too big to fail
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: Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und „Googlerecht“
: Kommentar: BGH-Urteil vertieft Graben zwischen Urheberrecht und „Googlerecht“ Kein gewerblicher Anbieter darf auf rechtswidrige Inhalte verlinken, außer Suchmaschinenbetreiber. Mit seinem Urteil zur Google-Bildersuche machte der Bundesgerichtshof einmal mehr deutlich, dass das Urheberrecht im Internet quasi für alle außer für Google gilt.