Hackback
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: Bundesregierung diskutiert rechtlichen Rahmen für „Hack-Backs“
Die Bundesregierung setzt den eingeschlagenen Weg fort. : Bundesregierung diskutiert rechtlichen Rahmen für „Hack-Backs“ Vertreter der Bundesregierung erklärten auf einer Konferenz in Berlin, dass sie weiterhin an der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für sogenannte „Hack-Backs“ arbeiten. Unter Hack-Backs versteht man beispielsweise das Lahmlegen von angreifenden Servern oder das Löschen von gestohlenen Daten.
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: Harsche Kritik an Cyber-militärischer Agentur der Bundesregierung
Bekommt die Bundeswehr bald Zuwachs an neuen Waffen? : Harsche Kritik an Cyber-militärischer Agentur der Bundesregierung Die Bundesministerien für Inneres und Verteidigung gründen eine Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit. Vordergründig soll es um die Entwicklung von Sprunginnovationen gehen. Kritiker*innen sehen die Neugründung als Vorstoß zur Militarisierung des digitalen Raumes.
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Hack Back!: Interview mit Phineas Fisher über Hacken als Direkte Aktion gegen den Überwachungsstaat
Hack Back!: Interview mit Phineas Fisher über Hacken als Direkte Aktion gegen den Überwachungsstaat Phineas Fisher ist die wohl berühmteste Hacker-Persönlichkeit und selbsternannte anarchistische Revolutionärin. Im Interview spricht sie über die Politik hinter ihren Angriffen auf die Überwachungsindustrie, die türkische Regierungspartei und die katalanische Polizei. Ein Rückblick auf die Heldentaten – und ihre ersten öffentlichen Statements seit angeblichen Verhaftungen.
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Wissenschaftliche Dienste: „Hackbacks“ im Ausland sind verfassungswidrig
Hackback mit Cyberwaffen. (Symbolbild) Wissenschaftliche Dienste: „Hackbacks“ im Ausland sind verfassungswidrig Staatliche digitale Angriffe wie „Hackbacks“ sind verfassungswidrig. Um Geräte im Ausland zu hacken, müsste das Grundgesetz geändert werden. Das schreiben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem Gutachten. Geheimdienste wie BND und Verfassungsschutz haben grundsätzlich keine Eingriffsbefugnisse.
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: Sowohl für Bundeswehr als auch für Geheimdienste: „Hackback“ verstößt gegen geltendes Recht
Das „Cyberpeace“-Symbol des <a href="https://cyberpeace.fiff.de/Kampagne/Home">FIfF</a>. : Sowohl für Bundeswehr als auch für Geheimdienste: „Hackback“ verstößt gegen geltendes Recht Ob offensive „Cyberoperationen“ mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht zu vereinbaren sind, haben Wissenschaftler des Bundestags beurteilt. Ihr Ergebnis: Ein solches „Hackback“ wäre verfassungswidrig, sowohl für die Bundeswehr als auch für die Geheimdienste. Die Bundesregierung arbeitet jedoch bereits daran, eine Erlaubnis für das „Zurückhacken“ zu prüfen.
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Hack Back: Bundesregierung will fremde Rechner hacken und zerstören
Digitaler finaler Rettungsschuss. (Symbolbild) Hack Back: Bundesregierung will fremde Rechner hacken und zerstören Die Bundesregierung will „zurück hacken“ und „feindliche Server zerstören“. Der Bundessicherheitsrat lässt technische und rechtliche Voraussetzungen prüfen, die noch im Sommer fertig werden sollen. Das offensive Hacken fremder Rechner birgt eine ganze Reihe an Problemen.