Fair Use Protection
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US-Urheberrecht: KI darf weiter Bücher lesen
In den kommenden Monaten wird sich eine gängige Auslegung des Urheberrechts im Bereich KI herauskristallisieren. US-Urheberrecht: KI darf weiter Bücher lesen Darf KI mit Raubkopien trainieren? Zwei US-Gerichte haben erstmals dazu entschieden – zugunsten von Meta und Anthropic, aber mit überraschenden Unterschieden. Es ist ein juristischer Richtungsstreit mit Signalwirkung.
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: Stärkung von Fair Use auf YouTube: Google garantiert Gerichtskosten ausgewählter Videos
: Stärkung von Fair Use auf YouTube: Google garantiert Gerichtskosten ausgewählter Videos Google verkündete heute via Blog die Einführung einer „Fair Use Protection“ auf YouTube (meine Übersetzung):
YouTube wird ab sofort einige der besten Beispiele für Fair Use auf Youtube beschützen, indem es diese vor Gericht verteidigen wird, sofern erforderlich. Wir bieten rechtliche Unterstützung ausgewählten Videos an, die zwar unserer Meinung nach klare Fälle von Fair Use darstellen, aber Gegenstand von DMCA-Abmahnungen wurden. Mit Zustimmung der Videomacher werden wir die Videos weiterhin auf YouTube in den USA zugänglich machen, sie im YouTube Copyright Center als gute Beispiele von Fair Use anführen und die jegliche Gerichtskosten im Klagsfall übernehmen.
Scheinbar ist Google durch das Urteil im Google-Books-Prozess auf den (Fair-Use-)Geschmack gekommen. Während in Europa kreative Remixes und Mashups quasi immer mit dem Urheberrecht kollidieren, erlaubt die flexiblere Fair-Use-Klausel des US-Copyrights unter bestimmten Voraussetzungen eine Veröffentlichung derartiger Werke auch ohne aufwändige – wenn nicht überhaupt unmögliche Rechteklärung. Bislang zeigte sich Google auf Youtube aber keineswegs Fair-Use-freundlich – eher im Gegenteil.
In einem schrillen Video der „YouTube Copyright School“, das mehrfache Urheberrechtsverletzer aufklären sollte, erwähnte Google Fair Use zwar, empfahl aber sich lieber nicht darauf zu verlassen und stattdessen besser einen Urheberrechtsanwalt zu kontaktieren (siehe auch Screenshot) oder gleich „original content“ hochzuladen. Als ob Remixkreativität, die unter Fair Use fällt, nicht ebenfalls „original“ wäre.
Das aktuelle Aufklärungsvideo ist zwar auch wieder schrill geraten, Fair Use kommt jedoch viel besser weg und wird nicht nur erwähnt, sondern ausführlicher erklärt (ab Minute 4:00):
Im YouTube Copyright Center ist der „Fair Use Protection“ ein eigener Abschnitt gewidmet. Dort wird aber noch einmal betont, dass nur eine sehr kleine Auswahl in den Genuss des kostenlosen Rechtsbeistands kommt – und zwar nach dem Motto „rufen Sie nicht an, wir rufen Sie an“:
Please don’t contact us asking to protect your video; we’ll find you if we’re able to offer you this protection.
Während die Beispielvideos außerhalb der USA nicht bzw. nur via US-VPN abgespielt werden können, werden am Ende noch einige weitere Fälle von Fair Use auf YouTube angeführt, die teilweise auch in Europa verfügbar sind, wie z.B. der „Buffy vs. Edward: Twilight Remix“.
Auch wenn die Zahl der Videos unter „Fair Use Protection“ gering ist, von Bedeutung ist Googles Initiative und der damit verbundene Kurswechsel hin zu offensiver Verteidigung von Fair Use auch auf YouTube allemal. Dass die Videos nur in den USA zugänglich sind verdeutlicht und vertieft gleichzeitig den Graben, der Europa und USA in Sachen digitales Urheberrecht trennt. Im Ergebnis führt ein fehlendes Pendant zu Fair Use in Europa, z.B. in Form eines Recht auf Remix, vor allem zu weniger Remixkultur, schlechterem Zugang zu nicht-englischsprachigen Büchern und ganz allgemein geringerer Innovationsoffenheit.