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: Trotz EuGH-Verfahren: Belgische Abgeordnetenkammer beschließt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Innenansicht der Abgeordnetenkammer Belgiens. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/jamy/">François Lambregts</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">BY-SA 2.0</a>. : Trotz EuGH-Verfahren: Belgische Abgeordnetenkammer beschließt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Als einer der letzten EU-Staaten bekommt auch Belgien ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Das hat die Abgeordnetenkammer gestern mit großer Mehrheit beschlossen. Zugriff auf die anlasslose Massenüberwachung gibt es auch für Geheimdienste – und zur Verfolgung falscher Notrufe.
Die EU-Richtlinie über die Vorratsspeicherung verpflichtet seit 2006 alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die anlasslose Massenüberwachung sämtlicher Telekommunikation in nationalen Gesetzen festzuschreiben. Die meisten EU-Staaten haben das auch getan. Deutschland hatte ein entsprechendes Gesetz von November 2007 bis März 2010.
Als eins der wenigen Länder hatte Belgien die Richtlinie bisher gar nicht umgesetzt. Das liegt vor allem daran, dass wegen Streitigkeiten im Flämisch-wallonischen Konflikt Belgien lange Zeit keine handlungsfähige Regierung hatte. Deswegen verliefen bisherige Anläufe immer wieder im Sand. Nachdem die Europäische Kommission im Mai erneut mit Klage gedroht hat, wurde jetzt im Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet.
Es verpflichtet Kommunikations-Anbieter zur Speicherung folgender Daten: