Trügerische TransparenzWas die neuen KI-Labels bringen und was nicht

Um mehr Vertrauen im Umgang mit digitalen Medien zu schaffen, gilt ab Sonntag die neue Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Unter anderem Label und Wasserzeichen sollen offenlegen, dass Texte oder Bilder nicht menschengemacht sind. Viele begrüßen das, doch der Ansatz hat auch Lücken.

  • Tomas Rudl
Ein Stempel auf KI-Inhalten: Wie viel wird das bringen? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / CFOTO

Demnächst werden im Internet neue Symbole und Hinweise auftauchen. Am Sonntag treten weite Teile der KI-Verordnung in Kraft, und mit ihr neue Pflichten für die Kennzeichnung synthetisch generierter Inhalte. Ob Texte, Bilder, Video- oder Audiomaterial: In vielen Fällen müssen Anbieter, die KI-erstellte Inhalte in die Welt pusten, ausweisen und dokumentieren, ob und inwieweit bei der Erstellung Roboter im Spiel waren.

Grundsätzlich soll dies Desinformation eindämmen und zugleich das öffentliche Vertrauen steigern, wie es die EU-Kommission darlegt. Dazu sollen neben der Kennzeichnungspflicht sowie in KI-Inhalte eingewobene Markierungen auch weitere Ansätze beitragen. Nutzer:innen müssen etwa transparent darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-Chatbot und nicht mit einer realen Person sprechen, beispielsweise in Supportfällen. KI-Anbieter müssen zudem offenlegen, wenn sie automatisiert Emotionen oder, auf Basis biometrischer Daten, etwa das Alter oder Geschlecht zu erkennen versuchen.

Die Regeln stammen aus der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (AI Act), die seit ihrer Verabschiedung vor gut zwei Jahren schrittweise in Kraft tritt. Abschließende Details dazu, wen die Kennzeichnungspflicht genau trifft und welche Inhalte auf welche Art markiert werden müssen, hat die Kommission indes erst kürzlich veröffentlicht. Gleich vorneweg: Private Nutzer:innen, die ihre Weihnachtskarten oder Mails von KI-Tools erstellen lassen, sind von den Auflagen ausgenommen. Sie gelten abgestuft für die Anbieter von KI-Modellen („Provider“) sowie für berufliche Nutzer:innen, die solche Modelle im Einsatz haben („Deployer“).

Detailliertes Regelwerk mit Löchern

Trotz des etwas spät nachgereichten Feinschliffs kommen die Regeln nicht überraschend, viele Unternehmen oder gleich ganze Branchen bereiten sich seit geraumer Zeit darauf vor. Nicht von ungefähr hat etwa die deutsche Musikindustrie jüngst angekündigt, Logos für gänzlich oder teilweise mit KI generierte Musikstücke einzuführen. Selbst wenn dies manche Expert:innen als ersten Schritt bewerten, der Hörer:innen Orientierung geben kann, wird auch Kritik laut: Schließlich verschwimmen im Produktionsprozess zunehmend die Grenzen, sodass sich mitunter nur schwer festhalten lässt, was menschliche Handarbeit und was synthetischer Output ist.

Genau diese Grauzonen sollen die Leitlinien aufhellen helfen. Das mit zahlreichen Beispielen garnierte, 51 Seiten lange Papier stellt einigermaßen klar, was von den Regeln erfasst wird und was nicht. Solange ein KI-System lediglich dazu eingesetzt wird, um unterstützende Editier-Funktionen zu nutzen oder die Bearbeitung das Ausgangsmaterial nicht substanziell verändert, entfällt die Logo-Pflicht. Dies gilt etwa, wenn eine KI-gestützte Grammatikprüfung über einen Text gelassen oder ein Video-Clip in ein neues Seitenformat umgerechnet wird.

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Ebenfalls ausgespart bleiben Inhalte, bei denen offensichtlich sein sollte, dass sie nicht echt sind. Wenn in einem Werbeclip etwa zwei Mäuse über die Vorzüge einer bestimmten Käsesorte diskutieren, muss dies nicht ausdrücklich als künstlich generiert ausgewiesen werden. Anders bei KI-manipulierten Bildern, die etwa zwei echte Fußballer vor einem Stadium zeigen, die dort so nie standen: Dies gilt als Deep Fake und muss, um Desinformation zu vermeiden, entsprechend markiert werden.

