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: BKA hört Reporter des Bayerischen Rundfunks ohne plausiblen Verdacht ab
Justizminister Bausback reichten vage Informationen aus, um einen Journalisten mitzuüberwachen - CC BY-SA 3.0 via wikimedia : BKA hört Reporter des Bayerischen Rundfunks ohne plausiblen Verdacht ab Oliver Bendixen ist Polizeireporter des Bayerischen Rundfunks. Kontakte zu LKA-Beamten brachten ihn in den Fokus von BKA-Ermittlern, die seine Telefonate mit Polizisten mitschnitten. Das wurde bereits im letzten Jahr bekannt, Antworten auf zwei Schriftliche Anfragen des bayerischen Grünenabgeordneten Sepp Dürr bestätigen nun, wie implausibel jeglicher Rechtfertigungsversuch für diese Maßnahmen bleibt.
Die Abhörmaßnahme fand in Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen zwei LKA-Beamte statt, deren Unschuld mittlerweise erwiesen ist. In dem Verfahren ging es um Akten im Fall eines Veruntreuungsprozesses beim Kauf der Hypo Group Alde Adria durch die BayernLB, mit dem Bendixen sich nach eigenen Aussagen jedoch nicht einmal beschäftigt habe. Der Vorgang wird folgendermaßen beschrieben:
Am 14.September 2012 erscheint eine Person (im folgenden Text X genannt) bei der Staatsanwaltschaft München I. Die Staatsanwaltschaft sichert X Vertraulichkeit zu. X erklärt, eine zuverlässige und vertrauenswürdige Person, die fortlaufend Y genannt wird, habe Informationen von äußerster Brisanz. Da soll, so sage Y, ein hochrangiger Beamter des bayerischen Landeskriminalamtes seit Jahren Informationen aus dort geführten Verfahren verkaufen.
Ganz konkret seien 140 Ordner aus dem Hypo Alpe Adria – Bayern LB Verfahren auf Datenträger angeboten worden und zwar für 30.000 Euro. Mittelsmann des Geschäfts: Ein Journalist des Bayerischen Rundfunks. Der habe das Geschäft angeboten, als Vermittler für zwei Beamte des LKA. Nur fünf Tage später bittet die Staatsanwaltschaft München I das Bundeskriminalamt die Telefone der drei Beschuldigten anzuzapfen. Auch solle noch schnellstens ein Nebenstellenanschlusses des Beschuldigten beim Bayerischen Rundfunk abgeklärt werden.
Wie vom bayerischen Justizministerium begründet wird, dass man von der Glaubwürdigkeit der Informationen des anonymen Informanten habe ausgehen können, grenzt an Lächerlichkeit:
Der Informant konnte die private Mobilfunknummer von Herrn Bendixen benennen, über die sein Mitteiler mit diesem Kontakt hielt. Auch gab er genaue Informationen zu Urlaubstagen eines beschuldigten Beamten im fraglichen Zeitraum, aufgrund derer sich Verzögerungen ergeben haben sollten.
Man sollte also vorsichtig sein, wenn man in Zukunft allzu bereitwillig mit der Bekanntgabe seiner Telefonnummer oder dem Verkünden von Urlaubsplänen umgeht. Sepp Dürr von denen bayerischen Grünen findet eine Abhörmaßnahme aufgrund dieses wackligen Tatverdachts untragbar:
Die Aufnahme der Ermittlungen beruht auf Hörensagen vom Hörensagen: Ein anonym bleibender Informant gibt Informationen seines anonym bleibenden Informanten weiter. […] Trotz wochenlanger ergebnisloser Telefonüberwachung wurde der Unsinn des Informanten nicht gegengecheckt […]
Laut Justizminister Winfried Bausback sei dieser Verdacht jedoch plausibel genug gewesen, sogar die Überwachung des beruflichen Telefonanschlusses von Bendixen beim BR zuzulassen. Das BKA stoppte hier und sah die Verdachtslage nicht als ausreichend an, so die SZ unter Berufung auf einen Brief der Staatsanwaltschaft, auf den auch der Spiegel bereits hinwies, als der Fall im letzten Jahr bereits schon einmal in den öffentlichen Fokus rückte.
Bendixen wurde demnach nicht „direkt“ abgehört. Ursprungsziel der Abhörmaßnahme waren die oben erwähnten zwei Mitarbeiter des LKA Bayern, die ihrerseits jedoch Kontakt zu Bendixen hatten. Außerdem sei gar nicht abgehört, sondern lediglich aufgezeichnet worden. Aber auch das ist zuviel, denn ein plausibler, dringlicher Verdacht, der es rechtfertigt, Journalisten abzuhören und damit der Pressefreiheit zu schaden, lässt sich hier nicht ableiten. Dürr spricht von „Einschüchterungspolitik gegen Kritiker und Medienvertreter“, der BR kommentierte:
Es bleibt fraglich, wie es bei offensichtlich in diesem Fall dünner Verdachtslage und lediglich aufgrund einer Aussage vom Hören-Sagen überhaupt in Erwägung gezogen werden konnte, einen Journalisten abzuhören.