§68b
-
Zielgerichtete Werbung durch Krankenkassen: Unbeachtete Änderung weicht Patientendaten-Schutz-Gesetz auf
Die Krankenkassen greifen nach den Gesundheitsdaten der Patient:innen. Zielgerichtete Werbung durch Krankenkassen: Unbeachtete Änderung weicht Patientendaten-Schutz-Gesetz auf Anfang Juli hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz „zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ beschlossen. Entgegen dem versprochenen Schutz, könnte eine unbeachtete Änderung im Gesetz nun standardmäßig die Datenverarbeitung der Gesundheitsdaten für Werbezwecke erlauben.