1 BvQ 42/15
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Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat „erheblichen Einschüchterungseffekt“, bleibt aber vorerst in Kraft
Hat's nicht gerichtet: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karlsruhe_bundesverfassungsgericht.jpg">Tobias Helfrich</a>. Lizenz: Creative-Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Eilanträge abgelehnt: Vorratsdatenspeicherung hat „erheblichen Einschüchterungseffekt“, bleibt aber vorerst in Kraft Die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ bleibt vorerst in Kraft. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, indem es zwei Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat. Jetzt bauen die Provider die Speicher-Technik auf, bis das Gericht endgültig entscheidet.