Mitarbeiter von Jobcentern spionieren ihre Klienten im Internet aus, indem sie ihnen in sozialen Netzwerken hinterher recherchieren. Damit wollen sie herausfinden, ob ein Hartz4-Betrug vorliegt. Dass diese Praxis die Privatsphäre der Betroffenen verletzt, wird ignoriert, obwohl die Praxis von den Bundesagentur für Arbeit – im Gegensatz zu den kommunal getragenen Jobcentern – verhindert wird, indem soziale Netzwerke auf deren Rechnern gesperrt sind – auch um solcher Praxis entgegenzuwirken.
Correct!v fand das im Rahmen eines jährlichen Branchentreffens in Berlin heraus, auf dem das Thema offen debattiert wurde.
Dadurch ergäben sich Nachteile für die Arbeitslosen: Wenn herauskommt, dass Arbeitslose schwarz arbeiten, könnten Leistungen gekürzt werden. Einige Teilnehmer der Tagung gehen davon aus, dass die Berater regelmäßig Arbeitslosen im Netz hinterher spionieren.
Dass die entstehenden Nachteile auch wirklich auftreten, zeigten Fallbeispiele. So ein Ebay-Power-Seller, der für seine Nebentätigkeit sogar vor Gericht gebracht wurde. Zu der generellen Bedenklichkeit in Punkto Datenschutz ist weiterhin kritisch, dass die Recherchen wohl ohne Verdacht geschehen, auch wenn das von den Jobcentern dementiert wird, die sich darauf berufen, dass die Ermittlungen nur aus „konkretem“ Anlass genutzt würden.
Eines ist besonders traurig: Die mangelnde Einsichtsfähigkeit in dieses falsche Verhalten:
Schließlich stimmten die Experten ab: Alles soll bleiben, wie es ist. Damit versteckten sich die Jobcenter-Chefs vor der Realität, denn ihre Mitarbeiter werden wohl weiter willkürlich nach Daten über ihre Kunden suchen.
