Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus

  • : Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz
    Now with a new internet surveillance department: Federal Office for the Protection of the Constitution. Image: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Stefan_Kühn">Stefan Kühn</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>.
    Institut für Menschenrechte drängt auf mehr Kontrolle über Staats- und Verfassungsschutz

    Das in Berlin angesiedelte Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einem „Policy Paper“ mit heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur vermeintlichen „Terrorismus- und Extremismusbekämpfung“ befasst. In mehreren Beispielen werden Kooperationsprojekte deutscher Staatsschutz- und Verfassungsschutzämter untersucht. Häufig geraten durch die Zersplitterung von Zuständigkeiten Prinzipien wie das Trennungsgebot oder Auskunftsrechte unter die Räder.

    In der Einleitung wird auf die Novellierung der Gesetze zur Antiterrordatei (ATD) und der nachempfundenen Rechtsextremismusdatei (RED) verwiesen, die Anfang des Jahres in Kraft trat. Das Gesetz sieht vor, dass der Austausch von Daten unter Polizeien und Geheimdiensten von der G 10-Kommission abgesegnet werden muss. Bislang war die 1968 eingerichtete Kommission lediglich für die Post- und Fernmeldeüberwachung der Geheimdienste zuständig, nun soll sie auch über die Legalität polizeilicher Maßnahmen wachen. Mehr Geheimhaltung auch polizeilicher Maßnahmen ist also zu erwarten.

    Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen

    Die Studie ist von Eric Töpfer verfasst, der die Entwicklung als „Vergeheimdienstlichung“ und „Vernachrichtendienstlichung“ von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr beschreibt. So habe sich ein Informationsaustausch zwischen Behörden „mit eigentlich sehr unterschiedlichen Aufgaben institutionalisiert, wie er zuvor nicht vorstellbar war“. Andersherum seien Strafverfolgungsbehörden mit immer mehr Kompetenzen und Instrumenten zur heimlichen Informationserhebung ausgestattet worden. Als Beispiele gelten Verdeckte ErmittlerInnen, V‑Leute, „Lausch- und Spähangriffe“ und die Überwachung von Telekommunikation mit Funkzellenabfragen, „Stillen SMS“ oder IMSI-Catchern. Ihr Zweck sei häufig weniger, gerichtsverwertbare Informationen zu erlangen, sondern vielmehr der kriminalstrategische Erkenntnisgewinn.

    Töpfer konstatiert einen Bedeutungszuwachs geheimdienstlicher Informationen für die Arbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei und verwandten Ordnungsbehörden. So können polizeiliche Maßnahmen durch geheimdienstliche Maßnahmen angeregt werden, was nach dem Trennungsgebot eigentlich ausgeschlossen sein müsste, allerdings bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.

    Zu erwarten ist auch, dass Geheimdienste immer öfter von anderen Behörden angefragt werden, etwa im Rahmen aufenthaltsrechtlicher Analysen möglicher „Gefährder“ oder für Überprüfungen bei Einstellungsverfahren. Laut der Studie habe sich der „Kreis der Einrichtungen und Objekte, die als sicherheitsrelevant gelten, in den letzten Jahren deutlich erweitert“. Demzufolge sei auch der Umfang von Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen gestiegen.

    Auch Geheimdienste müssten Betroffene regelmäßig nachträglich über Maßnahmen informieren

    Töpfer spricht von einem Paradigma der „vernetzten Sicherheit“, das in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen habe. Dies wird untermauert durch die Einrichtung gemeinsamer Zentren und Dateien, in denen sich nach 9/11 die Kooperation unter Geheimdiensten und Polizeibehörden verstetigt und automatisiert. Genannt werden das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum mit dem Gemeinsamen Internetzentrum (GTAZ/GIZ), das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM), das Nationale Cyberabwehrzentrum (NCAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit dem Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GETZ/GAR). Allein in diesen vier Einrichtungen kommen laut Töpfer zum Teil täglich mehr als 500 Bedienstete aus Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zu Lagebesprechungen zusammen.

    Die Studie problematisiert die häufig intransparente Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz und empfiehlt mehr Transparenz gegenüber Betroffenen. Besonders Geheimdienste verfügen über weitreichende Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern. Wie Strafverfolgungsbehörden müssten sie aber verpflichtet werden, „Betroffene regelmäßig nachträglich über die Maßnahmen zu informieren und ihnen Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen“. Ausnahmen sollten zwar möglich sein, müssten aber besser geregelt und durch eine unabhängige und effektive Kontrolle flankiert werden.

    Laut Töpfer fehle es häufig an Informationsrechten für die Öffentlichkeit. Außerdem müssten unabhängige Aufsichtsinstanzen gestärkt werden. Die praktische Umsetzung existierender Benachrichtigungspflichten und der Aufsicht durch G 10-Kommissionen, Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarischen Kontrollgremien sei oft mangelhaft. Das Institut empfiehlt deshalb eine deutliche Stärkung der Befugnisse und Mittel entsprechender Aufsichtsgremien. Schließlich müssten die Sicherheitsbehörden zu einer regelmäßigen Berichterstattung über den Einsatz geheimer Maßnahmen gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit gezwungen werden.

    10. November 2015 9