Tweet der Polizei München mit Foto vom Kuscheltier-Hasen
Nutzerrechte

Soziale MedienWarum Polizeibehörden nicht beliebig twittern dürfen

Fotos von niedlichen Tierbabys zu posten, gehört nicht zu den Kernaufgaben der Polizei und hat grundsätzlich auch nichts auf deren Twitter-Accounts zu suchen. Der Jurist Friedrich Schmitt erklärt, wo die rechtlichen Grenzen für polizeiliche Social-Media-Arbeit verlaufen.

Lesen Sie diesen Artikel: Warum Polizeibehörden nicht beliebig twittern dürfen