Die Rundfunkkommission der Bundesländer überarbeitet die Definition von Plattform und führt „Medienintermediäre” wie Soziale Netzwerke und „User Generated Content“-Portale neu ein. Bis zum 30. September 2018 läuft eine Online-Konsultation. Erfasst werden sollen Google, Facebook & Co., doch treffen die neuen Regeln auch die Wikipedia?