§ 90 TKG
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: Eltern haften für ihre Spionage: Kinderuhr mit Abhörfunktion vom Markt genommen
Uhren eines Anbieters, die heimlich die Umgebung abhören sollen. : Eltern haften für ihre Spionage: Kinderuhr mit Abhörfunktion vom Markt genommen Handys, Apps, Wearables – das alles gibt es auch in einer Kinderversion. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt den Verkauf von „Kinderuhren mit Abhörfunktion“ verboten. Die seien nach §90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) als „unerlaubte Sendeanlage“ zu verstehen. Wer Zugriff auf die App hat, die zur Kinderuhr gehört, kann nämlich ohne das Wissen des Trägers die Umgebung […]
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: Schnüffelpuppe „My Friend Cayla“ in Deutschland verboten
Screenshot: Produktwebseite : Schnüffelpuppe „My Friend Cayla“ in Deutschland verboten Ein Jura-Student hat eine „smarte Puppe“ untersucht und sie als verbotene Sendeanlage eingestuft. Diese Ansicht teilt nun auch die Bundesnetzagentur und verbietet das Spielzeug. Eltern müssen es sogar vernichten, um sich nicht strafbar zu machen.