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Mecklenburg-Vorpommern: Überwachungsbefugnisse der Polizei sind teilweise verfassungswidrig
Die Befugnisse der Polizei Mecklenburg-Vorpommern müssen nachgebessert werden. Mecklenburg-Vorpommern: Überwachungsbefugnisse der Polizei sind teilweise verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen im mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Es geht unter anderem um Polizeibefugnisse zum Staatstrojanereinsatz und zur Wohnraumüberwachung im Vorfeld von Gefahren. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung.