Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages erklärt Softwarepatente

Der „Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages“ erklärt in der aktuellen Ausgabe den Begriff „Softwarepatente“. Aber irgendwie hat der Dienst immer noch nicht wirklich die Debatte verstanden: „… Sie fordern offene Standards (sog. Open Source) bei der Entwicklungs- und Vertriebsform von Software und halten einen urheberrechtlichen Schutz von Software für ausreichend.“

Noch 303.559 Euro für digitale Freiheitsrechte.

Bist Du auch Feuer und Flamme für Grundrechte? Dann unterstütze jetzt unsere Arbeit mit einer Spende.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.