Binge On

  • : Report: Binge On untergräbt Netzneutralität
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notionscapital/19763431084/">Cord Cutters</a>
    Report: Binge On untergräbt Netzneutralität

    Das heiß umkämpfte Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkbetreibers T‑Mobile verletze den Wettbewerb, behindere Innovation sowie freie Rede und sei deshalb „vermutlich illegal“, schreibt die Netzneutralitäts-Expertin und Stanford-Professorin Barbara van Schewick in einem Report an die US-Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC). Dort untersuchen die Regulierer derzeit, ob solche Angebote gegen die allgemeinen Rahmenbedingungen („general conduct rule“) der FCC-Regeln zur Netzneutralität verstoßen und demnach das „offene Internet“ untergraben würden.

    „Binge On“ wurde vergangenen Herbst gestartet und erlaubt Nutzern, Videos bestimmter Partnerplattformen anzusehen, ohne dass das dabei verbrauchte Datenvolumen auf das monatliche Transferlimit angerechnet wird. Die vor knapp einem Jahr beschlossenen FCC-Regeln verbieten die als „Zero Rating“ bekannte Praxis nicht ausdrücklich, sondern sehen lediglich Untersuchungen auf Fall-zu-Fall-Basis vor, die etwaige Verstöße gegen die Netzneutralität aufdecken sollen.

    Netzbetreiber als Gatekeeper

    „ ‚Binge On’ unterminiert die Grundvision von Netzneutralität: Anbieter, die uns mit dem Netz verbinden, sollten nicht als ‚Gatekeeper’ auftreten und Plattformen zu Gewinnern oder Verlierern machen, indem sie bestimmte Anwendungen bevorzugen“, erklärte Schewick. Nicht nur begünstige „Binge On“ Videoanbieter, die an dem Angebot teilnehmen würden, sondern generell Video als Anwendung. Das schränke die Wahlfreiheit von Konsumenten ein und benachteilige Plattformen, die nicht an dem Programm teilnehmen.

    Zudem sei es gar nicht so trivial, die Voraussetzungen von T‑Mobile zu erfüllen, um aufgenommen zu werden. Zu einem prominenten Opfer zählt etwa die größte Videoplattform der Welt, Youtube, die UDP als Transportprotokoll nutzt und Verschlüsselung einsetzt – beides erschwert oder verhindert gar die zuverlässige Identifizierung von Videomaterial, wie aus den technischen Kriterien des Netzbetreibers hervorgeht. (Was T‑Mobile freilich nicht davon abhält, auch derart ausgelieferte Videos als solche zu erkennen und sie trotzdem pauschal zu drosseln. Dieser recht eindeutig gegen das Drosselungsverbot verstoßende Aspekt war jedoch nicht Gegenstand der Untersuchung.)

    Die Großen gewinnen

    Kleine und innovative Anbieter, insbesondere die aus dem Non-Profit-Bereich, hätten nicht die Ressourcen, ihre Infrastruktur an T‑Mobile anzupassen – und schon gar nicht an die von mehreren Netzbetreibern, die früher oder später ähnliche Programme starten dürften, sollten sich Zero-Rating-Angebote auf dem Markt durchsetzen. Umgekehrt würden sich Inhalteproduzenten dafür entscheiden, ihre Videos auf Plattformen zu veröffentlichen, die von Konsumenten bevorzugt werden. Also auf jenen, die sich nicht auf das Datentransfervolumen auswirken. In Summe schränke das laut van Schewick die Meinungsfreiheit ein und verhindere Innovation.

    Was das für Europa bedeutet

    Die EU-Regeln zur Netzneutralität lassen Zero-Rating-Angebote zwar weiterhin zu, allerdings evaluiert das für die Feinjustierung zuständige Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) derzeit, inwieweit „kommerzielle Praktiken“ wie Zero Rating mit den neuen Regeln vereinbar sind und ob das die Rechte der Nutzer einschränken würde. Zwar ist nicht davon auszugehen, dass die europäischen Regulierer den Gesetzestext in diesem Punkt kippen können. Allerdings dürfte eine etwaige Entscheidung der FCC die europäischen Rahmenbedingungen beeinflussen, die auch auf ein Verbot von Zero-Rating-Angeboten hinauslaufen könnten, da GEREK eine enge Zusammenarbeit und fortlaufenden Erfahrungsaustausch mit der FCC angekündigt hat.

