Linkschleuder

IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen

Die Mitarbeit von Nachrichtendienstlern in Parlamenten und Kommunalverwaltungen ist nicht verboten, aber dennoch fragwürdig. Transparenz, die Abgeordnete und Vertreter den Bürgern gegenüber vorweisen sollten, ist mit der Geheimhaltung einer BND-Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht der Person. Diese Diskussion kam auf, als im März der Bürgermeister der Gmeinde Seddiner See […]

Lesen Sie diesen Artikel: IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen