Was sonst noch am Ende war: Porno-Pranger, Netzneutralität, Domain-Beschlagnahme und Leistungsschutzrecht

Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger Der Porno-Pranger liegt auf Eis. Am Freitag hat das Amtsgericht Regensburg eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Kanzlei U+C erlassen. Die Bayerische Landesaufsicht für Datenschutz hat die Veröffentlichung vorläufig untersagt. regensburg-digital – Stefan Aigner Telekom verteilt Gleitcreme auf der IFA, damit wir nicht merken, wie die Netzneutralität entfernt wird Dem […]

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