    Auch lohnt der Blick nach Indien, wo das „Free Basics“ genannte Zero-Rating-Produkt von Facebook stark unter Beschuss gekommmen ist und von der Regulierungsbehörde TRAI bis auf Weiteres vom Markt genommen wurde. TRAI prüft derzeit, ob der kostenlose, aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook gegen die Netzneutralität verstößt. In Ägypten wiederum wurde ein zweimonatiger Testlauf des Facebook-Angebots nicht weiter verlängert und lief Ende Dezember 2015 ohne Begründung vorerst aus.

    2. Februar 2016 1
  • : T‑Mobile USA gegen Netzneutralität: Drosselung ist nicht Drosselung und die Erde eine Scheibe
    Bei den Aussagen des T-Mobile-USA-Chefs John Legere bleibt einem das Popcorn im Hals stecken. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/wahlander/3873255763/">Joakim Wahlander</a>
    T‑Mobile USA gegen Netzneutralität: Drosselung ist nicht Drosselung und die Erde eine Scheibe

    Durchaus unterhaltsam hat sich in den vergangenen Tagen der Chef des Mobilfunkbetreibers T‑Mobile USA, John Legere, um Kopf und Kragen geredet. Mit zunehmend bizarren Aussagen versuchte Legere, das Binge-On-Programm zu verteidigen, das Videoangebote von Partnerdiensten vom monatlichen Datentransfervolumen ausnimmt, die Videos dafür aber mit einer verringerten Bitrate und damit schlechteren Bildqualität ausliefert.

    Kritiker werfen dem Konzern deshalb vor, das Prinzip der Netzneutralität zu verletzen, da der als Zero Rating bekannte Ansatz bestimmte Plattformen bevorzugt behandelt und dadurch den Weg in ein Zwei-Klassen-Netz ebnet.

    Dumm nur, dass sich dieser Eingriff nicht nur auf Videos der Partnerplattformen auswirkt, sondern sämtliche Videos betrifft, die im Netz von T‑Mobile USA angesehen oder heruntergeladen werden. Ganz recht: Wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) nachgewiesen hat, beschränkt der Netzbetreiber selbst dann die verfügbare Bandbreite auf 1,5 MBit/s, wenn Kunden eine Videodatei zum späteren Konsum herunterladen und nicht ausdrücklich aus dem standardmäßig aktivierten Binge-On-Programm ausgestiegen sind. Den Vorwurf der Drosselung weist T‑Mobile freilich von sich und bezeichnet die Praxis stattdessen als „Optimierung“.

    Kritik ist „bullshit“, Kritiker sind „jerks“

    Damit nicht genug, legte Legere nach und ging in einem Blogposting (samt passendem und mit zusätzlicher Profanität gespicktem Video) zur Offensive über – ohne ernsthaft auf den Kern der Kritik einzugehen, dass T‑Mobile jegliches Videomaterial drosselt. Und wohl, um sich als einfacher Mann des Volkes zu inszenieren, komplett mit groß geschriebenen, also geschrienen, Worten, Auslassungspunkten und mehrfachen Fragezeichen an Satzenden, wenn auch ohne Schimpfworte wie im Video.

    Die Kritik an dem Programm sei fehlgeleitet, so Legere, denn T‑Mobile habe immer … IMMER … die Wünsche der Kunden im Blick. Und diese hätten das Programm bisher gut aufgenommen, wie das gesteigerte Videoaufkommen zeige. Kritiker würden „semantische Spielchen“ betreiben, wenn sie von „Drosselung“ sprechen würden. In Wahrheit gehe es betroffenen Plattformen wie Youtube oder Interessensgruppen wie der EFF um etwas gänzlich anderes:

    So why are special interest groups, and even Google, offended by this? Why are they trying to characterize this as a bad thing? I think they are trying to use net neutrality as a platform to get into the news. At T‑Mobile we’re giving you more video, more for free, and a powerful new choice on how you want your video delivered. What’s not to love? Who the hell do they think they are? What gives them the right to dictate what my customers or any wireless consumers can choose for themselves?

