Nilz Bokelberg
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: Was sonst noch am Ende war: Porno-Pranger, Netzneutralität, Domain-Beschlagnahme und Leistungsschutzrecht
: Was sonst noch am Ende war: Porno-Pranger, Netzneutralität, Domain-Beschlagnahme und Leistungsschutzrecht Zweites Gericht urteilt gegen Porno-Pranger
Der Porno-Pranger liegt auf Eis. Am Freitag hat das Amtsgericht Regensburg eine weitere Einstweilige Verfügung gegen die Abmahn-Kanzlei U+C erlassen. Die Bayerische Landesaufsicht für Datenschutz hat die Veröffentlichung vorläufig untersagt.
regensburg-digital – Stefan Aigner
Telekom verteilt Gleitcreme auf der IFA, damit wir nicht merken, wie die Netzneutralität entfernt wirdDem Deal Telekom/Spotify wurde ein Element untergeschoben, dass die Konsumenten hinsichtlich eines freien innovationskräftigen Internets, wie wir es seit seiner Anfangszeit kennen, betrügt.