SWIFT: Bundesregierung hat keinen Plan, was mit Daten geschieht

Aus Heute im Bundestag: Die Bundesregierung stellte in einer Antwort (16/2926) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2714) fest, dass sie keinen Grund zu der Annahme hat, dass die von „Society of Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (Swift) an US-Behörden übermittelten Daten über den internationalen Zahlungsverkehr zu anderen Zwecken als zur Terrorismusbekämpfung genutzt worden sind. Der Grund für diese Feststellung ist ja, dass man nicht genau weiss, was die US-Regierung und ihre Sicherheitsbehörden mit den Daten machen und ihnen blind vertrauen muss. So wie bei der Flugdaten. Bei der SWIFT-Affäre wird kritisiert, dass die Weitergabe dieser Daten eklatant deutsche und europäische Datenschutzrechte verletzt. Dies sieht die Bundesregierung aber nicht so:

Die Regierung betont allerdings, dass sie bei der Aufklärung des Sachverhalts auf Informationen der US-Behörden angewiesen sei. Demzufolge gebe es dort keine nach Herkunftsländern gegliederte Statistik der abgefragten Swift-Daten, sodass sich die Zahl sowie Art und Umfang der betroffenen deutschen Bürger und Unternehmen nicht ohne weiteres feststellen lasse. Abgefragt würden die Daten aller Personen, die auf den Listen der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und nationaler Listen der USA in Verbindung mit terroristischen Aktivitäten geführt werden. Die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Sicherung der Daten liege zunächst in den Händen der Unternehmen selbst. Die Datenübermittlung an US-Stellen sei über das „Swift Operating Center“ in den USA vorgenommen worden, heißt es in der Antwort. Ob dafür ausschließlich US-Recht anwendbar sei, sei ungeklärt. Die US-Behörden gingen aber davon aus. Die Regierung betont ferner, dass Swift kein Kreditinstitut sei und nicht der Bankenaufsicht unterliege. Ob sich Swift bei der Datenübermittlung rechtmäßig verhalten habe, lasse sich derzeit nicht vollständig beurteilen, da nicht alle relevanten Fakten bekannt seien. Ein Bericht der belgischen Datenschutzkommission sei zum Ergebnis gekommen, dass Swift im Konflikt zwischen US-Recht einerseits und belgischem sowie europäischem Datenschutzrecht andererseits gegen das europäische Datenschutzrecht verstoßen habe.

Mehr zur SWIFT-Affäre gibt es hier.

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