    Erst schießen, dann denken

    Engültig überspannte Legere den Bogen in einer anschließenden Q&A‑Session auf Twitter, als er in einem Video die Glaubwürdigkeit der EFF in Frage zu stellen versuchte und sich dabei beide Füße wegschoss:

    Part B of my answer is, who the fuck are you, anyway, EFF? Why are you stirring up so much trouble, and who pays you?

    Wenig überraschend verursachten diese Aussagen einen veritablen Shitstorm, der das ursprüngliche Ziel der aggressiv geführten Marketing-Kampagne verblassen ließ und schließlich zu einer Entschuldigung seitens Legere führte – diesmal in einem deutlich weniger aufgeregten Tonfall.

    Mag sein, dass es T‑Mobile USA mit dieser Aktion in die Schlagzeilen geschafft hat und Binge On nun wirklich allen bekannt ist. Ob aus den ursprünglich anvisierten Gründen bleibt allerdings fraglich. Uns jedenfalls wird eher die Verlogenheit und Ignoranz des Netzbetreibers nachhaltig im Gedächtnis bleiben und uns erneut in Erinnerung rufen, dass die Branche selbst scheinbar benevolente Angebote nicht ohne doppelzüngige Aussagen auf den Markt werfen kann. Fortsetzung folgt bestimmt.

    13. Januar 2016 8
  • : Netzneutralität: T‑Mobile USA drosselt YouTube
    Youtube hat mit dem Binge-On-Angebot des US-Mobilfunkanbieters T-Mobile zu kämpfen und klagt über verringerte Bitraten. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/jorgecaballerojimenez/6702487825/">Jorge Caballero Jiménez</a>
    Netzneutralität: T‑Mobile USA drosselt YouTube

    Mit einem verlockend klingenden Versprechen hat der US-Netzbetreiber T‑Mobile Ende vergangenen Jahres sein Angebot „Binge On“ gestartet: Mobilfunknutzer können beliebig viele Videos bestimmter Partnerdienste ansehen, ohne dass die dabei verbrauchten Daten aufs monatliche Transfervolumen angerechnet werden.

    Die Netzneutralität verletze dieses sogenannte Zero-Rating-Angebot dabei nicht, beteuerte T‑Mobile-Chef John Legere, denn es könne jeder Anbieter kostenlos an dem Programm teilnehmen, sofern er bestimmte technische Auflagen erfülle. Nutzer müssten sich lediglich mit verringerten Bitraten und damit schlechterer Bildqualität begnügen, würden dafür aber von unerwarteten Nachzahlungen oder Geschwindigkeitsdrosselungen verschont bleiben.

    Die größte Videoplattform der Welt, Youtube, bislang nicht Teil des Programms, klagt nun über erste unerwünschte Nebenwirkungen. Laut einem Bericht des Wall Street Journal (Paywall) liefert der Netzbetreiber Youtube-Videos mit einer schlechteren Qualität aus als von Nutzern angefordert:

    YouTube, which is owned by Alphabet Inc., said T‑Mobile is effectively throttling, or degrading, its traffic. “Reducing data charges can be good for users, but it doesn’t justify throttling all video services, especially without explicit user consent,” a YouTube spokesman said.

    Unklar bleibt vorläufig, auf welcher technischen Grundlage das geschieht, denn Youtube stellt Videos für gewöhnlich über verschlüsselte Verbindungen bereit. Ebenso unbekannt bleibt, wie viele andere Plattformen beziehungsweise Webseiten von dieser Maßnahme betroffen sind. [Update, 5. Januar 2016: T‑Mobile drosselt tatsächlich alle Videos, wie die EFF herausgefunden hat.] Kunden bleibt derzeit als einziger Ausweg, aus dem in vielen Tarifen standardmäßig aktivierten Angebot auszusteigen (opt-out).

    4. Januar 2016 7
  • : Die vielen Gesichter von Zero Rating
    Nutzer in Indien lassen sich ungern in den goldenen Zero-Rating-Käfig einsperren. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en/">CC BY-SA 3.0 DE</a>, via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ulm_Frigo_063.jpg">Kamahele</a>
    Die vielen Gesichter von Zero Rating

    Wir brauchen mehr Forschung, um die Rolle von Zero-Rating-Angeboten besser zu verstehen, forderten Cathleen Berger und Lea Gimpel auf der netzpolitik.org-Konferenz im vergangenen September. Als „Zero Rating“ bezeichnet man Angebote, die bestimmte Anwendungen, beispielsweise Streaming-Dienste wie Spotify, vom sonst limitierten Datentransfervolumen ausnehmen und die sich unbegrenzt nutzen lassen, solange man diesen goldenen Käfig nicht verlässt.

