Der Schweizer Bundesrat hat der Bundesanwaltschaft heute die Ermächtigung zur Untersuchung der NSA-Affäre erteilt [Update: Es geht wohl nur um einzelne Agenten; siehe unten]. Dies melden Medien aus der Schweiz. Demnach habe die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet. Ermittelt wird wegen „Verbotenen Handlungen für einen fremden Staat“. Hierzu habe es einen begründeten Anfangsverdacht gegeben.
Die Bundesanwälte hätten laut der Zürcher Zeitung „Kenntnis von diversen Aktivitäten fremder Staaten in der Schweiz“. Welche damit gemeint sind, bleibt ungenannt. Es dürfte sich aber um die britischen GCHQ und die US-amerikanische NSA handeln. Details bleiben wegen des „Amts- und Untersuchungsgeheimnisses“ geheim. Nach einem Bericht des ZDF-Magazins Zoom betreibt die NSA Abhörstationen in Skibsby (Dänemark) und der Schweiz, darunter in Leuk im Kanton Wallis und in Buchholterberg im Kanton Bern. Hierüber würde wohl Telekommunikation in Deutschland abgehört. Die Existenz der Anlagen wird aber vom Schweizer Nachrichtendienst des Bundes dementiert.
Ganz anders in Deutschland, wo die Bundesregierung weiter herum eiert und nach sechs Monaten weiterhin brav um die Beantwortung ihres Fragenkatalogs in den USA bittet. Seit Sommer war der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hinsichtlich der Einleitung von zwei Ermittlungsverfahren mit sogenannten „Prüfverfahren“ befasst: „Vorermittlungen“ wurden gegen die USA angestellt wegen des Verdachts, dass tödliche Drohneneinsätze von Deutschland aus gesteuert werden. In einem anderen Fall wurde die fortgesetzte Spionage in Deutschland beobachtet.
Letzte Woche teilte die Justizministerin hierzu mit, dass der Generalbundesanwalt immer noch prüft und prüft und prüft. Im Hinblick auf die Medienberichterstattung zur Tötung von „Terrorverdächtigen oder feindlichen Kämpfern“ über Anlagen in Deutschland vom Frühjahr diesen Jahres hatte die GBA demnach am 4. Juni 2013 den „Beobachtungsvorgang“ angelegt. Gegenstand war die Prüfung der „völkerstrafrechtlichen Relevanz des Sachverhalts“ und einer daraus resultierenden Verfolgungszuständigkeit der Behörde. Es hätten sich hierzu aber keine Anhaltspunkte ergeben – erklärt die Bundesregierung in jener Woche, in der auch das Buch „Geheimer Krieg“ zum gleichen Thema erschien.
Zu den Abhörmaßnahmen US-amerikanischer und britischer Geheimdienste möchte die Bundesregierung also nach sechs Monaten nicht weiter aktiv werden, sondern wartet beharrlich Antworten aus den USA ab. Diese Marschrichtung gilt wohl auch für den Generalbundesanwalt: Dieser kläre laut der Justizministerin immer noch ab, „ob ein in seine Zuständigkeit fallendes Ermittlungsverfahren einzuleiten ist“.
Das Schweizer Beispiel zeigt, dass es auch anders geht. Hierzu muss man wissen: Der deutsche Generalbundesanwalt ist ein „politischer Beamter“. Sein Amt muss in Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen der Regierung handeln. Die Bundesanwaltschaft muss strafbare Handlungen von Amts wegen verfolgen und hierzu selbst tätig werden. Ermittlungen zu Drohnenangriffen oder Spionagetätigkeiten können von der Justizministerin aber auch angeordnet werden. Es ist also eine politische Entscheidung.
Update: Die Digitale Gesellschaft weist darauf hin, dass es sich wohl nur um die Verfolgung von Agententätigkeiten handelt, nicht wie von der NZZ gemeldet um die „US-Geheimdienstaffäre“ im Zusammenhang mit der NSA. Am Abend veröffentlichte die Zeitung online einen weiteren Artikel dazu, der die Meldung entsprechend präzisiert.
Hier das Posting der DigiGes im Volltext:
Heute war an verschiedenen Orten zu lesen, dass die Bundesanwaltschaft durch den Bundesrat ermächtigt wurde, ein Strafverfahren gegen US-amerikanische Spionage in der Schweiz einzuleiten. Dabei sollen Spionagetätigkeiten von Agenten in der Schweiz untersucht werden, die rund um die US-Mission in Genf fremde Konsulate, Missionen und UNO-Einrichtungen obeserviert haben. Die Bundesanwaltschaft hatte in der letzten Woche ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet.
Aber:
Wie erwähnt, geht es dabei um Agenten, die in der Schweiz für die USA operier(t)en – und nicht um PRISM, Snowden, Tempora, flächendeckende Handyüberwachung, Abschnorcheln von Daten aus Glasfaserkabeln und so weiter. Dies hat die Digitale Gesellschaft bereits im Juni mit einer Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora gefordert. Hier gilt aber leider weiterhin: Keine Strafuntersuchung durch die Bundesanwaltschaft.