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GI: IT-Sicherheitsgesetz schafft Unsicherheit

Der Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) erklärt: IT-Sicherheitsgesetz schafft Unsicherheit. Bisher unveröffentlichte Sicherheitslücken (Zero-Day-Vulnerabilities) sollen auch künftig nicht veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach dem Gesetz zwar die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten, muss sie aber nicht veröffentlichen[…] Arbeitskreissprecher Pohl dazu: „Zur Erreichung eines…

  • Markus Beckedahl

Der Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) erklärt: IT-Sicherheitsgesetz schafft Unsicherheit.

Bisher unveröffentlichte Sicherheitslücken (Zero-Day-Vulnerabilities) sollen auch künftig nicht veröffentlicht werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach dem Gesetz zwar die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten, muss sie aber nicht veröffentlichen[…] Arbeitskreissprecher Pohl dazu: „Zur Erreichung eines angemessenen Sicherheitsniveaus – insbesondere in den Unternehmen der Kritischen Infrastrukturen – ist die Veröffentlichung der den Sicherheitsbehörden bekannten bislang unveröffentlichten Sicherheitslücken unverzichtbar. Nur so können sich Unternehmen und Privatpersonen nachhaltig gegen die ständig zunehmenden IT-Angriffe schützen.“

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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