    Nun liegt eine der ersten wissenschaftlichen Studien zu der Thematik vor, deren Ergebnisse überraschen und teils den bisher gewonnenen Erkenntnissen widersprechen. Durchgeführt hat sie Amba Kak im Rahmen ihrer Masterarbeit an der Universität Oxford.

    Einschränkend sei an dieser Stelle festgehalten, dass es sich um eine qualitative und damit keineswegs repräsentative Untersuchung handelt. Zudem lag der Fokus allein auf dem indischen Markt, wo Kak 18 Nutzer, sechs Marketingmitarbeiter mehrerer indischer Mobilfunk-Netzbetreiber sowie fünf Verkäufer in sogenannten „Recharge shops“ befragt hat.

    Ausdrücklich nicht untersucht hat die Forscherin berühmt-berüchtigte Produkte wie das Facebook-Angebot Internet.org, nun „Free Basics“ genannt, das damals nicht flächendeckend verfügbar war. Stattdessen konzentrierte sie sich auf mobile WhatsApp‑, Facebook- oder Twitter-Packs, die kostengünstig einen uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Plattformen gewähren, den Zugriff auf außerhalb liegende Inhalte jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbinden.

    Wenig Interesse an „Limited Packs“

    Solche „Limited Packs“ stießen auf dem indischen Markt allerdings nur auf geringe Resonanz, wie mehrere Mitarbeiter von Netzbetreibern und Recharge Shops bestätigten. Zum einen lag das daran, dass Nutzer unvorhersehbare Kosten befürchteten, sollten sie sich unabsichtlich zu lange außerhalb des abgeschotteten Angebots aufhalten. Genau dorthin zog es aber die befragten Nutzer, insbesondere dann, wenn sie neu und finanzschwach waren. Schließlich ist es die Informationsfülle, die das Internet so spannend macht. So erklärte einer der Interviewten:

    Why would I want to be restricted? You see something, you can click it and then click on something else. It’s never ending. In a year, I’ve found many new things.

    Einzig erfahrene und gut informierte Nutzer, denen anderweitig ein vollwertiger Internetzugang zur Verfügung stand, konnten den „Limited Packs“ etwas abgewinnen. Die wurden dann gezielt eingesetzt, etwa um beliebig viele WhatsApp-Nachrichten zu verschicken. Für die meisten anderen Aktivitäten wie Downloads oder Versand von Dokumenten setzten sie in der Regel einen Rechner mit unlimitiertem Internetzugang ein.

    Für unerfahrene Nutzer stellten sich Angebote als deutlich attraktiver heraus, die zwar zeitlich auf einen oder mehrere Tage beschränkt waren, aber innerhalb dieses Zeitraums unbegrenztes Surfen gestatteten. Offensichtlich überwog die Neugier, neue und aufregende Dinge zu entdecken, statt sich in einen gar nicht so goldenen Käfig einsperren zu lassen. Das widerspricht den Ergebnissen bisheriger (spärlich vorhandener) Untersuchungen, in denen etwa ein guter Teil der Befragten angab, sich nicht im Internet aufgehalten zu haben – aber gleichzeitig fröhlich auf Facebook zugegriffen zu haben, ohne dass ihnen dieser Widerspruch klar gewesen wäre.

    Zero Rating ist nicht gleich Zero Rating

    Wie die Studie herausarbeitet, lassen sich unterschiedliche Zero-Rating-Angebote nicht zwangsläufig über einen Kamm scheren; schon allein deshalb, weil sich die Internetnutzung in Ländern des globalen Südens deutlich von der hierzulande unterscheidet. So spielt etwa der mobile Zugang eine überragende Rolle, wenn es darum geht, die „digitale Kluft“ zu schließen, die zwischen diesen Weltgegenden klafft.

