundestag“: BKA speichert IP-Adressen seit 2001
Berlin: (hib/SUK) Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli 2001 „anlassbezogen“ die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/6938) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion 816/6754) mit. Dies geschehe im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren, die Datensätze würden nach Abschluss des Strafverfahrens „datenschutzkonform“ gelöscht. Daher sei auch eine Aussage zur Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen nicht möglich. Die Regierung schreibt weiter, die Bundesregierung habe gegen diese Vorgehensweise des BKA „keine Bedenken“. Die Speicherung der IP-Adressen könne wertvolle Ermittlungsansätze liefern und stelle eine „sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme“ dar.