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Grundsatzurteil des BGH: Onlineanbieter dürfen Rechte einklagen
BGH-Urteil ermöglicht gewisse Rechtsdienstleistungen auch im Internet. (Symbolbild) Grundsatzurteil des BGH: Onlineanbieter dürfen Rechte einklagen Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Anbieter wie wenigermiete.de Streitfälle automatisiert prüfen und Ansprüche durchsetzen dürfen. Das hat Folgen für die gesamte Legal-Tech-Branche.