Pia Sombetzki
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Digitale-Dienste-Gesetz: Bundeskriminalamt erwartet Meldungen im Minutentakt
Beim Digitale-Dienste-Gesetz sollte es eigentlich vor allem um Fragen der Aufsicht gehen – doch das Bundeskriminalamt kann sich über deutlich mehr Mittel und Personal freuen als die geplante Aufsichtsbehörde. Digitale-Dienste-Gesetz: Bundeskriminalamt erwartet Meldungen im Minutentakt Eine Hürde muss das Digitale-Dienste-Gesetz noch nehmen, bevor Deutschland seine Gesetze vollständig an den Digital Services Act angepasst hat. Auf den letzten Metern könnte der Bundestag die Regeln noch spürbar verbessern, meinen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Vor allem die ausufernde Übermittlungspflicht an das Bundeskriminalamt bereitet vielen Sorgen.