    Beispielsweise stammen von den 2,4 Milliarden Menschen, die vorrangig über ihr Mobiltelefon auf das Internet zugreifen, 1,8 Milliarden aus dem globalen Süden. Allein Indien hat 243 Millionen aktive Internetnutzer und liegt damit in absoluten Zahlen nur hinter China und vor den USA. Vor dem Hintergrund, dass derzeit lediglich ein Fünftel aller indischen Bürger online gehen, wird klar, welches Wachstumspotential in diesen Märkten schlummert. Unternehmen wie Facebook machen keinen Hehl daraus, dass es sich für sie um eine tolle wirtschaftliche Chance handelt, auch wenn die Facebook-Initiative „Internet.org“ altruistische Motive in den Vordergrund stellt. So zitiert die Studie den Finanzchef von Facebook, Dave Wenner:

    „I do think that over the long term, that focusing on helping connect everyone will be a good business opportunity for us.“ If Facebook becomes one of the top services in these countries then over time, in his words, they will „be compensated for some of the value that we’ve provided“.

    Angebote wie Internet.org unterscheiden sich von den untersuchten „Limited Packs“ insofern, als dass sie grundsätzlich kostenlosen Zugang zu Facebook und anderen handverlesenen Plattformen bieten. Kosten fallen erst dann an, sobald man diesen „umzäunten Garten“ („walled garden“) verlässt. Als Facebook im Frühjar 2015 diesen Dienst in Indien einführte, schlug dem IT-Konzern erbitterter Widerstand entgegen: Innerhalb kurzer Zeit meldeten mehr als eine Million Inder Protest bei der zuständigen Telekommunikationsbehörde an, da sie die Netzneutralität bedroht sahen. Resultat dieser Kampagne war, dass reihenweise Kooperationspartner absprangen.

    Kundenfang mit Zero Rating

    Hierzulande – oder in Märkten wie in den USA – weiter verbreitet sind Angebote aus der dritten Kategorie wie die eingangs erwähnte Spotify-Flatrate der Telekom. Üblicherweise kassieren Netzbetreiber bei solchen Modellen an zwei Stellen ab: bei den Inhalteanbietern gegen eine „Umsatzbeteiligung von ein paar Prozent“ auf der einen und bei den Nutzern auf der anderen Seite.

    Dass dadurch das Prinzip der Netzneutralität untergraben wird, liegt auf der Hand. Denn kaum ein unbekanntes und finanziell schwaches Start-Up wird es sich leisten können, Verhandlungen mit unzähligen Netzbetreibern aufzunehmen und dafür zu bezahlen, dass ihr Produkt bevorzugt behandelt und so für Kunden attraktiver wird. Gänzlich auf der Strecke bleiben bei solchen Modellen nicht-kommerzielle Projekte. Stattdessen ist zu befürchten, dass Marktführer auf diese Art ihre Vormachtstellung zementieren und in Folge die Angebotsvielfalt leidet. Nicht zuletzt deshalb handelten sich die jüngst beschlossenen europäischen Netzneutralitätsregeln heftige Kritik ein, da sie Zero-Rating-Angebote zulassen.

    Freilich steht es Netzbetreibern frei, vom Datentransferlimit ausgenommene Dienste dazu zu nutzen, um sich von ihrer direkten Konkurrenz abzuheben und derart auf Kundenfang zu gehen. In den USA legt etwa T‑Mobile vielen Tarifen das „Music Freedom“-Paket bei, mit dem sich zahlreiche Musik-Streaming-Dienste unbegrenzt nutzen lassen und neue jederzeit aufgenommen werden können. Für die Anbieter selbst fallen dabei keine Kosten an.

    Videos schauen, bis der Arzt kommt

    Ähnlich gelagert ist das letzte Woche vorgestellte „Binge On“-Paket, das zum Start mit 24 Videodiensten wie Netflix oder Hulu aufwartet und sie von der Kappungsgrenze ausnimmt. Laut T‑Mobile kann auch hier jeder Anbieter kostenlos teilnehmen, solange er bestimmte technische Anforderungen erfüllt – was wohl auch früher oder später bei der bislang nicht inkludierten größten Videoplattform der Welt, Youtube, klappen dürfte.

    Obwohl das Angebot die Auflösung der Videos auf 480p beschränkt, stellt sich dennoch die Frage, warum es dann überhaupt noch Datentransferlimits bedarf. Schließlich lässt sich Zero Rating als Monetarisierung von knappen Netzwerk-Ressourcen umschreiben, was in dem Fall offenkundig nur bedingt zum Tragen kommt. Denn selbst bei einer herabgesetzten Bitrate handelt es sich bei Video- und Musikstreaming um bandbreitenintensive Anwendungen, die in dieser Hinsicht im Massenmarkt kaum Konkurrenz haben.

    Sollte sich das Angebot für T‑Mobile als erfolgreich herausstellen und tatsächlich viele neue Kunden anlocken, dürfte der Netzbetreiber die so eingefahrenen Mehreinnahmen umgehend in den Netzausbau stecken, um mit den gestiegenen Anforderungen zurechtzukommen. Man stelle sich nur das Marketing-Desaster vor, sollte T‑Mobile nicht liefern können. Ironischerweise käme dann Zero Rating dem Breitbandausbau zugute, ohne dass die Allgemeinheit und Plattformen davon profitieren würden, die ihre Inhalte nach dem Best-Effort-Prinzip ausliefern. Und um dem noch eins draufzusetzen, würde das gleichzeitig das Konzept von Datentransferlimits endgültig ad absurdum führen.

    Offen bleibt jedoch, wie der Netzbetreiber dann mit seiner Rolle als Torwächter umgeht. Davor warnte Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation (EFF): „Wir haben ein Internet und eine ganze digitale Ökonomie, die auf dem Grundsatz fußt, dass es keine Torwächter gibt. Netzbetreiber sollten bloß Infrastruktur unterhalten und sagen: ‚Wir transportieren die Daten, egal, um was es sich handelt.’ Immer, wenn wir ein Programm wie das von T‑Mobile haben, entfernen wir uns weg von diesem Modell,“ erklärte die Juristin. „Wir werden sehen, wie sich das entwickelt. Aber was Leute wollen, ist der Zugang zum gesamten Internet, nicht zu einem kuratierten Internet – selbst wenn es mit den besten Absichten kuratiert wird.“ Die Erkenntnisse aus Indien scheinen ihr rechtzugeben.

    17. November 2015 5
  • : T‑Mobile-USA greift Netzneutralität an: Überholspur für Hollywood
    T‑Mobile-USA greift Netzneutralität an: Überholspur für Hollywood

    Der Kampf um Netzneutralität ist auch in den USA noch nicht ausgefochten, wo eigentlich vergleichsweise klare Regeln herrschen: T‑Mobile-USA hat angekündigt, vom 15. November an, ein Zero-Rating für spezielle Partnerdienste einzuführen. Eine unbegrenzte Datenflatrate ohne Drosselung oder Limit soll Video-Dienste wie Netflix, HBO Go, ESPN, Showtime auf die Überholspur im T‑Mobile-Netz bringen. Im Gegensatz zum sonstigen Traffic werden diese Anwendungen also nicht auf die monatliche Volumenbegrenzung angerechnet. Das könnte zur ersten großen Herausforderung für die frischgebackenen Netzneutralitätsregeln werden, die von der Federal Communications Commission im Februar beschlossen wurden.

    T‑Mobile-USA gibt sich in dieser Hinsicht sorglos. Bestimmte Formen von Zero-Rating sind in den USA erlaubt, außerdem soll der neue Dienst „umsonst“ und automatisch für alle T‑Mobile-KundInnen angeboten werden. Die Behauptung ist, dadurch entstehte kein unmittelbarer Nachteil für die KundInnen, wie in den neuen FCC-Regeln vorgeschrieben. John Legere, der CEO von T‑Mobile-USA, erklärte, dass neue Formen des Datenmanagements die technische Grundlage für dieses Zero-Rating sind.

    Was sich für einige VerbraucherInnen erst einmal positiv anhört, ist allerdings hochgradig besorgniserregend. Eine gezielte Bevorzugung von Diensten, die ihre Streams für das T‑Mobile-Netz aufbereiten, führt langfristig zu einer Benachteiligung von anderen Anwendungen. Das gefährdet den gleichberechtigten Verkehr von Datenpaketen und unterminiert die Netzneutralität durch die Hintertür. Gleichzeitig versucht T‑Mobile-USA durch dieses Angebot den größeren Konkurrenten AT&T und Verizon auf dem umkämpften US-Markt KundInnen abzulocken.

    13. November 2015 6