Transparenz nur ein Baustein

Grundsätzlich sei die Kennzeichnungspflicht ein „sinnvoller Baustein, um mehr Transparenz in Bezug auf veröffentlichte Inhalte zu schaffen“, sagt Raphael Fischer, der an der Technischen Universität Dortmund zu solchen Fragen geforscht hat. Vertrauen entstehe allerdings nicht allein durch ein solches Label, sondern vor allem auch durch „Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen und einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser mächtigen Technologie“, so Fischer. KI-Labels könnten die Frage beantworten, ob KI eingesetzt wurde, „allerdings nicht, ob das Ergebnis korrekt, fair oder zuverlässig ist oder wie und wofür die Inhalte erstellt wurden.“

Forschung zeige, dass Kennzeichnungen vor allem als Orientierungshilfe wahrgenommen werden. „Sie können den Einstieg in eine informierte Bewertung erleichtern, sind aber kein Garant für Vertrauen oder Glaubwürdigkeit“, sagt Fischer. Zwar ließe sich im Idealfall auf einen Blick erkennen, ob KI an der Erstellung eines Inhalts beteiligt war. Doch Labels ersetzen „weder eine kritische Bewertung des Inhalts selbst noch schaffen sie Transparenz zur Funktionsweise oder Auswirkungen von KI“, so Fischer.

Hinzu kommt, dass die EU zwar entsprechende Icons vorgeschlagen hat, diese aber nicht verbindlich sind. Anbieter können also weiter eigene Süppchen kochen und beliebige eigene Kennzeichnungen verwenden, solange sie im Rahmen des KI-Gesetzes bleiben. Das gibt ihnen Spielraum bei der Gestaltung, untergräbt aber den größten Vorteil von Standardisierung: „Nutzende sollten nicht für jede Plattform ein neues Kennzeichnungssystem erlernen müssen“, sagt Fischer.

„Wenn Unternehmen parallel eigene Labels oder Symbole einführen, besteht die Gefahr eines Flickenteppichs, der auch eine gezielte Täuschung ermöglicht, wie zum Beispiel bei Bio-Zertifikaten oder Vertrauens-Siegeln“, warnt der Forscher. Für ein abschließendes Urteil ist es aber noch zu früh. „Wie stark die Icons tatsächlich wahrgenommen werden und das Verhalten beeinflussen, wird sich erst im praktischen Einsatz zeigen“, sagt Fischer.

Ansatz mit Grenzen

Ohnehin merkt man dem KI-Gesetz an, dass es sich um die Grenzen des eigenen Ansatzes bewusst ist: Im Blick hat es hier ein Ökosystem von Anbietern, die sich im Großen und Ganzen an die Regeln halten, um bei Verstößen drohenden Millionenstrafen aus dem Weg zu gehen. Gegen Desinformationskampagnen, die etwa Zweifel an Demokratien oder am Klimawandel säen, werden diese Regeln nichts ausrichten.

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Auch die Entscheidung, digitalen Wasserzeichen oder KI-Detektoren eine verhältnismäßig untergeordnete Rolle zuzuweisen, zeigt in diese Richtung. Solche Ansätze wurden vor nicht allzu langer Zeit noch heiß debattiert – mit dem Ergebnis, dass die Technik unzuverlässig ist und KI-Fälschungen zugleich immer raffinierter werden. Ganz außen vor ist das Thema jedoch nicht: Vom Gesetz erfasste KI-Inhalte müssen in einem maschinenlesbaren Format preisgeben, dass eine KI ihre Finger im Spiel hatte.

Auch hier werden sich bösartige Akteure von den Regeln wohl nicht abschrecken lassen. Legitime Online-Dienste können diese Informationen jedoch zumindest theoretisch nutzen. Vorstellbar sind etwa soziale Netzwerke, die auf Wunsch KI-generierte Inhalte ausblenden oder Musik-Streamingdienste, auf denen Nutzer:innen „AI Slop“ aus ihren Playlisten verbannen können.

