Verbraucherschutzminister
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: Verbraucherschutzminister aller Bundesländer fordern einstimmig gesetzliche Verankerung der Netzneutralität
: Verbraucherschutzminister aller Bundesländer fordern einstimmig gesetzliche Verankerung der Netzneutralität Das Prinzip der Netzneutralität soll im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert werden. Das fordert auch die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder. „Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet“, so die Minister.
Nach den Verbraucherzentralen nehmen sich auch die Verbraucherschutzministerien dem Thema Netzneutralität an. Die von Grünen geführten Verbraucherschutzministerien Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben zusammen Vorschläge für Verbraucherschutz in der digitalen Welt eingebracht, darunter „die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG)“:
„Ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet muss zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich untersagt werden“, sagte Bonde. Ein neutrales Netz sei dadurch geprägt, dass es frei von Diskriminierung sei und Datenpakete unabhängig von ihrer Qualität, ihrer Quantität, von der verwendeten Anwendung, den genutzten Diensten, den Inhalten sowie ungeachtet von Sender und Empfänger gleichberechtigt transportiere. „Netzneutralität ist der Schlüssel für ein freies und offenes Internet“, betonte der Minister. Sie sei gleichermaßen wichtig für Innovation und Wirtschaftswachstum wie auch für uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Darüber hinaus sichere Netzneutralität das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Meinungsfreiheit.
Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder letzte Woche wurde dieser Vorschlag angenommen. Der Minister aus BaWü dazu:
Dass die Länder auf unseren Antrag hin den Bund einstimmig auffordern, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, ist ein starkes Signal Richtung schwarz-gelbe Bundesregierung. Es muss verhindert werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nachteile entstehen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigene Angebote bevorzugt oder Internetdienste sachlich ungerechtfertigt verlangsamt, benachteiligt oder blockiert. Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.
Auch die anderen Vorschläge sind unterstützenswert: