Die Mitarbeit von Nachrichtendienstlern in Parlamenten und Kommunalverwaltungen ist nicht verboten, aber dennoch fragwürdig. Transparenz, die Abgeordnete und Vertreter den Bürgern gegenüber vorweisen sollten, ist mit der Geheimhaltung einer BND-Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht der Person. Diese Diskussion kam auf, als im März der Bürgermeister der Gmeinde Seddiner See […]