Medienkompetenz wichtiger denn je

Sich allein auf die Labels zu verlassen, greift aber zu kurz und kann sogar kontraproduktiv sein, wie die Forschung zeigt. Schließlich gibt ein KI-Label keine Auskunft darüber, ob ein Inhalt richtig oder falsch ist. Einer Studie zufolge können KI-Labels etwa dazu beitragen, dass Nutzer:innen falschen Inhalten mit KI-generierten Bildern seltener glauben. Zugleich ließ sich jedoch das Phänomen beobachten, dass falsche, aber ungekennzeichnete Inhalte eher als wahr eingeschätzt wurden, während wahre Inhalte mit KI-Labeln häufiger angezweifelt wurden.

„Ob die geplanten Kennzeichnungen der richtige Weg sind, wird sich noch herausstellen müssen“, sagt Rainer Rehak vom Weizenbaum-Institut: „Transparenz ist ja kein Selbstzweck“. Grundsätzlich sei die Grundmotivation unterstützenswert, denn letztendlich gehe es um „Authentizität, Orientierung und Verantwortlichkeit von Interaktion, ob direkt oder mediiert“, sagt Rehak. Hierbei sei reine Transparenz „natürlich der naheliegendste und vergleichsweise einfachste Weg“, so der Wissenschaftler – jedenfalls im Vergleich zu den Ansätzen, die er bevorzugt hätte, nämlich „weitergehenden Produktbeschränkungen, konkreteren Systemgestaltungsvorgaben oder auch klaren Verboten“.

So weit wollte die EU indes nicht gehen. Ähnlich den unzähligen KI-Produkten, die in den vergangenen Jahren aus dem Boden geschossen sind, gleichen die neuen Transparenzregeln eher einem Experiment, wie sich diese Technologie in die Gesellschaft integrieren lässt. „Die KI-Verordnung soll ja explizit KI ermöglichen, und jetzt müssen wir erst einmal damit umgehen“, sagt Rehak.

Über die Autor:innen

  • Tomas Rudl

    Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c't und Heise Online schrieb.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky

    Foto: Darja Preuss


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9 Kommentare zu „Was die neuen KI-Labels bringen und was nicht“


  1. Anonym

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    Was Label bringen…

    - Musik KI mit Songs trainiert, wo nicht darf. Hersteller wieseln sich immer noch raus (bzw. nicht erfolgreich), aka „lernt ja nur Regeln“. Richter sollten Leute rausschmeißen, die sowas sagen, vor allem wenn es Unternehmen sind, die mit Programmierung zu tun haben. Das Gesetz ist eventuell nicht gut genug gereift.
    – Anthropic lässt eine KI mittels eines „Partners für Testen“ ins Internet. Man hatte dort die Checkbox vergessen. So wünsche ich mir Hochrisikotechnologie (im Moment potentiell Kategorie „Stuxnet-“, wegen fehlender Hardwaretestmöglichkeit) in den Händen von Profitwürsten. Das Gesetz ist möglicherweise nicht gut genug gereift.

    Einfach Label drauf und als Käse verkaufen?

    Im Ernst, „vertrauen im Umgang mit digitalen Medien zu schaffen“, ist Politsprech für „Kälber zur Schlachtbank, billig bitte, bischen rumwedeln, was versprechen, nettes Licht“. Das wäre sonst „back to science, commerce cut off“, in vielen Bereichen, wenn wir eine ernstzunehmende Risikobehandlung hätten.

    Ich vergleiche die derzeitige „watchdogaffine“ KI-Industrie gerne mit deren eigenem Vergleich: „Atombombe“. Und zwar muss man inzwischen wohl sagen, dass im übertragenen Sinne, die Unternehmen hier nicht einfach nur Atombomben entwickeln, sondern sie auch gleich einsetzen, weil es sonst ja auch ziemlich teuer und kompliziert wäre, ständig auf die Sachen aufzupassen. Natürlich sammelt man irgendwie Daten drüber, aber das unterscheidet die nicht von einer Handyspielcopycatklitsche.


  2. VollAggro

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    Offene Gesellschaft – Offene Daten – Offene KI – Offene Fragen

    Da jedes kostenlos verfügbare Sprachmodell von Huggingface und Co mit Daten aus dem Internet trainiert wurde – nicht zuletzt Wikipedia – geht der EU AI-Act und jede Diskussion über „von einer Maschine oder einem Menschen generiert“ an der Realität vorbei, in der wir uns befinden.

    Ja, LLMs wurden und werden mit Daten aus dem Internet trainiert – und einige haben zusätzlich fleißig Daten eingekauft, um ein „besseres“ Modell zu trainieren, das nun an Entwickler, Anwälte, Akademiker, Onkel Klaus und Deinem Nachbarn vermarktet wird – und die Urheber sehen davon keinen Cent – das ist nicht fair – und schon gar nicht „fair use“ – aber das ist Fakt!

    Die Modelle liegen nun kostenlos auf Huggingface und können per llama.cpp auf jedem Standard PC mit 16–32 GB und einer 2–3GB (CUDA fähigen) Nvidia-Karte – oder nur per CPU – lokal genutzt werden. Die Demokratisierung des Wissens erreicht damit die Wohnzimmer – immer weniger googeln – „Mein Sprachmodell ist besser als Deins.“ – das Blablabla aus dem Mainstream folgt nach.

    Wir werden das – was da nun draußen ist – nicht mehr einfangen können. Auch der EU AI-Act wird nicht in den privaten Bereich hineinleuchten, noch die großen Player daran hindern, mit dem Web-Scraping aufzuhören. Prüft selbst Eure Log-Files und seht die Aufrufe Eurer Seiten von ChatGPT, Claude und Co – das wird keiner mehr zurückdrehen. Wikipedia war nicht das erste Traffic-Opfer dieser absurden Welle, und es geht weiter.


  3. VollAggro

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    Anstatt sich moralisch darüber aufzuregen, empfehle ich die Härtung der eigenen Infrastruktur gegen Bulk-Sraping. Sperrt die Bots generell aus. Liefert Texte kodiert aus, per nativem Javascript – macht es denen nicht zu leicht Eure Inhalte zu kopieren. Geht weg von Github unc Co und organisiert Euch neu. Baut lokale Plattformen, die auf lokalen IP-Cluster beruhen. Hört auf, die APP-Stores von Apple und Co mit APPs zu beliefern. Dreht denen den Hahn zu, die Euch nur als Transaktionstrigger sehen. Lieber tröpfchenweise über das eigene Portal vermarkten, als im Sog der Maga-Plattformen herumgeschubst und gegängelt zu werden.

    Lernt gefälligst erstmal selbst, wie Sprachmodelle genutzt werden, anstatt pauschal deren Output zu verteufeln – schließlich steckt da auch nur der Dreck drin, der seit Jahrzehnten im Internet kursiert – denn letztendlich ist das auch Euer Dreck, oder Euer Gold, das Ihr mal online gestellt habt. Nichtsahnend, dass damit einmal jemand seine LLM trainiert und fett Kohle ranholt. Den Neid und die beleidigte Maske könnt Ihr gleich mal zurück in die leeren Hosentaschen stecken.

    Lernt KI-generierten Content zu erkennen – anstatt pauschal anzunehmen: „Das ist so gut – ist bestimmt mit KI gemacht!“. Und dabei ist es auch vollkommen egal ob z.B. Codeberg nun schreibt „We are promising to not use any of your data to train LLM and explain what the planned Terms of Use change mean for ‚vibe-coded’ projects. We believe that LLMs endanger the free/libre software ecosystem as a whole.“ Das ist doch genau so ein BS, als wenn man auf NLP Analysen verzichtet.

    Nein, was uns bei generativer KI wirklich gefährdet, ist die Shit-Show der akademischen und kreativen Kreise, die Untätigkeit der Entwickler, sich der Herausforderung zu stellen – mit gleichen Mitteln zurückzuschlagen – dazu muss man aber auch die gleichen Werkzeuge nutzen.


    1. Anonym

      ,

      „schließlich steckt da auch nur der Dreck drin, der seit Jahrzehnten im Internet kursiert“

      Nee, das kann man nicht als Argument nehmen. Das ist wieder die Kategorie „nur für schwerste Verbrechen“. Hier gewissermaßen invertiert, aber der Punkt ist ja der Nichtmüll, der jetzt eingesaugt wird.

      Selbstverständlich ist eine Fragmentierung in nicht beliebig öffentliche Inhaltsnetze denkbar, Social Media führen das bereits z.T. so durch. Teaser ja, z.T. direkte Anwahl ja, aber Funktion wird für Außenstehende weiträumig blockiert. Die Grundfunktion des Internets ist dadurch nicht berührt.


  4. VollAggro

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    Ihr kämpft mit Händen gegen Algorithmen, gegen automatisierte Pipelines, deren einziger Zweck Desinformation ist. Nicht einfach etwas Manipulation in kleineren Kanälen, sondern ganz groß, auf den Maga-Plattformen, deren Ziel es ist den Mainstream zu manipulieren. Der Shift ins Chaos – es gibt keine Wahrheit mehr, nur noch Möglichkeiten, eine Lüge solange zu Framen, bis es keinen mehr stört, wenn man das Unerhörte sagt – das, wofür man sich vor 10 Jahren 10 mal öffentlich entschuldigen musste. Doch heute – juckt keinen mehr – geht es durch die Medien, um an der Empörung, der Spaltung der Gesellschaft, groß mitzuverdienen.

    Es kotzt mich einfach nur noch an, wie alles kleingeredet wird, Worte keinen Wert mehr haben, und die Achtung voreinander auf das Niveau einer Klo-Wand abgesunken ist.


  5. LexLuther

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    Korrekturen:
    „naheliegenste“ müsste „naheliegendste“ heißen; außerdem steht im selben Absatz „oder oder auch“.

    Die Pflichten sollten besser getrennt werden:

    Anbieter von generativen KI-Systemen müssen deren synthetische Text‑, Bild‑, Audio- und Videoausgaben grundsätzlich maschinenlesbar markieren und technisch erkennbar machen. Diese Pflicht gilt nur im Rahmen des technisch Machbaren und unter anderem nicht für bloße Standardbearbeitungen.

    Betreiber beziehungsweise berufliche Nutzer müssen für Menschen sichtbar oder hörbar kennzeichnen, wenn es sich um Deepfakes oder um KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse handelt. Bei Texten entfällt die Pflicht, wenn eine substanzielle menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat und jemand die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

    Die Ausnahme für Privatpersonen ist weiter als die Beispiele mit Weihnachtskarten und E‑Mails vermuten lassen. Nach der Auslegung der Kommission kann selbst das Erstellen und Verbreiten eines Deepfakes in sozialen Medien eine persönliche, nicht berufliche Tätigkeit sein. Sobald damit regelmäßig wirtschaftliche Vorteile erzielt werden oder die Nutzung Teil einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ist, greift diese Ausnahme nicht mehr.

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng


    1. Anna Biselli

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      Danke für die Korrekturhinweise, ist gefixt.


  6. Joachim

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    Ich finde die „Lables“ eigentlich gar nicht so falsch. KI kann missbraucht werden. Sie wird missbraucht. Von den Nutzern, von den Betreibern, von Firmen und Regierungen.

    Auf der anderen Seite: muss ich nun jedes Werkzeug listen, wenn ich ein Kunstwerk oder eine Arbeit erstelle? Bei Photoshop kann ich das vielleicht noch verstehen. Doch was hat das Werkzeug damit zu tun, wenn mein Werk Propaganda oder Fake ist?

    Und was nutzt ein KI-Label, wenn jemand morgen ein viel mächtigeres Werkzeug erfindet oder entdeckt? Ändern wir dann wieder die Gesetze? Gibt es dann etwa ein Hirn-Label? (Gemeint ist: mit dem menschlichen Hirn haben wir so ein mächtigeres Werkzeug schon lange – ändern wir deshalb die Gesetze?)

    Wie ist so ein Label im Vergleich zu einem KI-Label zu werten? KI böse, Hirn gut?

    Ich würde das KI-Label eine pragmatische „Lösung“ mit Problemen nennen. És führt kein Weg an der Verantwortlichkeit des Menschen vorbei. Und die ist weit problematischer und schwieriger, als sich heute erahnen lässt.


    1. Anonym

      ,

      KI in Gestalt von LLM ist kein Werkzeug wie andere, es ist ein Werkzeug, dass auf dem ungefragten und zT unberechtigtem Kopieren der Arbeit anderer beruht, und in der derzeitigen zentralisierten Auspraegung jede Menge Nebenwirkungen hat.

      Ein KI-Label ist letztlich wie ein Kinderarbeitslabel, oder ein „fuer diese Tasse haben wir 5 Katzenbabies ertraenkt“ Label. Kann man kaufen, will man aber vielleicht nicht.

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